Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2514
BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06 (https://dejure.org/2007,2514)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2007 - VIII ZR 330/06 (https://dejure.org/2007,2514)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2007 - VIII ZR 330/06 (https://dejure.org/2007,2514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Sprungrevision bei Eingang der Zustimmungserklärung der gegnerischen Partei nach Ablauf der Sprungrevisionsfrist; Umfang der organisatorischen Pflichten eines Rechtsanwaltes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sprungrevision

  • Judicialis

    ZPO § 233 B; ; ZPO § 566

  • ra.de
  • RA Kotz

    Sprungrevision - Versäumung der Frist und Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 566
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Sprungrevision; Vorliegen des Einverständnisses des Rechtsmittelgegners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis für Sprungrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag bei nicht angegebenen Unfallschaden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1075
  • MDR 2007, 901
  • FamRZ 2007, 809 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
    Die Zustimmungserklärung ist zwar eine selbständige - weil vom Prozessgegner abzugebende - Erklärung; gleichwohl ist sie Bestandteil einer wirksamen Revisionseinlegung und damit Teil einer Prozesshandlung, die innerhalb einer gesetzlichen Verfahrensfrist vorzunehmen ist und gegen deren Versäumung - auch soweit sie nur die Zustimmungserklärung betrifft - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (BSG, Beschluss vom 2. März 1994 - 1 RK 58/93, USK 94180 unter Aufgabe von BSG, Beschluss vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77, USK 78188; vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86, juris, unter II 2 a).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
    Der Prozessbevollmächtigte darf jedoch auch Aufgaben, die für den Zugang eines fristwahrenden Schriftsatzes von wesentlicher Bedeutung sind, auf zuverlässige Bürokräfte zur selbständigen Erledigung übertragen, wenn es sich dabei lediglich um büromäßige Aufgaben ohne Bezug zu Rechtsfragen handelt (BGH, Beschluss vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83

    Einwilligung in Sprungrevision

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
    Sofern die Einwilligung - wie hier - nicht telegrafisch, per Telefax, Computerfax oder elektronisch erklärt wird (vgl. MünchKomm/Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 566 Rdnr. 5), muss die handschriftlich unterzeichnete Einwilligungserklärung jedoch im Original eingereicht werden; eine vom Anwalt des Antragstellers gefertigte - auch beglaubigte - Fotokopie der Einwilligungserklärung genügt nicht (BGHZ 92, 76, 77 ff.).
  • BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93

    Urteilsausfertigung - Gerichtsstempel - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
    Die Zustimmungserklärung ist zwar eine selbständige - weil vom Prozessgegner abzugebende - Erklärung; gleichwohl ist sie Bestandteil einer wirksamen Revisionseinlegung und damit Teil einer Prozesshandlung, die innerhalb einer gesetzlichen Verfahrensfrist vorzunehmen ist und gegen deren Versäumung - auch soweit sie nur die Zustimmungserklärung betrifft - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (BSG, Beschluss vom 2. März 1994 - 1 RK 58/93, USK 94180 unter Aufgabe von BSG, Beschluss vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77, USK 78188; vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86, juris, unter II 2 a).
  • BSG, 15.03.1978 - 1 RA 33/77

    Revisionskläger - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmungserklärung-Frist -

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
    Die Zustimmungserklärung ist zwar eine selbständige - weil vom Prozessgegner abzugebende - Erklärung; gleichwohl ist sie Bestandteil einer wirksamen Revisionseinlegung und damit Teil einer Prozesshandlung, die innerhalb einer gesetzlichen Verfahrensfrist vorzunehmen ist und gegen deren Versäumung - auch soweit sie nur die Zustimmungserklärung betrifft - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (BSG, Beschluss vom 2. März 1994 - 1 RK 58/93, USK 94180 unter Aufgabe von BSG, Beschluss vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77, USK 78188; vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86, juris, unter II 2 a).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
    Denn einer Partei ist nur ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber dasjenige seines Büropersonals zuzurechnen (§ 85 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02 - NJW-RR 2003, 935, m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
    So darf der Rechtsanwalt sein zuverlässiges Büropersonal allgemein anweisen, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen; ist eine bei Gericht fristgerecht eingereichte Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelbegründungsschrift dennoch nicht unterzeichnet, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsurteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, WM 1996, 538, unter II 2 b, m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Einer Partei ist nur ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber dasjenige seines Büropersonals zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935, 936; Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, NJW 2006, 2638 Rn. 6; Beschluss vom 6. März 2007 - VIII ZR 330/06, NJW-RR 2007, 1075 Rn. 6).
  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11

