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   OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09   

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https://dejure.org/2009,9638
OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09 (https://dejure.org/2009,9638)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.10.2009 - 1 WF 258/09 (https://dejure.org/2009,9638)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 1 WF 258/09 (https://dejure.org/2009,9638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 1607 Abs. 2 BGB

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Unterhaltspflicht der Großeltern: Darlegungslast zur Leistungsfähigkeit der anderen Unterhaltspflichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Unterhaltspflicht der Großeltern; Inanspruchnahme der Eltern des Kindesvaters vor Anerkennung der Vaterschaft; Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Großeltern auf Unterhalt nach § 1607 Abs. 2 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1607 Abs. 2

  • fr-blog.com

    Unterhaltspflicht der Großeltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1607 Abs. 2
    Voraussetzungen der Unterhaltspflicht der Großeltern; Inanspruchnahme der Eltern des Kindesvaters vor Anerkennung der Vaterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unterhaltspflicht der Großeltern: Darlegungslast zur Leistungsfähigkeit der anderen Unterhaltspflichtigen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 746
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09
    Ein Auskunftsanspruch ist dann ausgeschlossen, wenn die verlangte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2771; Palandt/Diederichsen, 67. Auflage, § 1605, Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 28/86

    Berufung auf Leistungsunfähigkeit wegen Aufnahme einer weiteren Ausbildung

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09
    Auch wenn man davon ausgeht, dass der Bedarf der Kindesmutter als Studentin mit eigenem Hausstand 640,- EUR beträgt (Thüringer Leitlinien, Stand 01.01.2009, Ziffer 13.1.2.) und dieser Betrag gleichzeitig als Selbstbehalt bei der Kindesmutter zugrunde zulegen ist (BGH FamRZ 87, 930, 931; OLG Nürnberg, EzFamR aktuell 2001, 216), wäre die Kindesmutter nur in Höhe von 31, 24 EUR leistungsfähig.
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 238/91

    Rückgriff des Scheinvaters wegen geleisteten Unterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09
    Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können erst ab Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung geltend gemacht werden, soweit sich aus dem Gesetz nicht ein anderes ergibt (§§ 1594 Abs. 1, 1600 d Abs. 4 BGB), vgl. BGH, FamRZ 1993, 696.
  • OLG Frankfurt, 11.12.2003 - 2 UF 181/03

    Ersatzhaftung nach § 1607 BGB

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09
    § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der die Betreuung als Unterhaltsgewährung dem Barunterhalt gleichstellt mit der Folge, dass grundsätzlich Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung nicht geschuldet wird, gilt nur im Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber im Verhältnis zu den nachrangig haftenden Großeltern (vgl. Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, § 2, Rdnr. 545; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 1745, 1746; OLG Jena, FamRZ 2006, 569 ff.).
  • OLG Jena, 08.11.2004 - 1 WF 309/02

    Stufenklage, Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich bei der Stufenklage die Prozesskostenhilfebewilligung auf sämtliche, mit ihr geltend gemachten Ansprüche, mithin auch auf den Zahlungsanspruch bezieht (vgl. OLG Thüringen, FamRZ 2005, 1186 m w N).
  • OLG Jena, 06.09.2005 - 1 WF 240/05

    1.Schlüssiger Klagevortrag bei Inanspruchnahme der Großeltern väterlicherseits.

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2009 - 1 WF 258/09
    § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der die Betreuung als Unterhaltsgewährung dem Barunterhalt gleichstellt mit der Folge, dass grundsätzlich Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung nicht geschuldet wird, gilt nur im Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber im Verhältnis zu den nachrangig haftenden Großeltern (vgl. Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, § 2, Rdnr. 545; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 1745, 1746; OLG Jena, FamRZ 2006, 569 ff.).
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