Rechtsprechung
BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ZPO § 234 Abs. 1
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugunsten einer Partei bei Beantragung vor Ablauf einer Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels der Prozesskostenhilfe aufgrund der Nichtberücksichtigung einer Ablehnung; Vertrauen einer Partei auf ...
- Anwaltsblatt
§ 234 ZPO
Anforderungen an PKH-Antrag vor Rechtsmittelfrist - Judicialis
ZPO § 234 Abs. 1 A
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 234 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach Beantragung von Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - PKH-Antrag: Wiedereinsetzung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 234 ZPO
Anforderungen an PKH-Antrag vor Ende der Rechtsmittelfrist
Verfahrensgang
- AG Kassel, 30.01.2007 - 452 C 2931/06
- LG Kassel, 16.08.2007 - 1 S 59/07
- BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 942
- MDR 2008, 581
- FamRZ 2008, 871
- AnwBl 2008, 382
- AnwBl Online 2008, 54
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
Auszug aus BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Das ist der Fall, wenn dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Anlagen beigefügt war (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).Das setzt allerdings voraus, dass dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb der Rechtsmittelfrist neben der ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch die insoweit notwendigen Belege beigefügt waren (Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902).
Der Antragsteller kann deswegen grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten reicht (Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).
- BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können oder wenn sich aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass Einnahmen oder Vermögenswerte nicht vorhanden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 und BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062).Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).
Gleiches gilt, wenn zwar einzelne Fragen zu den Einnahmen nicht beantwortet sind, sich aber aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062 und Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05
Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit
Auszug aus BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können oder wenn sich aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass Einnahmen oder Vermögenswerte nicht vorhanden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 und BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062).Gleiches gilt, wenn zwar einzelne Fragen zu den Einnahmen nicht beantwortet sind, sich aber aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062 und Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).
- BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04
Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792).d) Die gleichzeitig ausgesprochene Verwerfung der Berufung steht der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht entgegen, weil diese Entscheidung durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ihre Grundlage verliert und damit gegenstandslos wird (Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - FamRZ 2007, 1725, 1726, vom 10. Mai 2006 - KVV MO 240/05 [richtig: XII ZB 42/05 - d. Red.] - NJW 2006, 2269 und vom 9. Februar 2005 - KVV MO 225/05 [richtig: XII ZB 225/04 - d. Red.] - FamRZ 2005, 791, 792).
- BGH, 19.05.2004 - XII ZA 11/03
Wiedereinsetzung der bedürftigen Partei wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist
Auszug aus BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Das ist der Fall, wenn dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Anlagen beigefügt war (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).Der Antragsteller kann deswegen grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten reicht (Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792). - BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54
Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung
Auszug aus BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
a) Eine arme Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, hat grundsätzlich Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn sie ihr Prozesskostenhilfegesuch bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht hatte (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 16, 1, 3). - BGH, 10.05.2006 - XII ZB 42/05
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
d) Die gleichzeitig ausgesprochene Verwerfung der Berufung steht der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht entgegen, weil diese Entscheidung durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ihre Grundlage verliert und damit gegenstandslos wird (Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - FamRZ 2007, 1725, 1726, vom 10. Mai 2006 - KVV MO 240/05 [richtig: XII ZB 42/05 - d. Red.] - NJW 2006, 2269 und vom 9. Februar 2005 - KVV MO 225/05 [richtig: XII ZB 225/04 - d. Red.] - FamRZ 2005, 791, 792). - BGH, 15.08.2007 - XII ZB 101/07
Anforderungen an das Verfahren vor Verwerfung eines Rechtsmittels wegen …
Auszug aus BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
d) Die gleichzeitig ausgesprochene Verwerfung der Berufung steht der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht entgegen, weil diese Entscheidung durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ihre Grundlage verliert und damit gegenstandslos wird (Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - FamRZ 2007, 1725, 1726, vom 10. Mai 2006 - KVV MO 240/05 [richtig: XII ZB 42/05 - d. Red.] - NJW 2006, 2269 und vom 9. Februar 2005 - KVV MO 225/05 [richtig: XII ZB 225/04 - d. Red.] - FamRZ 2005, 791, 792).
- BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16
Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über …
Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Berufungsführer die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen erst nach Ablauf der Berufungsfrist beim Berufungsgericht eingereicht hat, er aber gleichwohl weiterhin auf eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen durfte, weil der Vorsitzende des Berufungsgerichts ihm zur Vorlage dieser Unterlagen eine über das Ende der Berufungsfrist hinausgehende Frist gesetzt hatte (Anschluss an und Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008, XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 12;… vom 2. April 2008, XII ZB 131/06, NJW-RR 2008, 1518 Rn. 13;… vom 16. November 2010, VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 17 …und vom 20. Mai 2015, VII ZB 66/14, juris Rn. 7).bb) Allerdings kann ein Antragsteller grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig, also vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nach § 117 Abs. 2 ZPO nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten gereicht hat (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… vom 2. April 2008 - XII ZB 131/06, NJW-RR 2008, 1518 Rn. 11;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, aaO; jeweils mwN).
Enthalten die Angaben in diesem Vordruck einzelne Lücken, kann die antragstellende Prozesspartei unter Umständen gleichwohl darauf vertrauen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genügend dargetan zu haben (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO Rn. 11;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, aaO Rn. 17; jeweils mwN).
Gleiches gilt, wenn zwar einzelne Fragen zu den Einnahmen nicht beantwortet sind, sich aber aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO mwN), oder wenn der Prozesspartei auf der Grundlage eines in der Vorinstanz ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks bereits für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden war und die in der späteren Erklärung aufgetretenen Lücken nicht den Schluss nahe legten, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse hätten sich zwischenzeitlich in einer für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erheblichen Weise geändert (BGH…, Beschluss vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, aaO mwN).
Diese durfte deshalb - trotz der Überschreitung der Berufungsfrist - weiterhin auf die Bewilligung der von ihr beantragten Prozesskostenhilfe vertrauen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO Rn. 12;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, aaO).
- BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur …
Dies setzt allerdings voraus, dass dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen beigefügt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… vom 7. Juli 2008 - IX ZB 76/08, juris Rn. 2; jeweils mwN).Die letztgenannte Voraussetzung ist allerdings regelmäßig nur dann erfüllt, wenn dem fristgerecht gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen beigefügt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO, …und vom 7. Juli 2008 - IX ZB 76/08, aaO, jeweils mwN).
Im Gegenteil drängte sich aufgrund der sonstigen Angaben des Beklagten und der eingereichten Belege auf, dass sonstige Einkünfte nicht erzielt wurden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO Rn. 11, …und vom 19. November 2008 - IV ZB 38/08, aaO, jeweils mwN).
Das schutzwürdige Vertrauen des Beklagten auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe entfiel vorliegend auch nicht deswegen, weil er die vom Berufungsgericht verlangte Vervollständigung seiner Angaben erst mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2009 vorgenommen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO Rn. 12).
- BGH, 22.11.2016 - II ZR 319/15
Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der …
Das setzt voraus, dass innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist nicht nur der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, sondern auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars (§ 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO) nebst der erforderlichen Nachweise vorgelegt wird (BGH…, Beschluss vom 3. April 2001 - XI ZA 1/01, juris Rn. 3; Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 221/02, NJW 2002, 2793 f.; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141; Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… Beschluss vom 28. Juni 2011 - IX ZA 29/11, juris Rn. 2;… Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZA 36/12, juris Rn. 2;… Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12, WuM 2013, 377 Rn. 4;… Beschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 311/13, NJW-RR 2013, 1527 Rn. 11;… Beschluss vom 24. Juli 2014 - III ZB 4/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 16. Dezember 2014 - VI ZA 15/14, NJW 2015, 1312 Rn. 2;… Beschluss vom 14. Juli 2015 - II ZA 29/14, juris Rn. 2).
- BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung bei …
Weist das Gericht, bei dem die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt wird, vor der Entscheidung über den Antrag darauf hin, dass dieser mangels Vorliegens der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, juris Rn. 12;… vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12 …und vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 7).In diesen Fällen darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008, XII ZB 151/07, juris Rn. 12;… vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12;… vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5;… vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 7).
