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   OLG München, 26.10.2011 - 31 Wx 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10827
OLG München, 26.10.2011 - 31 Wx 30/11 (https://dejure.org/2011,10827)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.2011 - 31 Wx 30/11 (https://dejure.org/2011,10827)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 31 Wx 30/11 (https://dejure.org/2011,10827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schlägt einer von mehreren Vorerben die Erbschaft aus und verlangt den Pflichtteil, so kann sein als Nacherbe eingesetzter Abkömmling als Ersatzerbe zum Zuge kommen, wenn nicht ein anderer Erblasserwille feststellbar ist.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2069, 2102, 2306, 2320
    Erbschaftsausschlagung und Pflichtteilsverlangen durch Vorerben; als Nacherbe eingesetzter Abkömmling als Ersatzerbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorerben - Erbschaftsausschlagung und Pflichtteilsanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflichtteilsgeltendmachung bei Erbausschlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2069; BGB § 2102; BGB § 2306; BGB § 2320
    Rechtsfolgen der Ausschlagung der Erbschaft durch einen von mehreren Vorerben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 211
  • MDR 2011, 1424
  • FGPrax 2012, 24
  • FamRZ 2012, 478
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06

    Testamentsauslegung zur Ersatzerbfolge bei Erbausschlagung durch Nacherben

    Auszug aus OLG München, 26.10.2011 - 31 Wx 30/11
    Zu Recht hat das Nachlassgericht die von den Beschwerdeführern angeführten Entscheidungen des BGH (NJW 1960, 1899) und des OLG München (FamRZ 2007, 767/769) für die hier vorliegende Fallgestaltung für nicht einschlägig erachtet.

    Ein solches Ergebnis wird deswegen verneint, da es nach der allgemeinen Lebenserfahrung in der Regel nicht angenommen werden kann, dass es dem Willen des Erblassers entspricht, den Stamm des Abkömmlings, der die Erbschaft ausschlägt und den Pflichtteil verlangt, doppelt zu berücksichtigen und ebenso wenig, den überlebenden Ehegatten als Vorerben durch die Auszahlung des Pflichtteils im uneingeschränkten Genuss des Nachlasses zu beeinträchtigen (OLG München FamRZ 2007, 767/768).

  • BGH, 29.06.1960 - V ZR 64/59

    Ersatzberufung bei Pflichtteilsverlangen

    Auszug aus OLG München, 26.10.2011 - 31 Wx 30/11
    Zu Recht hat das Nachlassgericht die von den Beschwerdeführern angeführten Entscheidungen des BGH (NJW 1960, 1899) und des OLG München (FamRZ 2007, 767/769) für die hier vorliegende Fallgestaltung für nicht einschlägig erachtet.
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