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   AG Wuppertal, 12.05.2004 - 67 F 194/03   

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AG Wuppertal, 12.05.2004 - 67 F 194/03 (https://dejure.org/2004,21968)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 12.05.2004 - 67 F 194/03 (https://dejure.org/2004,21968)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 67 F 194/03 (https://dejure.org/2004,21968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 39
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - 6 UF 73/15

    Einschränkung des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen bei einer sog.

    Eine grobe Unbilligkeit kann allerdings nur in Fällen des wirtschaftlichen Ungleichgewichts angenommen werden, also dann, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits klar absehbar ist, dass der Ausgleichsberechtigte bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Rente erzielen wird oder wenn der Ausgleichspflichtige auf die von ihm während der Ehe erworbenen Anrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist, während der Ausgleichsberechtigte hinreichend gesichert ist (BGH FamRZ 2013, 1200; 2009, 303; 2007, 1084; OLG Hamm FamRZ 2004, 885; OLG Köln FamRZ 1988, 849; OLG Celle FamRZ 1981, 1083; 2006, 1459; AG Wuppertal FamRZ 2005, 39; Dörr in Münchener Kommentar, a.a.O., Rn. 26, Holzwarth in: Johannsen/Henrich a.a.O.,§ 27 VersAusglG Rn. 25).
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