    BGH legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Sofern die Einwilligung nicht telegrafisch, per Telefax, Computerfax oder elektronisch erklärt wird, muss die handschriftlich unterzeichnete Einwilligungserklärung im Original eingereicht werden; eine vom Anwalt des Antragstellers gefertigte - auch beglaubigte - Fotokopie der Einwilligungserklärung genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - VIII ZR 330/06, NJW-RR 2007, 1075 Rn. 2 mwN).
  • LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13

    Schadenersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung; Widerruf des Beitritts

    Gerade dieser Umstand muss jedoch Gegenstand der Aufklärung sein (vgl. BGH, Urteil v. 20.06.2013 - II ZR 293/12 m.w.N.; BGH NJW-RR 2007, 1075).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2007 - VII ZA 7/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5535
BGH, 22.02.2007 - VII ZA 7/06 (1) (https://dejure.org/2007,5535)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2007 - VII ZA 7/06 (1) (https://dejure.org/2007,5535)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06 (1) (https://dejure.org/2007,5535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben der fristgerechten Rechtsmitteleinlegung wegen wirtschaftlichen Unvermögens; Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 234; ; ZPO § 544 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 § 233 § 234 § 544 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch die bedürftige Partei; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Übermittelung eines Prozesskostenhilfeantrags per Telefax

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 809
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.2001 - V ZB 5/01

    Unvollständige Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZA 7/06
    Bei Übermittlung eines Prozesskostenhilfeantrags durch Telefax muss er durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass eine Überprüfung erfolgt, ob der Antragsschriftsatz mit den erforderlichen Anlagen auch wirklich vollständig übermittelt worden ist (BGH, Beschluss vom 8. März 2001 - V ZB 5/01, NJW-RR 2001, 1072).

    Über die konkrete Übermittlung muss ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Originalschriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen übermittelt wurden (BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93, NJW 1994, 1879; Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96, NJW 1996, 2513; Beschluss vom 8. März 2001 - V ZB 5/01, aaO; Beschluss vom 7. Mai 2001 - II ZB 16/00, BGH-Report 2001, 809).

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZA 7/06
    Unterbleibt die fristgerechte Rechtsmitteleinlegung wegen wirtschaftlichen Unvermögens, ist die Frist unverschuldet versäumt, wenn die Partei bis zu deren Ablauf einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht oder der ohne Verschulden der Partei unvollständige Antrag innerhalb der Frist des § 234 ZPO ergänzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140).
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZA 7/06
    Über die konkrete Übermittlung muss ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Originalschriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen übermittelt wurden (BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93, NJW 1994, 1879; Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96, NJW 1996, 2513; Beschluss vom 8. März 2001 - V ZB 5/01, aaO; Beschluss vom 7. Mai 2001 - II ZB 16/00, BGH-Report 2001, 809).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZA 7/06
    Unterbleibt die fristgerechte Rechtsmitteleinlegung wegen wirtschaftlichen Unvermögens, ist die Frist unverschuldet versäumt, wenn die Partei bis zu deren Ablauf einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht oder der ohne Verschulden der Partei unvollständige Antrag innerhalb der Frist des § 234 ZPO ergänzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140).
  • BGH, 07.05.2001 - II ZB 16/00

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZA 7/06
    Über die konkrete Übermittlung muss ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Originalschriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen übermittelt wurden (BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93, NJW 1994, 1879; Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96, NJW 1996, 2513; Beschluss vom 8. März 2001 - V ZB 5/01, aaO; Beschluss vom 7. Mai 2001 - II ZB 16/00, BGH-Report 2001, 809).
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - VII ZA 7/06
    Über die konkrete Übermittlung muss ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Originalschriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen übermittelt wurden (BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93, NJW 1994, 1879; Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96, NJW 1996, 2513; Beschluss vom 8. März 2001 - V ZB 5/01, aaO; Beschluss vom 7. Mai 2001 - II ZB 16/00, BGH-Report 2001, 809).
  • BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines

    Unterbleibt die fristgerechte Rechtsmittelbegründung wegen wirtschaftlichen Unvermögens, ist die Frist unverschuldet versäumt, wenn die Partei bis zu deren Ablauf einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht oder der ohne Verschulden der Partei unvollständige Antrag innerhalb der Frist des § 234 ZPO ergänzt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01 - NJW 2002, 2180; vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - NJW-RR 2006, 140, 141; vom 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06 - FamRZ 2007, 809).

