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   BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03   

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https://dejure.org/2006,3769
BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03 (https://dejure.org/2006,3769)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2006 - 1 BvR 971/03 (https://dejure.org/2006,3769)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 1 BvR 971/03 (https://dejure.org/2006,3769)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Elternrechts durch Beschränkung des Umgangsrechts eines Vaters mit seinen in einer Pflegefamilie lebenden Kindern - Vorrang des Elternumgangs gegenüber anderen Bezugspersonen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechlicher Schutz des Umgangsrechts eines Elternteils; Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung bezüglich der Beschneidung des Umgangsrechts ; Gerichtliche Würdigung der Interessen der Inhaber des Elternrechts sowie deren Einstellung und Persönlichkeit

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2; BGB § 1684 § 1685
    Umfang des Umgangsrechts des Kindesvaters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zum Umgangsrecht eines Vaters mit seinen beiden in einer Pflegefamilie lebenden Kindern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder leben in einer Pflegefamilie - Der Kontakt zu den leiblichen Eltern ist zu unterstützen

  • efkir.de PDF, S. 2 (Leitsatz)

    Art. 6 II 1 GG; §§ 1684, 1685 BGB
    Ausgestaltung des Rechts der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
    Die maßgeblichen Fragen, welche Anforderungen an die materielle Regelung des elterlichen Umgangsrechts und an die Sachverhaltsermittlung im Umgangsrechtsverfahren zu stellen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ; 79, 51 ; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, NJW 1993, S. 2671 f.).

    Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in dem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhält, seine persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
    Die maßgeblichen Fragen, welche Anforderungen an die materielle Regelung des elterlichen Umgangsrechts und an die Sachverhaltsermittlung im Umgangsrechtsverfahren zu stellen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ; 79, 51 ; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, NJW 1993, S. 2671 f.).

    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, a.a.O., S. 2671).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
    Die maßgeblichen Fragen, welche Anforderungen an die materielle Regelung des elterlichen Umgangsrechts und an die Sachverhaltsermittlung im Umgangsrechtsverfahren zu stellen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ; 79, 51 ; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, NJW 1993, S. 2671 f.).

    Ebenso ist es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, welchen verfahrensrechtlichen Weg sie wählen, um zu den für ihre Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
    Kann über die Ausübung des Umgangsrechts keine Einigkeit erzielt werden, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen des Sorge- und des Umgangsberechtigten als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalles auseinander setzen, die Interessen der Inhaber des Elternrechts sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
    Die maßgeblichen Fragen, welche Anforderungen an die materielle Regelung des elterlichen Umgangsrechts und an die Sachverhaltsermittlung im Umgangsrechtsverfahren zu stellen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ; 79, 51 ; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, NJW 1993, S. 2671 f.).

    Kann über die Ausübung des Umgangsrechts keine Einigkeit erzielt werden, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen des Sorge- und des Umgangsberechtigten als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

  • BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
    Das Abweichen von einem fachpsychologischen Gutachten bedarf daher einer eingehenden Begründung und des Nachweises eigener Sachkunde des Gerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, NJW 1999, S. 3623 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

    Dabei muss bei der Frage, ob und in welchem Umfang der Umgang ausgestaltet wird, auf den Kindeswillen und die Vorstellungen des Kindes Rücksicht genommen werden (BVerfG FamRZ 2007, 335; BVerfG FamRZ 2010, 1622).
  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 durch die Ablehnung der Übertragung der

    Außerdem muss das Gericht dann anderweitig über eine möglichst zuverlässige Grundlage für die am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, FamRZ 1999, S. 1417 und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2006 - 1 BvR 971/03 -, FamRZ 2007, S. 335 f.).
  • OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgang des Kindes mit einem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

    Dabei muss bei der Frage, ob und in welchem Umfang der Umgang ausgestaltet wird, auf den Kindeswillen und die Vorstellungen des Kindes Rücksicht genommen werden (BVerfG FamRZ 2007, 335 ; BVerfG FamRZ 2010, 1622).
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