Weitere Entscheidung unten: KG, 14.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.05.2004 - 4 UF 230/03   

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https://dejure.org/2004,3713
OLG Köln, 04.05.2004 - 4 UF 230/03 (https://dejure.org/2004,3713)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.05.2004 - 4 UF 230/03 (https://dejure.org/2004,3713)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 4 UF 230/03 (https://dejure.org/2004,3713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Herabsetzung durch Vergleich festgelegten nachehelichen Unterhalts; Wegfall der Leistungsfähigkeit durch Arbeitslosigkeit; Folgen mangelnder Arbeitsbemühungen; Verdienstmöglichkeiten als zurechenbares Einkommen; Anforderungen an Arbeitsbemühungen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 1
    Nebentätigkeitsobliegenheit eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners und Reduzierung des angemessenen Selbstbehaltes bei mietfreiem Wohnen und Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft mit einer dritten Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nebentätig bei arbeitslosem Unterhaltsschuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    bb) Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten, dass eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts im Einzelfall in Betracht komme, wenn der Unterhaltspflichtige im Rahmen einer neuen Lebensgemeinschaft Lebenshaltungskosten erspare (OLG Hamm - 8. Senat für Familiensachen - FamRZ 2002, 1708 und 2003, 1210 und - 11. Senat für Familiensachen - FamRZ 2005, 53; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300; OLG München, FamRZ 2004, 485; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54 und OLG Köln OLGR 2004, 330; vgl. auch Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 270).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2005 - 16 (20) UF 76/05

    Kindesunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und

    (OLG Hamm, 11. Zivilsenat, FamRZ 2005, 53 für den Fall der Wiederverheiratung mit einem leistungsfähigen Dritten; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54 für den Fall des Zusammenlebens in nichtehelicher Partnerschaft mit einem leistungsfähigen Dritten; OLG München, 30. Zivilsenat, FamRZ 2004, 485; OLG Nürnberg, 11. Zivilsenat, FamRZ 2004, 300; OLG Köln,4. Zivilsenat, OLGR Köln 2004, 330 zitiert nach juris; OLG Hamm, 8. Zivilsenat, FamRZ 2003, 1210 bei Zusammenleben in neuer Partnerschaft mit Reduzierung der Wohnkosten; OLG Hamm, 8. Zivilsenat, FamRZ 2002, 1708; a.A. OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 1669; OLG Hamm, 9. Zivilsenat, FamRZ 2003, 1214).

    Soweit der Bundesgerichtshof in FamRZ 2002, 742 und FamRZ 2004, 24 und die oben zitierten Oberlandesgerichte eine Kostenersparnis beim Zusammenwirtschaften mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft sehen (OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300) oder einen Synergieeffekt bei zusammenlebenden Paaren, bei denen eine Vielzahl von täglichen Bedürfnissen im Mehrpersonenhaushalt den gleichen oder einen nur geringfügig höheren finanziellen Aufwand verursachen wie im Einpersonenhaushalt (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54) oder eine die allgemeinen Lebenshaltungskosten reduzierende Wirtschaftsgemeinschaft (OLG Köln OLGR 2004, 330) oder niedrige Wohnkosten und ersparte sonstige Lebenshaltungskosten durch das Zusammenleben mit einem Partner (OLG Hamm FamRZ 2003, 1210) oder die sich in einem Doppelhaushalt gegenüber einem Einzelhaushalt ergebenden Ersparnisse in der allgemeinen Lebenshaltung (OLG München FamRZ 2004, 485) oder die infolge gemeinsamer Haushaltsführung mit einer Ehefrau eintretende Ersparnis (BGH FamRZ 2004, 24; FamRZ 2002, 742; FamRZ 1998, 286, 288 unter billigender Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1980, 916, 917), vermisst man eine Rechtfertigung dafür, warum der Unterhaltsschuldner einen solchen Vorteil (wenn es ihn nach der Lebenserfahrung überhaupt gibt; zweifelnd OLG Hamm, FamRZ 2003, 1214 soweit es um Ehegattenunterhalt geht, ist - bei der erforderlichen wertenden Betrachtung - ein solcher Vorteil in der Tat zu verneinen; mit ihm wird lediglich ein trennungsbedingter Mehrbedarf ausgeglichen; vergl. OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - FamRZ 2004, 1209), dem Unterhaltsgläubiger weitergeben muss.

  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Eine große Zahl der Instanzgerichte geht ebenfalls von einer zulässigen Absenkung des Selbstbehaltes aus (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 53; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54; OLG München FamRZ 2004, 485; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300; OLG Köln OLGR 2004, 330; OLG Hamm FamRZ 2003, 1210; OLG Hamm FamRZ 2002, 1708), andere lehnen eine solche Absenkung ab (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2091; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 2090).
  • KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10

    Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB

    Ist der Unterhaltsschuldner arbeitslos und bezieht er lediglich Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, so hat er sich zumindest um einen Nebenerwerb zu bemühen, durch den ihm ein zusätzliches Einkommen im Rahmen der Anrechnungsvorschriften verbleibt (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 330; OLG Schleswig, OLGR 2009, 367).
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Rechtsprechung
   KG, 14.10.2004 - 16 UF 60/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5233
KG, 14.10.2004 - 16 UF 60/04 (https://dejure.org/2004,5233)
KG, Entscheidung vom 14.10.2004 - 16 UF 60/04 (https://dejure.org/2004,5233)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 16 UF 60/04 (https://dejure.org/2004,5233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Befristung des nachehelichen Unterhalts; Verpflichtung des geschiedenen Ehegatten zur Auskunftserteilung über die Höhe der Einkünfte

  • Judicialis

    BGB § 1572 Nr. 1; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1573 Abs. 5; ; BGB § 1578; ; ZPO § 323 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zur zeitlichen Befristung des nachehelichen Unterhalts bei langer Ehezeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhalt nach langer Ehezeit nicht befristbar

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee - 13 F 7473/01
  • KG, 14.10.2004 - 16 UF 60/04

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 517
  • FamRZ 2005, 458
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 136/92

    Heranziehung einer mittels Veräußerung von Vermögen erlangten Leibrente zur

    Auszug aus KG, 14.10.2004 - 16 UF 60/04
    Ab 20 Jahren Ehezeit (BGH NJW 1994, 935) wird eine Begrenzung jedoch nicht mehr in Betracht kommen.
  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus KG, 14.10.2004 - 16 UF 60/04
    Auch bei einer Ehedauer von über 10 Jahren ist die Begrenzung die Ausnahme (BGH NJW 1990, 2810), die Ehedauer erhält dann als Billigkeitskriterium im Rahmen der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls immer mehr Gewicht.
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus KG, 14.10.2004 - 16 UF 60/04
    § 1573 Abs. 5 BGB eröffnet die Möglichkeit der Befristung des Unterhalts, wenn nach Dauer und Art der Ehegestaltung eine unbeschränkte Unterhaltsgewährung unbillig wäre, weil die Teilhabe am ehelichen Lebensstandard nicht mehr gerechtfertigt ist (BGH NJW 2001, 2254, 2258).
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