Rechtsprechung
AG Viechtach, 20.06.2007 - 001 F 524/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,32935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einigungsgebühr bei Durchführung des Versorgungsausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1673
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06
Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf …
Auszug aus AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06
Die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart haben in den Beschlüssen vom 20.11.2006 (OLG Karlsruhe, Aktenzeichen 16 WF 108/06, NJW 2007, 1022 und vom 15.08.2006, 8 WF 104/06 , OLG Stuttgart, NJW 2077, 1022) den Standpunkt vertreten, dass beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungausgleichs keine Einigungsgebühr anfalle, da insoweit nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1000 I 1 Vergütungsverzeichnis RVG für den Anfall einer Einigungsgebühr kein Raum bleibe. - OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06
Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf …
Auszug aus AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06
Die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart haben in den Beschlüssen vom 20.11.2006 (OLG Karlsruhe, Aktenzeichen 16 WF 108/06, NJW 2007, 1022 und vom 15.08.2006, 8 WF 104/06 , OLG Stuttgart, NJW 2077, 1022) den Standpunkt vertreten, dass beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungausgleichs keine Einigungsgebühr anfalle, da insoweit nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1000 I 1 Vergütungsverzeichnis RVG für den Anfall einer Einigungsgebühr kein Raum bleibe. - OLG Nürnberg, 29.06.2006 - 7 WF 761/06
Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im …
Auszug aus AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat im Beschluss vom 29.06.2006, Aktenzeichen 7 WF 761/06 (veröffentlicht u.a. in NJW 2007, S. 1071) den Standpunkt vertreten, dass eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 Vergütungsverzeichnis RVG beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs anfalle.