Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 06.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2006 - 6 UF 207/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6479
OLG Frankfurt, 18.12.2006 - 6 UF 207/06 (https://dejure.org/2006,6479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2006 - 6 UF 207/06 (https://dejure.org/2006,6479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 6 UF 207/06 (https://dejure.org/2006,6479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1601 BGB
    Kindesunterhalt: Hortkosten für ganztägige Unterbringung als Mehrbedarf

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610
    Kein Mehrbedarf zum Kindesunterhalt wegen Hortkosten durch ganztägige Kindesbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1353
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung der ganztägigen Unterbringung im Kindergarten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2006 - 6 UF 207/06
    Die Klägerin kann auch aus der Entscheidung des 1. Familiensenats des hiesigen Oberlandesgerichts vom 11.01.2006 - 1 UF 189/05 (veröffentlicht in NJW-RR 2006, 1303, 1304) nicht Günstigeres für das Kind herleiten.
  • OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 15 UF 217/03

    Kindesunterhalt: Kindergartenbeitrag kein Mehrbedarf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2006 - 6 UF 207/06
    Es kann dahinstehen, ob die Kosten, die für den als für die Kindesentwicklung wünschenswerten "normalen" Kindergartenbesuch von Kindern ab dem dritten Lebensjahr entstehen, gesondert neben dem an der Düsseldorfer Unterhaltstabelle orientierten Unterhalt geltend gemacht werden können (so z.B. OLG Celle, FamRZ 2003, 323) oder ob sie von den Regelbeträgen nach der Regelbetragsverordnung, bzw. von den Sätzen der Düsseldorfer Unterhaltstabelle mitumfasst werden (so z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1129).
  • OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02

    Kindesunterhalt: Hälftiger Kindergartenbeitrag als berechtigter Mehrbedarf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2006 - 6 UF 207/06
    Es kann dahinstehen, ob die Kosten, die für den als für die Kindesentwicklung wünschenswerten "normalen" Kindergartenbesuch von Kindern ab dem dritten Lebensjahr entstehen, gesondert neben dem an der Düsseldorfer Unterhaltstabelle orientierten Unterhalt geltend gemacht werden können (so z.B. OLG Celle, FamRZ 2003, 323) oder ob sie von den Regelbeträgen nach der Regelbetragsverordnung, bzw. von den Sätzen der Düsseldorfer Unterhaltstabelle mitumfasst werden (so z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1129).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Zum anderen wird vertreten, die Kosten eines ganztägigen Kindergartenbesuchs könnten nicht als Bedarf des Kindes geltend gemacht werden, sondern seien allein im Rahmen des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1353, 1354).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 1 UF 12/16

    Berücksichtigung der Kosten einer Kinderfrau als Mehrbedarf beim Kindesunterhalt

    Aufgrund dieser differenzierenden Betrachtung sind Kosten der Hortunterbringung eines Kindes nicht dem Mehrbedarf des Kindes zuzurechnen, sondern als Aufwendungen zu werten, die in erster Linie die Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils ermöglichen oder erleichtern und daher im Rahmen des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1353 f., juris Rn. 5).

    Aufgrund dieser differenzierenden Betrachtung sind Kosten der Hortunterbringung eines Kindes nicht dem Mehrbedarf des Kindes zuzurechnen, sondern als Aufwendungen zu werten, die in erster Linie die Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils ermöglichen oder erleichtern und daher im Rahmen des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1353 f., juris Rn. 5).

  • OLG Naumburg, 22.09.2011 - 8 UF 118/11

    Kindesunterhalt: Schulgeld und Kosten des Schulhorts als Mehrbedarf des Kindes

    Kein Mehrbedarf sind (anders als Kindertagesstättenkosten; vgl. hierzu BGH FamRZ 2009, 962) hingegen Schulhortkosten, soweit deren Aufwendung erforderlich ist, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1353; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.01.2011 - 10 UF 47/10 - zitiert nach "juris"; Klinkhammer in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2 Rn 317; NK-BGB/Kath-Zurhorst, 2. Aufl., § 1610 Rn 22).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 47/10

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus

    51 Anders als bei dem Besuch eines Kindergartens, bei dem dessen erzieherische Aufgaben im Vordergrund stehen und dem Gesichtspunkt, dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt, sodass es sich bei den für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten um Bedarf des Kindes handelt (BGH, FamRZ 2009, 962, Tz. 14), dient bei Schulkindern der Hortbesuch im Anschluss an den Schulunterricht vorrangig dazu, den Eltern die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2006 - 6 UF 207/06 -, BeckRS 2007, 13640).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 3 UF 124/08

    Betreuungsunterhalt: Anspruch nach vollendetem 3. Lebensjahr des Kindes;

    Insofern teilt der Senat die Rechtsprechung des 6. Familiensenats, wonach es sich bei den Kindergartenkosten um Aufwendungen des betreuenden, erwerbstätigen Elternteils handeln soll (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1353, 1354) nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.11.2006 - 15 WF 275/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25202
OLG Stuttgart, 06.11.2006 - 15 WF 275/06 (https://dejure.org/2006,25202)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.11.2006 - 15 WF 275/06 (https://dejure.org/2006,25202)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. November 2006 - 15 WF 275/06 (https://dejure.org/2006,25202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe für eine die Zahlung von Kindesunterhalt betreffende Feststellungklage: Versagung auf Grund der Einkommensverhältnisse des Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei fehlendem Erreichen der Bemessungsgrenze im Rahmen der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres; Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Unterhaltsschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; ZPO § 115 Abs. 4
    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei fehlendem Erreichen der Bemessungsgrenze im Rahmen der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres; Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Unterhaltsschuld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1353
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11

    Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder während eines freiwilligen sozialen Jahres

    Zwar wird die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 86; OLG Schleswig OLGR 2008, 196; OLG München FamRZ 2002, 1425 (Leitsatz) = OLGR 2002, 142; Wendl/Dose/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 489; Palandt/Brudermüller BGB 70. Aufl. § 1610 Rn. 19; Seiler in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 8. Aufl. 6. Kapitel Rn. 239; Botur in: Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1610 BGB Rn. 40) oder die Eltern einverstanden gewesen seien (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353), in Rechtsprechung und Literatur allgemein geteilt.
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