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   AG Viechtach, 20.06.2007 - 001 F 524/06   

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https://dejure.org/2007,32935
AG Viechtach, 20.06.2007 - 001 F 524/06 (https://dejure.org/2007,32935)
AG Viechtach, Entscheidung vom 20.06.2007 - 001 F 524/06 (https://dejure.org/2007,32935)
AG Viechtach, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 001 F 524/06 (https://dejure.org/2007,32935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsgebühr bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1673
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf

    Auszug aus AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06
    Die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart haben in den Beschlüssen vom 20.11.2006 (OLG Karlsruhe, Aktenzeichen 16 WF 108/06, NJW 2007, 1022 und vom 15.08.2006, 8 WF 104/06 , OLG Stuttgart, NJW 2077, 1022) den Standpunkt vertreten, dass beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungausgleichs keine Einigungsgebühr anfalle, da insoweit nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1000 I 1 Vergütungsverzeichnis RVG für den Anfall einer Einigungsgebühr kein Raum bleibe.
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf

    Auszug aus AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06
    Die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart haben in den Beschlüssen vom 20.11.2006 (OLG Karlsruhe, Aktenzeichen 16 WF 108/06, NJW 2007, 1022 und vom 15.08.2006, 8 WF 104/06 , OLG Stuttgart, NJW 2077, 1022) den Standpunkt vertreten, dass beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungausgleichs keine Einigungsgebühr anfalle, da insoweit nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1000 I 1 Vergütungsverzeichnis RVG für den Anfall einer Einigungsgebühr kein Raum bleibe.
  • OLG Nürnberg, 29.06.2006 - 7 WF 761/06

    Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im

    Auszug aus AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06
    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat im Beschluss vom 29.06.2006, Aktenzeichen 7 WF 761/06 (veröffentlicht u.a. in NJW 2007, S. 1071) den Standpunkt vertreten, dass eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 Vergütungsverzeichnis RVG beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs anfalle.
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