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   OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08   

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OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08 (https://dejure.org/2008,8868)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.09.2008 - 4 W 6/08 (https://dejure.org/2008,8868)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. September 2008 - 4 W 6/08 (https://dejure.org/2008,8868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Übertragung der Lebensversicherung eines Ehegatten auf den anderen als ehebezogene Zuwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 741
    Rechtsverhältnisse an einer zu Ehezeiten gemeinsam angesparten Lebensversicherung nach Trennung der Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Scheidung - Wem steht die Lebensversicherungssumme zur Ablösung eines Immobilienkredits zu?

  • IWW (Zusammenfassung)

    Scheidung - Wem steht die Lebensversicherungssumme zur Ablösung eines Immobilienkredits zu?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3648
  • FamRZ 2009, 779
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 9/01

    Teilhabe eines Ehegatten an einem mit Mitteln des anderen angesparten Sparkonto

    Auszug aus OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1966, 4222; FamRZ 2000, 948; FamRZ 2002, 1696 ) zur stillschweigend eingegangenen Bruchteilsgemeinschaft an Forderungen in Bezug auf ein Einzelkonto eines Ehegatten können Eheleute jederzeit - auch stillschweigend - eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren.

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn zwischen den Ehegatten Einvernehmen besteht, dass die Ersparnisse beiden zugute kommen sollen (BGH, FamRZ 2002, 1696, 1697).

    Dies hat zur Folge, dass das angesparte Versicherungsguthaben ungeachtet der formalen Zuordnung der Versicherung beiden Parteien zusteht - im Zweifel gem. § 742 BGB zu gleichen Anteilen (Wever, a.a.O.), und zwar unabhängig vom Verhältnis der geleisteten Einzahlungen (BGH, FamRZ 2002, 1696, 1697; OLG Bremen, a.a.O., 1669).

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98

    Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen

    Auszug aus OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1966, 4222; FamRZ 2000, 948; FamRZ 2002, 1696 ) zur stillschweigend eingegangenen Bruchteilsgemeinschaft an Forderungen in Bezug auf ein Einzelkonto eines Ehegatten können Eheleute jederzeit - auch stillschweigend - eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren.
  • OLG Bremen, 09.09.2005 - 4 W 24/05

    Geltendmachung eines hälftigen Ausgleichanspruchs durch einen getrennt lebenden

    Auszug aus OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08
    Eine solche konkludente Vereinbarung ist dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die eingezahlten Versicherungsbeiträge eine gemeinsame Zweckverfolgung der Parteien feststellen lässt (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2006, 1121; Münch, FPR 2006, 481).
  • OLG Köln, 29.04.2002 - 24 W 14/02

    Familienrecht: Teilung des Lebensversicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08
    Der Verwendungszweck - Ablösung der gemeinsamen, für den Erwerb einer Immobilie zu Miteigentum eingegangenen Darlehen - spricht für den Willen der Parteien zur Eingehung einer Gemeinschaft (Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Aufl., Rdnr. 957; s. auch OLG Köln, FuR 2003, 183, 184).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08

    Erstattung der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einem

    In der Sache führt das Rechtsmittel zu einem Teilerfolg, weil die Verfügungsklägerin keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Kosten für einen Patentanwalt in dem Beschwerdeverfahren 4 W 6/08 (Senat) hat.

    Das gilt jedoch nicht ebenso für die mit dem Nachfestsetzungsantrag vom 27. Februar 2008 geltend gemachten Patentanwaltkosten für das vor dem Senat durchgeführte Beschwerdeverfahren 4 W 6/08.

  • OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwaltes in

    In der Sache führt das Rechtsmittel zu einem Teilerfolg, weil die Verfügungsklägerin keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Kosten für einen Patentanwalt in dem Beschwerdeverfahren 4 W 6/08 (Senat) hat.

    Das gilt jedoch nicht ebenso für die mit dem Nachfestsetzungsantrag vom 27. Februar 2008 geltend gemachten Patentanwaltkosten für das vor dem Senat durchgeführte Beschwerdeverfahren 4 W 6/08.

  • OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18

    Aufteilung eines zum Zweck der Finanzierung des Familienheimes angesparten

    Dies hat zur Folge, dass das angesparte Versicherungsguthaben ungeachtet der formalen Zuordnung der Versicherung beiden Parteien zusteht - im Zweifel gem. § 742 BGB zu gleichen Anteilen und zwar unabhängig vom Verhältnis der geleisteten Einzahlungen (BGH FamRZ 2002, 1696; OLG Bremen FamRZ 2009, 779 m.w.Nachw.).
  • AG Langenfeld, 25.07.2017 - 42 F 74/16

    Ehegatteninnengesellschaft / Bruchteilsgemeinschaft an ehelichem Vermögen

    Der der Entscheidung des OLG Bremen vom 23.09.2008 (FamRZ 09, 779) zugrundeliegende Sachverhalt unterscheidet sich von dem im vorliegenden Fall dadurch, dass die Versicherungsbeiträge in beiderseitigem Einverständnis aus Familieneinkommen (möglicherweise Alleinverdiener Ehemann) zu einem gemeinsamen Zweck gezahlt worden sind.
  • OLG Hamm, 23.04.2010 - 13 WF 82/10

    Anspruch auf Auskunftserteilung bei Verjährung des Anspuchs auf Zugewinnausgleich

    In einem solchen Fall kommt ein güterrechtlicher Ausgleich zwischen den (geschiedenen) Eheleuten aus dem Rechtsgrund der Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB in Betracht (OLG Bremen FamRZ 2009, 779).
  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08

    Ansprüche eines Ehegatten hinsichtlich der Auszahlung einer zur Tilgung eines

    So wie anerkannt ist, dass an Forderungen aus einem Kontoguthaben eines der Eheleute als (alleinigem) Kontoinhaber aufgrund stillschweigend begründeter Bruchteilsgemeinschaft eine gemeinschaftliche Berechtigung der Eheleute bestehen kann (zB BGH FamRZ 2002, 1696 ; FamRZ 2000, 948; FamRZ 1966, 4222), kommt dies auch für andere Forderungen eines der Eheleute in Betracht, etwa - wie hier - aus einer von ihm allein abgeschlossenen Lebensversicherung (dazu OLG Bremen FamRZ 2009, 779 mwN).
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