Erfüllt der Antragsteller die gerichtlichen Auflagen fristgemäß, so endet sein schutzwürdiges Vertrauen erst mit Zustellung des die beantragte Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlusses (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO;… vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, aaO).
- BGH, 14.05.2013 - II ZB 22/11
Berufungsfristversäumung durch eine mittellose Partei: Beginn der …
Kommt der Antragsteller der Aufforderung des Gerichts, seine Angaben zu vervollständigen, innerhalb der gesetzten Frist nach, endet sein schutzwürdiges Vertrauen, dass ihm die begehrte Prozesskostenhilfe bewilligt würde, erst mit Zustellung des die beantragte Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlusses (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 12;… Beschluss vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12).a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist anstelle der Einlegung des Rechtsmittels Prozesskostenhilfe zu dessen Durchführung beantragt und eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die erforderlichen Belege beigefügt hat, grundsätzlich Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat und bis zur Entscheidung über ihren Antrag wegen Mittellosigkeit als unverschuldet gehindert anzusehen ist, das Rechtsmittel wirksam einzulegen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… Beschluss vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 9).
Das Berufungsgericht ist in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, dass sich eine Partei zur Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse im Regelfall des amtlichen Vordrucks zu bedienen hat, dessen Verwendung § 117 Abs. 4 ZPO vorschreibt (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… Beschluss vom 29. November 2012 - III ZA 32/12, juris Rn. 3).
Dies gilt auch für die Rechtsmittelinstanz (BGH, Beschluss vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82, NJW 1983, 2145, 2146; Beschluss vom 26. Juni 1991 - XII ZB 49/91, NJW-RR 1991, 1532, 1533; Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10).
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur …
Auch wenn der Antragsteller seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nebst ausgefüllter Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Anlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereicht hatte und das Gericht ihm zur Vervollständigung der Angaben eine Frist gesetzt hatte, darf er weiterhin auf Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe vertrauen (Senatsbeschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07 - FamRZ 2008, 871). - BGH, 19.11.2008 - XII ZB 102/08
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei zu erwartender Ablehnung eines innerhalb …
Der Antragsteller kann deswegen grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargelegt zu haben, wenn er rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten reicht (Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07 - FamRZ 2008, 871; vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548).Im Hinblick auf die insoweit eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ihm damit bekannt sein, dass eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe vernünftigerweise nicht mehr in Betracht kommt (Senatsbeschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 2. April 2008 - XII ZB 131/06 - FamRZ 2008, 1166; vom 20. Februar 2008 - XII ZB 83/07 - FamRZ 2008, 868; vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07 - FamRZ 2008, 871 und vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125/05 - FamRZ 2006, 32).
- BGH, 26.05.2008 - II ZB 19/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Rechtsmittelfristen …
Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie nach den gegebenen Umständen nicht damit rechnen muss, dass ihr Prozesskostenhilfeantrag aus wirtschaftlichen Gründen wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird (st. Rspr., BGHZ 16, 1, 3; BGH, Beschl. v. 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793; v. 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871 Tz. 10).Setzt das Gericht dem Antragsteller zur Vervollständigung seiner Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Frist, darf er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschl. v. 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07 Tz. 12) auf die Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe jedenfalls bis zum Ablauf der - ggf. verlängerten - Frist vertrauen.
- BGH, 19.01.2011 - IX ZA 2/11
Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsmittelverfahren vor dem BGH; …
Die Fristversäumnis durch eine mittellose Partei ist jedoch nur dann unverschuldet (§ 233 ZPO), wenn diese innerhalb der laufenden Frist ein Prozesskostenhilfegesuch bei Gericht eingereicht und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung entschieden werden kann (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10;… vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Rn. 24 ff; st.Rspr.). - BGH, 04.03.2021 - IX ZB 17/20
Vertrauen in die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung bei …
cc) Das durch einen rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe begründete schutzwürdige Vertrauen endet im Grundsatz erst mit Zugang des Beschlusses, mittels dessen die beantragte Prozesskostenhilfe abgelehnt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871 Rn. 12;… vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12).Hier darf der Antragsteller grundsätzlich nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008, aaO;… vom 26. Mai 2008, aaO; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5;… vom 28. August 2018 - VI ZB 44/17, NJW-RR 2018, 1270 Rn. 5).