    Bei Übermittlung eines Prozesskostenhilfeantrags durch Telefax muss er durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass eine Überprüfung erfolgt, ob der Antragsschriftsatz mit den erforderlichen Anlagen auch wirklich vollständig übermittelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2001 - V ZB 5/01 - NJW-RR 2001, 1072; vom 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06 - aaO).

    Über die konkrete Übermittlung muss ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Originalschriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen übermittelt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 - NJW 1994, 1879 f.; Beschlüsse vom 13. Juni 1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513; vom 8. März 2001 - V ZB 5/01 - aaO; vom 7. Mai 2001 - II ZB 16/00 - BGH-Report 2001, 809; vom 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06 - aaO).

  • BGH, 20.09.2010 - VI ZA 3/09

    Erforderlichkeit der ausdrücklichen Abhandlung aller Einzelpunkte des

    In dem Beschluss vom 3. September 2008 hat das Oberlandesgericht ausgeführt, es sei von einem Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten der Klägerin auszugehen, und insoweit den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06, FamRZ 2007, 809 zitiert.
  • BGH, 23.04.2015 - VII ZA 1/15

    Formgerechte Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen des wirtschaftlichen

    Ein dem Kläger gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Organisationsverschulden seines Prozessbevollmächtigten ist im Streitfall nicht ausgeräumt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06, FamRZ 2007, 809 Rn. 5 f.).
  • BGH, 08.06.2010 - IX ZA 15/10

    Auswirkung der Fristüberschreitung bei Einlegung eines Rechtsmittels durch den

    Unterbleibt die fristgerechte Rechtsmitteleinlegung wegen wirtschaftlichen Unvermögens, ist die Frist zwar unverschuldet versäumt, wenn die Partei bis zu deren Ablauf einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht oder den ohne Verschulden der Partei unvollständigen Antrag innerhalb der Frist des § 234 ZPO ergänzt (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180; v. 31. August 2005 - XII ZB 116/05, MDR 2006, 166 f; v. 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06, FamRZ 2007, 809, Rn. 4) oder überhaupt erstmals einreicht (BGH, Beschl. v. 22. Oktober 2009 - IX ZB 160/09, WM 2009, 2328, Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZA 27/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechsanwalts hinsichtlich der

    Bei der Übermittlung per Telefax muss zur Ausgangskontrolle ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Schriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen gesendet worden sind (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06 - FamRZ 2007, 809).
  • BGH, 04.04.2019 - V ZB 156/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Die Überprüfung der Vollständigkeit der Übermittlung bedeutet, dass die Anzahl der zu übermittelnden mit den laut Sendeprotokoll versandten Seiten zu vergleichen ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZA 7/06, FamRZ 2007, 809 Rn. 6; Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/07, NJW 2008, 2508 Rn. 14; Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 8; Beschluss vom 31. Oktober 2012 - III ZB 51/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 Rn. 10 f.).
  • OLG Köln, 21.07.2011 - 19 U 103/11

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Versendung bestimmender Schriftsätze

    Hierzu gehört eine hinreichend sichere Ausgangskontrolle, die zuverlässig gewährleistet, dass fristgebundene Schriftstücke vollständig, insbesondere einschließlich der Unterschrift, auf den Weg ans Gericht gebracht werden (vgl. BGH VersR 2010, 1515, 1516; vom 22.02.2007 - VII ZA 7/06 - Rn. 6, zitiert nach juris; NJW-RR 2003, 1366; 2001, 1072).
  • FG München, 14.11.2007 - 1 K 1604/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Einspruchsfrist bei

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat sich derjenige, der fristwahrende Schriftsätze mit dem Telefax versendet, mindestens durch Kontrolle des Sendeberichts davon zu überzeugen, dass das Fax zum einen an den zutreffenden Faxanschluss übersandt wurde (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. September 2007 I R 39/04, [...]; Urteil des OLG Koblenz vom 22. April 2002 1 Verg 1/02, [...]; Beschlüsse des BVerwG vom 18. März 2004, 6 PB 16/03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2004, 1007; OLG Frankfurt vom 1. März 2004 23 U 118/03, [...]) und zum anderen, dass mehrere gesendete Seiten auch tatsächlich vollständig übersandt wurden (BGH-Beschluss vom 22. Februar 2007 VII ZA 7/06, Zeitschrift für Familienrecht 2007, 809).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht