Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.11.2010 - I-3 Wx 212/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Nachlasssgerichts zur Erteilung eines Zeugnis über die Rechtskraft eines Beschlusses; Genehmigung gegenüber einem Nachlasspfleger zur Kündigung eines zum Nachlass gehörenden Kontos und zur Übertragung des Kündigugnserlöses auf eine anderes ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nachlasspflegschaft - Kontokündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 27.07.2010 - 42 VI 823/09
- OLG Düsseldorf, 16.11.2010 - I-3 Wx 212/10
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 104
- FamRZ 2011, 921
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.10.2010 - II-8 UF 149/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Ergänzungspflegers hinsichtlich der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines minderjährigen Kindes in einem Strafverfahren gegen einen Elternteil nach Erledigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 62; StPO § 55 Abs. 2
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Ergänzungspflegers hinsichtlich der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines minderjährigen Kindes in einem Strafverfahren gegen einen Elternteil nach Erledigung - rechtsportal.de
FamFG § 62; StPO § 55 Abs. 2
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Ergänzungspflegers hinsichtlich der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines minderjährigen Kindes in einem Strafverfahren gegen einen Elternteil nach Erledigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 921
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2010 - 8 UF 149/10
Diese Vorschrift geht zurück auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das im Beschluss vom 05.12.2001 (NJW 2002, 2456 f.) angenommen hat, "in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe" könne das Rechtsschutzinteresse ebenso fortbestehen wie in Fällen, in denen einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortdauernde Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen sei.