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AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr. 1000 VV RVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06 S
- OLG Frankfurt, 27.12.2007 - 4 UF 96/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 710
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06
Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf …
Auszug aus AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06
Während das OLG Karlsruhe (NJW 2007, 1072 f) und das OLG Stuttgart (FamRZ 2007, 232 f) den Anfall der Einigungsgebühr nicht erkennen, da es sich bei einem vereinbarten Versorgungsausgleichsverzicht um einen Verzicht im Sinne des Abs. 1 2. Halbsatz handele, billigt das OLG Nürnberg (NJW 2007, 1071 f) den Anfall der Einigungsgebühr zu, zumindest für den Fall, dass ein möglicher Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach § 1587 c Nr. 1 BGB im Raum stand. - OLG Nürnberg, 29.06.2006 - 7 WF 761/06
Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im …
Auszug aus AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06
Während das OLG Karlsruhe (NJW 2007, 1072 f) und das OLG Stuttgart (FamRZ 2007, 232 f) den Anfall der Einigungsgebühr nicht erkennen, da es sich bei einem vereinbarten Versorgungsausgleichsverzicht um einen Verzicht im Sinne des Abs. 1 2. Halbsatz handele, billigt das OLG Nürnberg (NJW 2007, 1071 f) den Anfall der Einigungsgebühr zu, zumindest für den Fall, dass ein möglicher Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach § 1587 c Nr. 1 BGB im Raum stand. - OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06
Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf …
Auszug aus AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06
Während das OLG Karlsruhe (NJW 2007, 1072 f) und das OLG Stuttgart (FamRZ 2007, 232 f) den Anfall der Einigungsgebühr nicht erkennen, da es sich bei einem vereinbarten Versorgungsausgleichsverzicht um einen Verzicht im Sinne des Abs. 1 2. Halbsatz handele, billigt das OLG Nürnberg (NJW 2007, 1071 f) den Anfall der Einigungsgebühr zu, zumindest für den Fall, dass ein möglicher Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach § 1587 c Nr. 1 BGB im Raum stand. - BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06
Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr
Auszug aus AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06
Mit der Einführung der Einigungsgebühr sollte ein Anreiz geschaffen werden, einen Rechtsstreit einer Beilegung zuzuführen, ohne dass es auf ein gegenseitiges Nachgeben ankommt, vgl. BGH FamRZ 2007, 1096.