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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.03.2007 - 12 WF 33/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12106
OLG Celle, 07.03.2007 - 12 WF 33/07 (https://dejure.org/2007,12106)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.03.2007 - 12 WF 33/07 (https://dejure.org/2007,12106)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. März 2007 - 12 WF 33/07 (https://dejure.org/2007,12106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV § 11; ZPO § 278 Abs. 4
    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2001
  • FamRZ 2007, 2001 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den

    Demgegenüber sehen die Oberlandesgerichte Düsseldorf (OLGR 2008, 260 f.) und Celle (FamRZ 2007, 2001) die Einigungsgebühr jedenfalls dann als angefallen an, wenn die Person des Ausgleichsberechtigten noch nicht feststeht.
  • OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die

    Die Oberlandesgerichte Nürnberg (NJW 2007, 1071 = FamRZ 2007, 573) und Celle (FamRZ 2007, 2001) haben den Anfall der Einigungsgebühr dagegen auch in Fällen bejaht, in denen die Auskünfte der Versorgungsträger bereits vorlagen.
  • OLG Zweibrücken, 31.03.2009 - 6 WF 73/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung einer Einigungsgebühr bei Beseitigung einer

    Dies rechtfertigt den Anspruch des Antragstellervertreters auf Erstattung der Einigungsgebühr nebst hierauf entfallender Mehrwertsteuer (vgl. zu dieser Fallkonstellation etwa OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.09.2008, 3 WF 229/08, zitiert nach juris; OLG Köln NJW 2009, 237; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 f. und 2142; OLG Celle FamRZ 2007, 2001; Anmerkung Elbracht, juris PR-FamR 18/2007, Anm. 6 D sowie Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 18. Aufl. VV 1000 Rdnrn. 186 ff. m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des

    Sofern noch unklar ist, ob ein Ausgleichsanspruch bestand und wer ausgleichspflichtig sein würde, wird weithin angenommen, die Einigungsgebühr falle an (OLG Zweibrücken, 6 WF 73/09, OLGR 2009, 581; OLG Naumburg, 3 WF 229/08, OLGR 2009, 429; OLG Köln NJW 2009, 237; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 f.; OLG Celle FamRZ 2007, 2001; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV 1000, Rdnrn. 186 ff. m.w.N.), weil dann beide Parteien wechselseitig auf ungewisse Ansprüche verzichten.
  • KG, 12.10.2009 - 19 WF 90/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Einigungsgebühr bei Verzicht auf die

    Eine abweichende Beurteilung ist aber gerechtfertigt, wenn mangels (vollständiger) Ermittlungen weder die Person des Ausgleichspflichtigen noch die Höhe eines Ausgleichs bekannt sind (ebenso z.B. OLG Zweibrücken OLGR 2009, 581; OLG Köln NJW 2009, 237; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 f. und 2142; OLG Celle FamRZ 2007, 2001; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2007, 1072).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.2006 - 11 W 1074/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27700
OLG München, 16.11.2006 - 11 W 1074/06 (https://dejure.org/2006,27700)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2006 - 11 W 1074/06 (https://dejure.org/2006,27700)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2006 - 11 W 1074/06 (https://dejure.org/2006,27700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anfertigung von Farbkopien oder Farbausdrucken für ein gerichtliches Gutachten durch einen Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2001 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    ff) Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt - nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).
  • AG Unna, 06.02.2018 - 15 C 634/17
    Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG sind mit den hier aufgeführten Kosten nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten forderen Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12, zitiert nach juris; AG Hagen a.a.O.).
  • AG Unna, 15.12.2015 - 15 C 472/15
    Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG sind mit den hier aufgeführten Kosten nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12, zitiert nach juris; AG Hagen a.a.O.).
  • AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt- nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris.; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).
  • AG Berlin-Mitte, 13.04.2015 - 20 C 3166/14
    OLG München, JurBüro 2007, 602: O I.
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.07.2006 - 11 W 1704/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24938
OLG München, 05.07.2006 - 11 W 1704/06 (https://dejure.org/2006,24938)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.2006 - 11 W 1704/06 (https://dejure.org/2006,24938)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 11 W 1704/06 (https://dejure.org/2006,24938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Bindung des Beschwerdegerichts an eine nachträgliche Zulassung der Beschwerde nach § 4 Abs. 3 Justizvergütungsgesetz und Justizentschädigungsgesetz (JVEG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2001 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 09.06.2010 - 11 WF 769/10

    Vergütungsfestsetzung für den Prozesskostenhilfeanwalt im Ehescheidungsverfahren:

    Die Gegenmeinung, wonach die zunächst unterbliebene Zulassung der Beschwerde auch noch später - etwa im Nichtabhilfebeschluss nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels - erfolgen kann (so Pukall in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Auflage, § 56 Rn. 26) ist auf Grund des eindeutigen Wortlauts des § 33 Abs. 3 Satz 2 RVG, wonach die Zulassung "in dem Beschluss" zu erfolgen hat, abzulehnen (vgl. zur wörtlich übereinstimmenden Regelung in § 4 Abs. 3 JVEG Leitsatzbeschluss des Senats vom 05.07.2006 - 11 W 1704/06 - JurBüro 2007, 602 - Ls; ebenso zur vergleichbaren Regelung in § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 66 GKG Rn. 33 und Meyer, GKG, 11. Auflage, § 66 Rn. 32 und zur Zulassung der weiteren Beschwerde AnwK-RVG/E. Schneider, 4. Auflage, § 33 RVG Rn. 88, 89).
  • LG Neuruppin, 09.10.2013 - 4 T 69/11

    Leistungszeiten eines Sachverständigen sind zeitgenau zu erfassen!

    Ist in diesem Beschluss die Zulassung der Beschwerde unterblieben, dann kann sie später nicht nachgeholt werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 4 Ws 115/05, 4 Ws 115/2005 NStZ 2006, 241; OLG München, Beschluss vom 05. Juli 2006 - 11 W 1704/06; Binz, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, § 4 JVEG, Rn. 11).
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