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   KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03   

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https://dejure.org/2003,6260
KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03 (https://dejure.org/2003,6260)
KG, Entscheidung vom 18.12.2003 - 19 UF 258/03 (https://dejure.org/2003,6260)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 19 UF 258/03 (https://dejure.org/2003,6260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuregelung des Unterhalts; Rechtsbegriff des "angemessenen Unterhalts"; Kürzung des Unterhaltsanspruchs; Berechnung des Unterhaltsanspruchs; Herausgabe zuviel erlangter Unterhaltsleistungen ; Wegfall der Bereicherung

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; ZPO § ... 323 Abs. 3; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3; ; ZPO § 621 d; ; BGB § 242; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819 Abs. 1; ; BGB § 820 Abs. 1; ; BGB § 1577 Abs. 1; ; BGB § 1585 b Abs. 2; ; BGB § 1585 b Abs. 3; ; BGB § 1613 Abs. 1; ; BGB § 1613 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Unterhaltsvergleichs - Schlüssigkeit der Abänderungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Abänderungsklage - Bindungswirkung der Unterhaltsquote

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 621
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
    "Bei der Überzahlung von Unterhalt kommt es daher darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seinen Lebensbedarf verbraucht oder sich noch in seinem Vermögen vorhandene Werte - auch in Form anderweitiger Ersparnisse, Anschaffungen oder Tilgung eigener Schulden - verschafft hat" (BGH, NJW 1992, 2415, 2416 = FamRZ 1992, 1152, 1155; NJW 2000, 740, 741 = FamRZ 2000, 751, 752).

    Auch ohne besonderen Verwendungsnachweis spricht auf Grund der Lebenserfahrung - insbesondere bei unteren und mittleren Einkommen - zu Gunsten des Empfängers die Vermutung, daß er die Überzahlung zur Verbesserung seines Lebensstandards ausgegeben hat (BGH, NJW 1992, 2415, 2416).

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 2415, 2416) der Nachweis, daß der Bereicherte den Vermögensvorteil in jedem Fall auch ohne die Überzahlung - notfalls unter Einschränkung seines Lebensstandards - erworben hätte, so daß die Überzahlung für den Vermögensvorteil nicht ursächlich war.

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96

    Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts

    Auszug aus KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
    Grundsätzlich steht ihm daher insoweit gegen die Klägerin ein Anspruch auf Herausgabe der zuviel erlangten Unterhaltsleistungen oder auf Wertersatz zu §§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1, 818 Abs. 2 BGB; (BGH, NJW 1998, 2433, 2434 = FamRZ 1998, 951 ff. mit den dortigen Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).

    Maßgeblich für die verschärfte Haftung des Bereicherungsschuldners gemäß BGB § 818 Abs. 4 BGB ist die Rechtshängigkeit der Bereicherungsklage (BGH, NJW 1998, 2433, 2434 mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).

  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86

    Abänderung eines Prozeßvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Änderung der

    Auszug aus KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin für ihre gegenteilige Ansicht auf die Entscheidung des BGH vom 20. Mai 1987 (FamRZ 1987, 1011, 1012).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94

    Darlegungs- und Beweislast für fortbestehenden Unterhaltsanspruch für

    Auszug aus KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Situation des Unterhaltsschuldners, der rückständigen Unterhalt zahlen muß, mit derjenigen des - an die Vorschriften der BGB §§ 1613 Abs. 1 und 2, 1585 b Abs. 2 und 3 BGB gebundenen - Unterhaltsgläubigers, der rückständigen Unterhalt verlangt, obwohl er keinen Unterhaltsanspruch mehr hat, von der Interessenlage her nicht vergleichbar (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 742, 744).
  • BGH, 29.05.1991 - XII ZR 157/90

    Geltendmachung von Veränderungen und der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
    Erst das darauf ergehende Urteil verändert oder beseitigt den Rechtsgrund für die Unterhaltsleistung (BGH, FamRZ 1991, 1175, 1176).
  • OLG Köln, 21.06.1988 - 27 UF 38/88
    Auszug aus KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
    Es kommt ferner auch nicht auf die Ausführungen beider Parteien bzw. ihrer Prozeßbevollmächtigten zur Auslegung und Anwendbarkeit der Entscheidung des OLG Köln (FamRZ 1988, 1185) auf die hiesige Unterhaltssache an.
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus KG, 18.12.2003 - 19 UF 258/03
    "Bei der Überzahlung von Unterhalt kommt es daher darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seinen Lebensbedarf verbraucht oder sich noch in seinem Vermögen vorhandene Werte - auch in Form anderweitiger Ersparnisse, Anschaffungen oder Tilgung eigener Schulden - verschafft hat" (BGH, NJW 1992, 2415, 2416 = FamRZ 1992, 1152, 1155; NJW 2000, 740, 741 = FamRZ 2000, 751, 752).
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