Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10311
OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07 (https://dejure.org/2007,10311)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2007 - 9 UF 87/07 (https://dejure.org/2007,10311)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 9 UF 87/07 (https://dejure.org/2007,10311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Auskunftsanspruchs gem. § 1686 S. 1 BGB unabhängig von jeglicher Sorgeregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsrecht nicht mißbräuchlich ausüben!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    14-tägiger Bericht über die Kinder? - Vater lehnt gleichzeitig jedes Treffen mit den Kindern ab

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 226
  • MDR 2007, 1427
  • FamRZ 2008, 638
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.02.1996 - 1Z BR 182/95

    Auskunftsrecht eines nichtehelichen Vaters über die persönlichen Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07
    6 Ein berechtigtes Interesse gemäß § 1686 BGB ist nur dann gegeben, wenn der Elternteil keine anderweitige Möglichkeit besitzt, sich über den Auskunftsgegenstand auf andere Art zu unterrichten (BayObLG, FamRZ 1996, 813).

    Zu verneinen ist das berechtigte Interesse dagegen, wenn sich der an sich berechtigte Elternteil die erforderlichen Informationen anderweitig verschaffen kann und sich daher sein an den betreuenden Elternteil gerichtetes Auskunftsersuchen mehr oder weniger als rechtsmissbräuchlich darstellt (vgl. auch BayObLG, FamRZ 1996, 813).

    Solange die persönlichen Verhältnisse zwischen den Eltern in erheblichem Maß gespannt sind, kann sich der zu erstattende Bericht auf das Mindestmaß beschränken, das erforderlich ist, um dem auskunftsberechtigten Elternteil einen überschlägigen Eindruck über die derzeitige Situation seines Kindes und die wesentlichen Umstände des Berichtszeitraumes zu geben (BayOblG, FamRZ 1996, 813, 814).

  • OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03

    Zur Frage der Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung bei langfristigem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07
    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob dies möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass sich der auskunftsbegehrende Elternteil vorher längere Zeit nicht um das Kind gekümmert hat (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (Leitsatz)).

    Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, an die Stelle eines ganz oder teilweise eingeschränkten Umgangsrechtes zu treten und es so dem nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (Leitsatz); Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1106, 1107; BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488).

  • OLG Brandenburg, 23.06.1999 - 9 UF 122/99

    Ausschluss des Rechts eines Elternteils auf Umgang mit seinem nichtehelichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07
    Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, an die Stelle eines ganz oder teilweise eingeschränkten Umgangsrechtes zu treten und es so dem nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (Leitsatz); Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1106, 1107; BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488).

    Auf die Ursachen einer nicht ausreichenden Information kommt es regelmäßig nicht an, sodass beispielsweise auch dann, wenn der Umgang auf die Ferienzeiten beschränkt ist oder bei berufsbedingten längeren Aufenthalten des Umgangsberechtigten oder gar bei gerichtlicherseits eingeschränktem Umgangsrecht nur selten stattfindet (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1106; ferner Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1686, Rn. 1, 5), ein Auskunftsrecht besteht.

  • OLG Hamm, 07.07.2000 - 8 UF 222/00

    Zur Anwendung des § 1686 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07
    Dieses Recht besteht unabhängig von jeglicher Sorgeregelung, also auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge (OLG Hamm, FamRZ 2001, 514) und greift daher im Grundsatz auch zu Gunsten des Antragstellers, der mit der Antragsgegnerin die gemeinsame elterliche Sorge für die betroffenen vier gemeinsamen Kinder ausübt, ein.
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 13 UF 609/01

    Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB umfaßt nicht eine Tagebuchführung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07
    Jedoch dient das Auskunftsrecht nicht dazu, dass ein Tagebuch über die Lebensführung des Kindes verlangt werden kann (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 980).
  • BayObLG, 07.12.1992 - 1Z BR 93/92

    Vater ; Nichteheliches Kind; Auskunftsrecht; Persönliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07
    Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, an die Stelle eines ganz oder teilweise eingeschränkten Umgangsrechtes zu treten und es so dem nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (Leitsatz); Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1106, 1107; BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13

    Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des

    Ein berechtigtes Interesse besteht indes regelmäßig nur, wenn der Auskunftsberechtigte keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung des Kindes zu unterrichten (BayObLG FamRZ 1996, 813; OLG Hamm FamRZ 2010, 909), etwa auch durch Kontaktaufnahme mit dem Kind (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 638).
  • OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16

    Elterliche Sorge: Auskunftsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei

    Ein berechtigtes Interesse besteht indes regelmäßig nur, wenn der Auskunftsberechtigte keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung des Kindes zu unterrichten (BayObLG FamRZ 1996, 813; OLG Hamm, FamRZ 2010, 909), etwa auch durch Kontaktaufnahme mit dem Kind (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 638).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht