Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.01.2012

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13236
OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11 (https://dejure.org/2012,13236)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.05.2012 - 12 U 2453/11 (https://dejure.org/2012,13236)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11 (https://dejure.org/2012,13236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 520 Abs. 2, 522 Abs. 1, 233 ZPO; §§ 4, 6 Abs. 2 Satz 1 EinhZeitG

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes; Grundsätze bzgl. der Pflicht des Gerichts zur Dokumentation der Systemzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 1; ZPO § 233
    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit des Eingangs bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax; Pflicht des Gerichts zur Dokumentation der Systemzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz per Telefax: Wann ist der Eingang rechtzeitig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gerichte müssen keine Atomuhr haben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Gerichtsfaxen ticken die Uhren anders

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Gerichtsfaxen ticken die Uhren anders

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufungsfrist: Telefaxgerät eines Gerichts muss nicht die physikalisch exakte Uhrzeit aufweisen - Vorschriften zur Fristwahrung stellen auf Zeiterfassung der jeweiligen Stelle ab

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Nachdenken über Zeitnot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1149
  • MDR 2012, 1310
  • FamRZ 2012, 1827
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11
    Das aber bedeutet, dass das Empfangsgerät des Gerichts als Empfangszeit 23:59 Uhr hätte angeben müssen (BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VI ZB 74/06, MDR 2007, 1093).

    Die Übermittlung dieses Schriftsatzes per Telefax an das Faxgerät des Gerichts hat erst nach Ablauf der am 14.02.2012 endenden Berufungsbegründungsfrist, nämlich erst am 15.02.2012 um 00.00 Uhr, begonnen (und 2 Minuten und 10 Sekunden später geendet); damit ist die Berufungsbegründungsfrist nicht gewahrt (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI ZB 74/06, MDR 2007, S. 1093).

  • BFH, 19.12.2007 - VII B 111/07

    Keine Verpflichtung zur physikalisch exakten Zeiterfassung im Faxverkehr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11
    31 2. Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214; Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222 - Telefax-Signale; Beschluss vom 07.07.2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94 - Faxzugang; BFH, Beschluss vom 25.11.2003 - VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519; Beschluss vom 19.12.2007 - VII B 111/07), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.

    Es gibt jedenfalls keine gesetzliche Verpflichtung der Stellen, bei denen Schriftsätze fristwahrend eingereicht werden können, sicherzustellen, dass die Eingangszeit physikalisch exakt dokumentiert wird, und es kann erst recht nicht in Betracht kommen, dort, wo dies nicht geschieht, dem Absender die daraus folgende mögliche Ungenauigkeit der Zeiterfassung zugute zu halten (BFH, Beschluss vom 19.12.2007 a.a.O.).

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZB 35/11

    Überprüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist: Widerlegung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11
    Auch im Rahmen des Freibeweises bleibt es jedoch bei dem Grundsatz, dass der dem Rechtsmittelführer obliegende Beweis für die rechtzeitige Einlegung und Begründung des Rechtsmittels zur vollen, den Anforderungen des § 286 ZPO genügenden Überzeugung des Gerichts geführt sein muss (BGH, Beschluss vom 22.12.2011 - VII ZB 35/11, MDR 2012, 539 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11
    31 2. Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214; Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222 - Telefax-Signale; Beschluss vom 07.07.2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94 - Faxzugang; BFH, Beschluss vom 25.11.2003 - VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519; Beschluss vom 19.12.2007 - VII B 111/07), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.
  • BFH, 25.11.2003 - VII R 9/03

    Revisionsbegründung; Übermittelung per Telefax

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11
    31 2. Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214; Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222 - Telefax-Signale; Beschluss vom 07.07.2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94 - Faxzugang; BFH, Beschluss vom 25.11.2003 - VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519; Beschluss vom 19.12.2007 - VII B 111/07), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZB 62/10

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11
    31 2. Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214; Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222 - Telefax-Signale; Beschluss vom 07.07.2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94 - Faxzugang; BFH, Beschluss vom 25.11.2003 - VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519; Beschluss vom 19.12.2007 - VII B 111/07), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 62/10

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11
    31 2. Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214; Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222 - Telefax-Signale; Beschluss vom 07.07.2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94 - Faxzugang; BFH, Beschluss vom 25.11.2003 - VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519; Beschluss vom 19.12.2007 - VII B 111/07), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Die Anfechtung einer Kostenentscheidung vermöge an der Qualifikation einer Familiensache als vermögens- oder nicht vermögensrechtlich nichts zu ändern (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827, 1828 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 998, 999; Fölsch Das neue FamFG in Familiensachen § 5 Rn. 15; Kemper/Schreiber/Schneider Familienverfahrensrecht 2. Aufl. § 82 Rn. 34).

    Außerdem verleite die Gegenauffassung die Beteiligten dazu, auch dann gegen die Hauptsache Beschwerde einzulegen, wenn lediglich die Kostenentscheidung angefochten werden solle (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827, 1828 f.).

    Verlangte man mit dem Beschwerdegericht für eine unter § 58 FamFG fallende Kostenbeschwerde in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit eine 600 EUR übersteigende Beschwer, gelangte man zu systemwidrigen Ergebnissen (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827, 1828).

    Es macht indes keinen Sinn, einerseits die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung zu ermöglichen, wenn sie andererseits durch eine - für die Hauptsache nicht geltende - Wertgrenze verhindert würde, mit der Folge, dass der Beschwerdeführer regelmäßig auch die Hauptsache anfechten müsste (so zutreffend OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827, 1828 f.).

  • OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12

    Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein -

    a) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist am Telefax-Gerät des Gerichts vollständig empfangen, d.h. komplett gespeichert worden sind (vgl. BGH NJW 2006, 2263; NJW 2007, 2045; JurBüro 2011, 222; OLG Nürnberg NJW-RR 2012, 1149; OLG Naumburg MDR 2013, 55; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 167 Rn. 9).

    Der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages (00.00 Uhr und 0 Sekunden) eingegangen sein und damit - weil zwischen 24.00 Uhr und 00.00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23.59 Uhr (vgl. BGH NJW 2007, 2045, 2046; OLG Nürnberg NJW-RR 2012, 1149).

  • OLG Frankfurt, 21.07.2015 - 4 UF 379/14

    Haftung des Umgangsverpflichteten für Kosten, die durch Verhinderung des

    Der Antragsteller hat das Fax so rechtzeitig übersandt, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Terminsbeginn rechnen konnte (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2012, 1827).
  • KG, 07.07.2015 - 4 U 175/13

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Rechtzeitigkeit des

    Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 07. Juli 2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94-95, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, NJW 2006, 2263-2266, Rn. 18; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11, NJW-RR 2012, 1149-1150, Rn. 31 nach juris), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.

    Ein Eingang nach diesem Zeitpunkt, auch ein Eingang um 00.00 Uhr des Folgetages, wahrt die Frist nicht (BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045-2046, Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11, NJW-RR 2012, 1149-1150, Rn. 31 nach juris).

  • OLG Köln, 07.05.2013 - 25 WF 82/13

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Der gegenteiligen Auffassung (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 998 - beide zitiert nach Juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - II-1 WF 307/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24398
OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - II-1 WF 307/11 (https://dejure.org/2012,24398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2012 - II-1 WF 307/11 (https://dejure.org/2012,24398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - II-1 WF 307/11 (https://dejure.org/2012,24398)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1098
  • FamRZ 2012, 1827
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Kostenentscheidung bei positiver

    Bei Anwendung des § 81 FamFG wird nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen, dass es im Allgemeinen in erfolgreichen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung der Billigkeit entspricht, die Verfahrenskosten zwischen Mutter und Vater gegeneinander aufzuheben (OLG Brandenburg FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1098; OLG Naumburg FuR 2012, 387; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012, 10 UF 69/12 - juris - OLG Stuttgart 17 UF 82/11 und OLG Stuttgart 18 UF 159/11, jeweils nicht veröffentlicht; a.A., nämlich in der Regel dem unterlegenen Beteiligten OLG München FamRZ 2011, 923; vermittelnd, nämlich Gerichtskosten beim Unterlegenen, keine Erstattung außergerichtlicher Kosten OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733).
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