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   OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 18 UF 19/11   

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https://dejure.org/2011,61097
OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 18 UF 19/11 (https://dejure.org/2011,61097)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.2011 - 18 UF 19/11 (https://dejure.org/2011,61097)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 2011 - 18 UF 19/11 (https://dejure.org/2011,61097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruch auf Ausbildungsunterhalt der geschiedenen Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1575
    Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf Ausbildungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 789
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 5 UF 172/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 18 UF 19/11
    Zu Recht hat das Familiengericht mangels Anknüpfungstatsachen insoweit von der Einholung des zum Beweis angebotenen Sachverständigengutachtens abgesehen und darauf hingewiesen, dass allein der Umstand, dass durch eine Promotion die Chancen der Antragsgegnerin auf dem Arbeitsmarkt möglicherweise verbessert würden, keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt begründet (Wendl/Staudigl, UnterhaltsR, 7. Aufl. 2008, § 4 Rn. 150; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 708).
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84

    Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 18 UF 19/11
    Verfügt der Ehegatte allerdings bereits über eine Berufsausbildung, die ihm die Ausübung einer einträglichen, angemessenen Erwerbstätigkeit ermöglicht, besteht für den in Anspruch genommenen Ehegatten keine Verpflichtung aus § 1575 Abs. 1 BGB zur Finanzierung einer Zweitausbildung (BGH NJW 1985, 1695 ).
  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 35/86

    Ausbildungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 18 UF 19/11
    Die Ausbildung darf nicht nur zum bloßen Vergnügen betrieben werden (BGH FamRZ 1987, 795 ).
  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 33/86

    Geltendmachung eines vor dem 30. Juni 1977 vereinbarten Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 18 UF 19/11
    Dies setzt prognostisch eine hinreichende Erwerbsaussicht im angestrebten Beruf voraus (BGH FamRZ 1987, 691 ; Wendl/Staudigl a.a.O. Rn. 151).
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