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   OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04   

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https://dejure.org/2005,3713
OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04 (https://dejure.org/2005,3713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2005 - 15 W 427/04 (https://dejure.org/2005,3713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 15 W 427/04 (https://dejure.org/2005,3713)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments hinsichtlich der Begriffsverwendung "gemeinsame Kinder"; Zulässigkeit eines Änderungsvorbehalts in einem Ehegattentestament

  • Judicialis

    FGG § 13 a Abs. 1 S. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 2069; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten enthaltenen Klausel betreffend das Recht des überlebenden Ehegatten, anderweitig zu verfügen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 5 T 52/03
  • LG Münster - 5 T 52/04
  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 265
  • FamRZ 2005, 2023
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 16.03.1993 - 15 W 135/92

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Wiederverheiratungsklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
    Dies gilt auch für notarielle Testamente (vgl. etwa BGH NJW 1981, 1736, 1737; Senat NJW-RR 1993, 1225).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
    Der vom Amtsgericht erlassene Vorbescheid ist in der Rechtsprechung als zulässig und rechtsmittelfähig anerkannt (BGHZ 20, 255).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
    Dies gilt auch für notarielle Testamente (vgl. etwa BGH NJW 1981, 1736, 1737; Senat NJW-RR 1993, 1225).
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00

    Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier:

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04
    Solange indessen nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die testierenden Ehegatten den gewählten Begriff in einem anderen Sinn verstanden haben, muß im Hinblick auf die notarielle Belehrung (§ 17 BeurkG) davon ausgegangen werden, daß die Ehegatten entsprechend der allgemeinen Bedeutung der gewählten Begriffe testieren wollten (vgl. Senat FamRZ 2002, 201, 202).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 Wx 470/10

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Schlusserbeinsetzung der

    Solange indessen nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die testierenden Ehegatten den gewählten Begriff in einem anderen Sinn verstanden haben, muss im Hinblick auf die notarielle Belehrung (§ 17 BeurkG) davon ausgegangen werden, dass die Ehegatten entsprechend der allgemeinen Bedeutung der gewählten Begriffe testieren wollten (vgl. Senat FamRZ 2002 = Rpfleger 2001, 595; FGPrax 2005, 265 = FamRZ 2005, 2023).
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