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   AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06 S   

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https://dejure.org/2007,30139
AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06 S (https://dejure.org/2007,30139)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.07.2007 - 530 F 281/06 S (https://dejure.org/2007,30139)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 530 F 281/06 S (https://dejure.org/2007,30139)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 710
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf

    Auszug aus AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06
    Während das OLG Karlsruhe (NJW 2007, 1072 f) und das OLG Stuttgart (FamRZ 2007, 232 f) den Anfall der Einigungsgebühr nicht erkennen, da es sich bei einem vereinbarten Versorgungsausgleichsverzicht um einen Verzicht im Sinne des Abs. 1 2. Halbsatz handele, billigt das OLG Nürnberg (NJW 2007, 1071 f) den Anfall der Einigungsgebühr zu, zumindest für den Fall, dass ein möglicher Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach § 1587 c Nr. 1 BGB im Raum stand.
  • OLG Nürnberg, 29.06.2006 - 7 WF 761/06

    Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im

    Auszug aus AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06
    Während das OLG Karlsruhe (NJW 2007, 1072 f) und das OLG Stuttgart (FamRZ 2007, 232 f) den Anfall der Einigungsgebühr nicht erkennen, da es sich bei einem vereinbarten Versorgungsausgleichsverzicht um einen Verzicht im Sinne des Abs. 1 2. Halbsatz handele, billigt das OLG Nürnberg (NJW 2007, 1071 f) den Anfall der Einigungsgebühr zu, zumindest für den Fall, dass ein möglicher Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach § 1587 c Nr. 1 BGB im Raum stand.
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf

    Auszug aus AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06
    Während das OLG Karlsruhe (NJW 2007, 1072 f) und das OLG Stuttgart (FamRZ 2007, 232 f) den Anfall der Einigungsgebühr nicht erkennen, da es sich bei einem vereinbarten Versorgungsausgleichsverzicht um einen Verzicht im Sinne des Abs. 1 2. Halbsatz handele, billigt das OLG Nürnberg (NJW 2007, 1071 f) den Anfall der Einigungsgebühr zu, zumindest für den Fall, dass ein möglicher Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach § 1587 c Nr. 1 BGB im Raum stand.
  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06
    Mit der Einführung der Einigungsgebühr sollte ein Anreiz geschaffen werden, einen Rechtsstreit einer Beilegung zuzuführen, ohne dass es auf ein gegenseitiges Nachgeben ankommt, vgl. BGH FamRZ 2007, 1096.
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