Rechtsprechung
   AG Ludwigslust, 26.10.2004 - 5 F 198/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23942
AG Ludwigslust, 26.10.2004 - 5 F 198/04 (https://dejure.org/2004,23942)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 26.10.2004 - 5 F 198/04 (https://dejure.org/2004,23942)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 5 F 198/04 (https://dejure.org/2004,23942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für das Verfahren der einstweiligen Anordnung zum Trennungsunterhalt; Bindungswirkung des bereits im schriftlichen Vorverfahren gem. § 276 Zivilprozessordnung (ZPO) abgegebenen Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung; Schriftlich erklärtes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Auszug aus AG Ludwigslust, 26.10.2004 - 5 F 198/04
    Dabei obliegt ihr wiederum die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie erfolglos alle tatsächlich vorhandenen und sich ihr bietenden Möglichkeiten ernsthaft ausgeschöpft hat, um eine zumutbare Erwerbstätigkeit zu finden, wobei jeder Zweifel zu ihren Lasten geht; kann der Unterhaltsberechtigte nicht nachweisen, dass er sich in ausreichendem Maße um eine zumutbare Erwerbstätigkeit bemüht hat, ist von einem fiktiven Erwerbseinkommen auszugehen, das der Höhe nach zu schätzen ist (Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 2, 1984,§ 1361 Rn.5 m.w.N.; BGH FamRZ 1986, 244).
  • OLG Hamm, 08.01.2003 - 8 WF 296/02

    Höhe des Unterhalts bei Lebensgemeinschaft des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus AG Ludwigslust, 26.10.2004 - 5 F 198/04
    Bereits für ungelernte Kräfte kann von einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von 1.030,00 EUR ausgegangen werden (OLG Hamm FamRZ 2003, 1210 [OLG Hamm 08.01.2003 - 8 WF 296/02] ), wobei auffällt, dass die Antragstellerin sich zum großen teil auf Stellen einer Bürokauffrau beworben hat, sodass viel dafür spricht, dass sie über eine entsprechende Ausbildung verfügt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht