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   OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04   

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https://dejure.org/2004,13630
OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04 (https://dejure.org/2004,13630)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.12.2004 - 10 UF 251/04 (https://dejure.org/2004,13630)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 10 UF 251/04 (https://dejure.org/2004,13630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung der Unfähigkeit zur Zahlung des Mindestunterhalts an ein Kind; Berücksichtigung von Bankschulden bei Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für minderjährige Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2
    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 17.06.1999 - 14 WF 72/99

    Beweislast Leistungsfähigkeit Regelbetrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04
    Soweit ein minderjähriges Kind gegen einen Elternteil den Mindestunterhalt, d.h. sein Existenzminimum - wie im vorliegenden Fall für 2 Kinder -, geltend macht, trägt der Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine von ihm behauptete mangelnde Leistungsfähigkeit (KG FamRZ 2000, 1174; OLG München FamRZ 1999, 884 ; OLG Dresden FamRZ 2000, 296 ; OLG Köln FamRZ 2000, 310).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04
    Bedeutsame Umstände für die Interessensabwägung sind der Zweck der Verbindlichkeiten, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld, seine Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wiederherzustellen und gegebenenfalls auch schutzwürdige Belange des Drittgläubigers (BGH FamRZ 1986, 254, 257; FamRZ 1984, 657, 658 f.).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04
    Da für die Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden der Unterhaltsverpflichtete darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH FamRZ 1990, 283, 287), hat nach Auffassung des Senats, soweit es um den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder geht, der Unterhaltsverpflichtete darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass es ihm nicht gelungen ist, durch Verhandlungen mit den Gläubigern die Schuldrate auf ein solches Maß herabzusenken, dass ihm die Befriedigung des Mindestbedarfs des minderjährigen Unterhaltsberechtigten möglich ist.
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04
    Bedeutsame Umstände für die Interessensabwägung sind der Zweck der Verbindlichkeiten, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld, seine Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wiederherzustellen und gegebenenfalls auch schutzwürdige Belange des Drittgläubigers (BGH FamRZ 1986, 254, 257; FamRZ 1984, 657, 658 f.).
  • OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 130/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04
    Soweit ein minderjähriges Kind gegen einen Elternteil den Mindestunterhalt, d.h. sein Existenzminimum - wie im vorliegenden Fall für 2 Kinder -, geltend macht, trägt der Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine von ihm behauptete mangelnde Leistungsfähigkeit (KG FamRZ 2000, 1174; OLG München FamRZ 1999, 884 ; OLG Dresden FamRZ 2000, 296 ; OLG Köln FamRZ 2000, 310).
  • KG, 27.09.1999 - 3 WF 7892/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04
    Soweit ein minderjähriges Kind gegen einen Elternteil den Mindestunterhalt, d.h. sein Existenzminimum - wie im vorliegenden Fall für 2 Kinder -, geltend macht, trägt der Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine von ihm behauptete mangelnde Leistungsfähigkeit (KG FamRZ 2000, 1174; OLG München FamRZ 1999, 884 ; OLG Dresden FamRZ 2000, 296 ; OLG Köln FamRZ 2000, 310).
  • OLG München, 27.11.1998 - 12 UF 1241/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2004 - 10 UF 251/04
    Soweit ein minderjähriges Kind gegen einen Elternteil den Mindestunterhalt, d.h. sein Existenzminimum - wie im vorliegenden Fall für 2 Kinder -, geltend macht, trägt der Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine von ihm behauptete mangelnde Leistungsfähigkeit (KG FamRZ 2000, 1174; OLG München FamRZ 1999, 884 ; OLG Dresden FamRZ 2000, 296 ; OLG Köln FamRZ 2000, 310).
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