- BGH, 14.05.2014 - XII ZB 689/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitssache: Beginn der …
- BGH, 18.11.2009 - XII ZB 79/09
Antrag auf Gewährung von Prozesskostehilfe als Einlegung der Berufung; Darlegung …
- BGH, 03.07.2013 - XII ZB 106/10
Verfahrenskostenhilfe für das Berufungsverfahren: Gerichtlicher Hinweis bei …
- BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim …
- BGH, 06.10.2010 - XII ZB 22/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gewährung der Wiedereinsetzung ohne …
- BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der …
- BGH, 04.02.2010 - IX ZA 47/09
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung einer …
- BGH, 18.05.2010 - IX ZA 17/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauensschutz für bedürftige Partei …
- BGH, 18.06.2020 - IX ZB 45/19
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser …
- KG, 25.05.2009 - 8 U 76/09
Prozesskostenhilfe für eine Berufung: Erfolgsaussicht bei Ablauf der …
- OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21
Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe Vorlage einer unzureichenden …
- BGH, 27.07.2021 - XI ZA 1/21
Prozesskostenhilfe: Darlegung und Glaubhaftmachung der Einkünfte bei für eine …
- BGH, 17.06.2010 - IX ZB 37/10
Antrag der bedürftigen Partei auf Wiedereinsetzung in die versäumte …
- BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für …
- BGH, 25.04.2019 - III ZB 104/18
Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2010 - 12 E 546/10
- BGH, 26.03.2010 - IX ZB 272/09
Gewährung eines Antrags auf Wiedereinsetzung einer Partei bei fehlender …
- LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
Angemessene Ausbildungsvergütung
- BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die …
- BGH, 20.02.2008 - XII ZB 83/07
Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit bei Beantragung von …
- OLG Naumburg, 23.03.2012 - 10 W 16/12
Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folge einer …
- BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde
- BGH, 05.02.2013 - XI ZA 13/12
Wiedereinsetzung in die verstrichene Rechtsmittelfrist bei unvollständigem …
- BGH, 14.07.2015 - II ZA 29/14
Abgabe einer Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 2 O 26/09
Prozesskostenhilfevordruck, Kosten der Ersatzvornahme
- BGH, 15.11.2012 - IX ZA 36/12
Erforderlichkeit zur Übermittlung eines vollständigen Prozesskostenhilfeantrags …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2014 - L 2 R 487/14
- BGH, 20.05.2015 - VII ZB 66/14
Einhaltung der Frist zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde; …
- BGH, 29.11.2012 - III ZA 32/12
Prozesskostenhilfe: Verstoß gegen den Formularzwang trotz Vorlage des …
- OLG Rostock, 30.03.2009 - 3 U 165/08
Berufungsfristversäumung durch die mittellose Partei: Voraussetzungen einer …
- BGH, 26.01.2023 - III ZA 15/22
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte …
- BGH, 28.06.2011 - IX ZA 29/11
Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist erfordert die …
- BGH, 24.09.2009 - III ZA 8/09
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für ein …
- BGH, 18.01.2012 - IX ZB 285/11
Erfordernis einer Erklärung zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im …
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
- BGH, 07.03.2013 - IX ZA 42/12
Wahrung der Frist für die Einlegung einer Rechtsbeschwerde bei Abgabe eines …
- BGH, 06.04.2011 - IX ZB 92/11
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde vor dem BGH im Falle des Einlegens der …
- VGH Bayern, 26.04.2018 - 8 C 18.745
Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts
- OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 4 WF 264/13
Nachträgliche Belegvorlage bei Verfahrenskostenhilfe
- BGH, 09.01.2012 - AnwZ (Brfg) 14/11
Möglichkeit eines Gerichts zur Entscheidung über Verwerfung eines Antrags auf …
- BGH, 10.12.2012 - AnwZ (Brfg) 57/12
Form und Frist eines Antrags auf Zulassung der Berufung und Bewilligung von …
- BGH, 25.11.2019 - II ZA 36/19
Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag
- BGH, 10.12.2010 - IX ZA 48/10
Anforderungen an ein die Frist wahrendes Prozesskostenhilfegesuch
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 12 AS 1762/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- OLG Koblenz, 11.06.2013 - 13 WF 499/13
Verfahrenskostenhilfe: Anforderungen an Darlegung und Nachweis von relevanten …
- BGH, 13.07.2021 - X ZA 1/21
Nicht fristgerechte Einlegung der Berufung
- VGH Bayern, 26.04.2018 - 8 ZB 18.744
Antrag auf Zulassung der Berufung
- OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 4 WF 7/11
Auswirkungen nicht vorgelegter Unterlagen zum Einkommen auf die Gewährung von …
- OLG Köln, 25.09.2018 - 14 UF 123/18
- OLG Hamm, 28.08.2023 - 4 WF 116/23
Lückenhafte Antragsunterlagen beim VKH Antrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2010 - 14 E 935/10
Vereinbarkeit eines unter der Voraussetzung einer Bewilligung von …
- VG Halle, 14.01.2010 - 2 A 251/08
Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Vorverfahrens
- OLG Köln, 25.09.2018 - 25.09.2018
Rechtsprechung
BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertrauen auf Auslieferung von werktags aufgegebenen Postsendungen am folgenden Werktag im regionalen Auslieferungsgebiet bei Nutzung eines privaten Kurierdienstes; Zurechnung von Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung als Verschulden eines ...
- Anwaltsblatt
- Anwaltsblatt
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 233; ZPO §§ 520 Abs. 2
Wiedereinsetzung bei Fristversäumung wegen verzögerter Postlaufzeit auch bei Nutzung eines privaten Kurierdienstes - rechtsportal.de
ZPO § 233 § 520 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei Nutzung des Kölner Anwaltverein-Kurierdienstes zur Übermittlung des fristwahrenden Schriftsatzes - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Nutzung eines privaten Kurierdienstes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.04.2007 - 318 F 55/05
- OLG Köln, 11.09.2007 - 25 UF 73/07
- BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 930
- MDR 2008, 583
- FamRZ 2008, 871 (Ls.)
- VersR 2009, 1096
- AnwBl 2008, 375
- AnwBl Online 2008, 73
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702, 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723, BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f. m.w.N. und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.Dies gilt auch für die Nutzung privater Kurierdienste (BVerfG NJW 2000, 2657, 2658; NJW-RR 2002, 1005).
Der einzelne Anwalt ist, selbst wenn er Mitglied des Anwaltvereins und vertraglich mit dessen Kurierdienst verbunden ist, gegenüber den Angestellten des Anwaltvereins weder weisungs- noch kontrollbefugt (BVerfG NJW-RR 2002, 1005, 1006).
In der Verantwortung des Absenders liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BVerfG NJW-RR 2002, 1005).
- BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217).a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702, 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723, BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f. m.w.N. und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.
Ohne konkrete Anhaltspunkte muss deswegen niemand mit längeren Postlaufzeiten rechnen, die eine ernste Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217, 1218 und vom 15. April 1999 - IX ZB 57/98 - NJW 1999, 2118).
- BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren.a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702, 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723, BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f. m.w.N. und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hatte damit alles in seinem Verantwortungsbereich Liegende getan, nämlich das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufgegeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen des in Anspruch genommenen Kurierdienstes den Empfänger fristgerecht erreichen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723).
- BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
Verschulden an einer Fristversäumnis bei Überschreitung der von der Post …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702, 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723, BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f. m.w.N. und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.Wenn dem Prozessbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, dass diese eingehalten werden (BGH Beschlüsse vom 30. September 2003 - VI ZB 60/02 - NJW 2003, 3712, 3713 und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702, 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723, BGH Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 f. m.w.N. und vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden. - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 88, 118, 123 ff., BGHZ 151, 221, 227 m.w.N.). - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 88, 118, 123 ff., BGHZ 151, 221, 227 m.w.N.). - BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04
Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - XII ZR 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N. und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren. - BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92
Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Anders liegt es nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist (BVerfG NJW 1995, 1210; BGH Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - VIII ZB 30/92 - NJW 1993, 1332 und vom 25. Januar 1993 - II ZB 18/92 - NJW 1993, 1333, 1334). - BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92
Fristversäumnis bei Poststreik
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Anders liegt es nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist (BVerfG NJW 1995, 1210; BGH Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - VIII ZB 30/92 - NJW 1993, 1332 und vom 25. Januar 1993 - II ZB 18/92 - NJW 1993, 1333, 1334). - BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht …
- BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98
Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer …
- BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der …
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der …
- BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14
Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages: …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07, NJW-RR 2008, 930 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2009, Rn. 8;… vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 6). - BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04
Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem
Diese Quoten lassen die Einhaltung der Postlaufzeiten erwarten (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. Mai 2004 V ZB 62/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 67; ähnlich auch BGH-Beschluss vom 23. Januar 2008 XII ZB 155/07, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2008, 583). - BGH, 03.12.2009 - IX ZB 238/08
Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei mangelnder Wiedergabe des maßgeblichen …
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör zu garantieren (vgl. zuletzt etwa BGH, Beschl. v. 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07, NJW-RR 2008, 930 Rn. 6 m.w.N.).Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und auf rechtliches Gehör, den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 88, 118, 123 ff; BVerfG NJW-RR 2002, 1005; BGHZ 151, 221, 227; BGH, Beschl. v. 23. Januar 2008 aaO).
In der Auswahl dieses Dienstes ist ein Verschulden des Anwalts grundsätzlich nicht zu sehen (…vgl. BVerfG, NJW-RR 2002 aaO S. 1006; BGH, Beschl. v. 15. Juli 1998 - IV ZB 8/98, NJW-RR 1998, 1443, 1444; v. 22. Mai 2007 - VI ZB 59/05, NJW-RR 2008, 141, 142; v. 23. Januar 2008 aaO Rn. 10).
Dies gilt jedenfalls dann, wenn nach den üblichen Postlaufzeiten des Kurierdienstes mit einem fristgerechten Eingang zu rechnen war (…BGH, Beschl. v. 22. Mai 2007 aaO; v. 23. Januar 2008 aaO Rn. 10 f).
c) Hat der Rechtsanwalt das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufgegeben, dass es nach den Vorkehrungen des in Anspruch genommenen Kurierdienstes den Empfänger fristgerecht erreichen konnte, ist er nicht gehalten, sich vor Fristablauf durch Rückfrage bei der Geschäftsstelle des Berufungsgerichts von einem rechtzeitigen Eingang zu überzeugen (BGH, Beschl. v. 23. Januar 2008 aaO).
- OVG Sachsen, 27.04.2022 - 5 A 492/21
Rückkehrer; Griechenland; Obdachlosigkeit; Informelle Wohnmöglichkeiten; …
Befördert ein nur regional tätiger privater Postdienstleister das Schreiben in seinem regionalen Auslieferungsgebiet, kann dies ein Vertrauen auf normale Postlaufzeiten rechtfertigen, wenn im Einzelfall keine Anhaltspunkte für längere Postlaufzeiten sprechen (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar - XII ZB 155/07 -, juris Rn. 8 m. w. N.). - BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei durch …
Insoweit kann sich der Anwalt zwar - anders als bei einem Versand mit der Deutschen Post AG oder anderen Briefbeförderungsunternehmen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 - VersR 2009, 1096 Rn. 8 f. mwN) - nicht darauf verlassen, dass eine für den Normalfall festgelegte Beförderungszeit eingehalten wird.Vielmehr wäre das als Hinweis darauf zu verstehen, dass mit der Einlegung in das Fach die Frist noch nicht gewahrt ist, weil es sich um keine gemeinsame Postannahmestelle handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 - VersR 2009, 1096 Rn. 12).
- OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von …
Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung privater Kurierdienste (BVerfG…, Beschluss vom 4.4.2000 - 1 BvR 199/00 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 23.1.2008 - XII ZB 155/07 -, juris Rn. 9) und führen im Streitfall zur Feststellung einer unverschuldeten Fristversäumung.Dafür bedurfte es auch keines weiteren Vortrags zu der Organisationsstruktur des Kurierdienstes, weil diese sich regelmäßig der Kenntnis des Nutzers entzieht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.1.2008, a. a. O., Rn. 10).
Deswegen waren sie auch nicht gehalten, sich am Tag des Fristablaufs durch Rückfrage bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts von einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift zu überzeugen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.1.2008, a. a. O., Rn. 10).
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 13 S 70/09
Wann ist der Bruchteilsberechtigte anfechtungsbefugt?
Eine Prozesspartei darf auch bei Nutzung eines privaten Kurierdienstes darauf vertrauen, dass werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im regionalen Auslieferungsgebiet ausgeliefert werden; anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist (BGH MDR 2008, 583; NJW-RR 2004, 1217; vgl. auch BGH NJW 2011, 458).Es bedurfte auch keines weiteren Vortrags zu der Organisationsstruktur des Kurierdienstes, weil diese sich regelmäßig der Kenntnis des Nutzers entzieht (BGH MDR 2008, 583).
- BGH, 06.10.2010 - XII ZB 22/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gewährung der Wiedereinsetzung ohne …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durfte der Beklagte nach rechtzeitiger Aufgabe des Schriftsatzes zur Post mit einem fristgerechten Zugang seines Schriftsatzes rechnen und war nicht verpflichtet, hinsichtlich der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist bei Gericht nachzufragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 - NJW-RR 2008, 930 Rn. 8 ff. …und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722 Rn. 13). - BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff
Wird wie hier der Brief eine Woche vor Fristablauf an ein professionelles privates Zustellunternehmen, das bundesweit Briefzustellungen anbietet, zur Zustellung innerhalb Deutschlands übergeben, darf der Absender davon ausgehen, dass die Frist gewahrt werden kann, jedenfalls wenn derartige Zustellungen unter Heranziehung desselben Unternehmens, wie ergänzend glaubhaft gemacht wurde, in der Vergangenheit innerhalb der üblichen Postlaufzeiten erfolgten und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies im konkreten Fall ausnahmsweise nicht so sein wird (zu privaten Kurierdiensten vgl. BVerfG 4. April 2000 - 1 BvR 199/00 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 67 = EzA ZPO § 233 Nr. 44; BGH 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 - NJW-RR 2008, 930). - BGH, 05.06.2012 - VI ZB 16/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachfragepflicht des …
Er ist dann auch nicht gehalten, sich vor Fristablauf durch Rückfrage bei der Geschäftsstelle des Gerichts von einem rechtzeitigen Eingang zu überzeugen (BVerfGE 79, 372, 375 f.; BVerfG, NJW 1992, 38;… Senatsbeschluss vom 30. September 2003 - VI ZB 60/02, aaO; BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07, VersR 2009, 1096 Rn. 10;… vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 238/08, juris Rn. 10). - BGH, 27.11.2013 - III ZB 46/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
- BGH, 20.12.2011 - VI ZB 28/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur …
- BFH, 04.09.2008 - I R 41/08
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beauftragung eines privaten …
- BGH, 10.03.2011 - VII ZB 28/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verzögerung der Briefzustellung durch …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - L 11 VG 7/20
Corona-Pandemie kein Wiedereinsetzungsgrund
- BSG, 27.03.2017 - B 9 V 68/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zugang …
- FG Nürnberg, 27.10.2020 - 2 K 483/18
Umsatzsteuer 2010 - abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus …
- LG Hannover, 13.05.2011 - 16 O 9/11
Erbbauzins kann nach Ablauf der Wartefrist entsprechend dem Verbraucherpreisindex …
- LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11
Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten …
- OLG Köln, 04.01.2010 - 9 U 128/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 4 P 1596/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berufungsfrist - …
- LAG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 6 Sa 35/16
Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 2 A 435/11
Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beruhen …
- VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 166/11