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   OLG Bremen, 19.07.2004 - 4 WF 68/04   

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https://dejure.org/2004,15037
OLG Bremen, 19.07.2004 - 4 WF 68/04 (https://dejure.org/2004,15037)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.07.2004 - 4 WF 68/04 (https://dejure.org/2004,15037)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - 4 WF 68/04 (https://dejure.org/2004,15037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung einer Mutter von der Obliegenheit zur Ausnutzung ihrer Arbeitskraft durch Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit; Betreuung eines zwölfjährigen Kindes durch eine Mutter; Gesteigerte Unterhaltspflichtigkeit gegenüber einem minderjährigen Kind; Anrechnung des ...

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2
    Befreiung von der Obliegenheit zur Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit bei Betreuung eines zwölfjährigem [Geschwister-]Kindes

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2
    Erwerbsobliegenheit der Mutter eines beim Vater lebenden minderjährigen Kindes bei Betreuung eines Geschwisterkindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltspflichtige Mutter ist voll erwerbspflichtig!

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.05.2002 - 13 UF 118/01
    Auszug aus OLG Bremen, 19.07.2004 - 4 WF 68/04
    Angesichts des Alters des von der Beklagten betreuten Kindes erscheint ihr nach Ansicht des Senats eine Ganztagstätigkeit zumutbar (vgl. dazu auch OLG Hamm, FamRZ 2003, 179; Wendl/Scholz, unterhaltsrecht, 6. Aufl., § 2 Rn. 315).
  • OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14

    Kindesunterhalt: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei der

    Zumutbare Fremdbetreuungsmöglichkeiten sind in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2007, 73; OLG Bremen FamRZ 2005, 647).
  • OLG Hamm, 30.06.2006 - 11 WF 170/06

    Verpflichtung der Eltern zur Existenzsicherung der Kinder - Vereinbarung der

    Zwar wird eine Vollzeiterwerbsverpflichtung des Ehegatten, der ein gemeinsames Kind betreut und Unterhalt für sich verlangt, frühestens angenommen, wenn dieses Kind das 15. Lebensjahr vollendet hat, doch setzt die Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit wesentlich früher ein, wenn es wie hier um einen Fall gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind geht (OLG Bremen, FamRZ 2005, S. 647 ff.).
  • OLG Hamm, 09.02.2007 - 10 UF 126/06

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei Geschwistertrennung

    Für die Zeit danach hat der Senat unter Hinweis auf die Vorschrift des § 16151 BGB allerdings bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzgeber der Mutter eines nichtehelichen Kindes durchaus die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit bereits mit Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zumutet (§ 16151 II S. 3 BGB); der Gesetzgeber geht also davon aus, dass selbst die Betreuung eines dreijährigen Kindes mit einer Vollzeiterwerbstätigkeit der Betreuenden nicht von vornherein unvereinbar ist (so auch OLG Bremen FamRZ 2005, 647; OLG München FamRZ 2005, 1112).
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