Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37988
BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11 (https://dejure.org/2012,37988)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2012 - XII ZB 620/11 (https://dejure.org/2012,37988)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 (https://dejure.org/2012,37988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 Abs 2 BGB, § 1379 BGB, § 61 Abs 1 FamFG, § 20 JVEG, § 21 JVEG
    Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung: Bemessung des Beschwerdegegenstandes nach Verpflichtung eines Beteiligten zur Auskunftserteilung durch Vermögensaufstellung und eidesstattliche Versicherung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 260 Abs. 2, 1379; FamFG § 61 Abs. 1
    Wertbemessung des Zeitaufwands zur Erteilung einer Auskunft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertbemessung im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • rewis.io

    Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung: Bemessung des Beschwerdegegenstandes nach Verpflichtung eines Beteiligten zur Auskunftserteilung durch Vermögensaufstellung und eidesstattliche Versicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1379
    Wertbemessung im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wert der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bei der Auskunftserteilung sind alle gleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert für einen Auskunftsantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wert des Beschwerdeverfahrens über Auskunftspflicht nach der Ehe bemisst sich nach Zeugenentschädigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 257
  • MDR 2013, 50
  • FamRZ 2013, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.2010 - XII ZB 49/09

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
    Hat sich der Auskunftspflichtige bereits vor Erteilung der Auskunft anwaltlicher Hilfe bedient, so sind diese Kosten bei der Wertbemessung hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung regelmäßig nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. September 2010, XII ZB 49/09, FuR 2011, 110 und vom 5. Mai 2010, XII ZB 61/09, juris).

    Vielmehr kann er dies unschwer in seiner Freizeit leisten (so schon Senatsbeschluss vom 29. September 2010 - XII ZB 49/09 - FuR 2011, 110 Rn. 7 zum Fall einer zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verurteilten Ärztin mit eigener Praxis bei einem unterstellten Zeitaufwand von zehn Stunden).

    Damit ist aber nicht der Fall vergleichbar, dass der für die eidesstattliche Versicherung erforderliche Aufwand unschwer in der Freizeit zu bewältigen ist, wie es auch im vorliegenden Fall mangels entgegenstehender konkreter Anhaltspunkte möglich ist (so schon Senatsbeschluss vom 29. September 2010 - XII ZB 49/09 - FuR 2011, 110 Rn. 9 mwN).

    Danach bedarf es für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung regelmäßig keiner erneuten anwaltlichen Beratung oder Begleitung (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2010 - XII ZB 49/09 - FuR 2011, 110 Rn. 10 und vom 5. Mai 2010 - XII ZB 61/09 -juris Rn. 4).

  • BGH, 05.05.2010 - XII ZB 61/09

    Zulässigkeit einer Berufung gegen eine Verurteilung zur Versicherung der

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
    Hat sich der Auskunftspflichtige bereits vor Erteilung der Auskunft anwaltlicher Hilfe bedient, so sind diese Kosten bei der Wertbemessung hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung regelmäßig nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. September 2010, XII ZB 49/09, FuR 2011, 110 und vom 5. Mai 2010, XII ZB 61/09, juris).

    Danach bedarf es für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung regelmäßig keiner erneuten anwaltlichen Beratung oder Begleitung (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2010 - XII ZB 49/09 - FuR 2011, 110 Rn. 10 und vom 5. Mai 2010 - XII ZB 61/09 -juris Rn. 4).

  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 12/97

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist entschieden, dass die als Folge der Ehe bestehende Auskunftspflicht sowie die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung persönlicher Natur sind, weshalb es nicht gerechtfertigt ist, die Bewertung des hierfür erforderlichen Zeitaufwandes danach auszurichten, welche Vergütung sonst gefordert werden könnte (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97 - FamRZ 2001, 1213, 1214).

    Während der Aufwand zur Überprüfung der erteilten Auskunft, der dem Pflichtigen vor Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zuzubilligen ist (s. etwa Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97 - FamRZ 2001, 1213, 1214), dem Aufwand zur Erstellung der Auskunft entsprechen mag und deshalb wertmäßig auch beim Aufwand für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung einzustellen ist, hat sich ein Geheimhaltungsinteresse mit Erteilung der Auskunft regelmäßig erledigt.

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
    Der Wert für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann dem Wert für die Erteilung der vorausgegangenen Auskunft entsprechen; dies gilt allerdings nicht für ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse, soweit es sich mit der Auskunftserteilung bereits erledigt hat (Fortführung von BGH, 24. November 1994, GSZ 1/94, BGHZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349).

    Zwar ist der Rechtsbeschwerde einzuräumen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung maßgebliche Zeit- und Kostenaufwand regelmäßig demjenigen für die Erteilung der vorangegangenen Auskunft entspricht und dass dieser auch ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse zu berücksichtigen hat (GSZ BGHZ 128, 85, 91 = FamRZ 1995, 349, 351).

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 155/00

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
    bb) Schließlich ist das Beschwerdegericht auch nicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2001 (IV ZR 155/00 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse) abgewichen.

    Gleichzeitig hat er aber zur Bewertung des Aufwandes auf das Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG) verwiesen (BGH Urteil vom 7. März 2001 - IV ZR 155/00 - juris Rn. 12), das im Jahr 2004 durch das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) ersetzt worden ist.

  • BGH, 01.10.2008 - IV ZB 27/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
    b) Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen ist, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde (Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 9 mwN; BGH Beschluss vom 1. Oktober 2008 - IV ZB 27/07 - FamRZ 2008, 2274 Rn. 14).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Pflichtige - wie hier in nicht zu beanstandender Weise vom Beschwerdegericht festgestellt - mit der Erteilung der Auskunft bzw. der Abgabe der entsprechenden eidesstattlichen Versicherung weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (vgl. BGH Beschluss vom 1. Oktober 2008 - IV ZB 27/07 - FamRZ 2008, 2274 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 436/10

    Prüfung der Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
    Ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Erteilung der Auskunft oder die Abgabe der entsprechenden eidesstattlichen Versicherung eine berufstypische Leistung darstellen würde oder einen Verdienstausfall zur Folge hat, ist der Zeitaufwand in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz erhalten würde; dies gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens des Pflichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. März 2011, XII ZB 436/10, FamRZ 2011, 882).

    b) Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen ist, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde (Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 9 mwN; BGH Beschluss vom 1. Oktober 2008 - IV ZB 27/07 - FamRZ 2008, 2274 Rn. 14).

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZB 202/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Versicherung der

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung maßgebliche Zeit- und Kostenaufwand regelmäßig demjenigen für die Erteilung der vorangegangenen Auskunft entspricht (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZB 202/04 - FamRZ 2005, 1066).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16

    Zugewinnausgleichsverfahren: Widerantrag eines Ehegatten auf Auskunftserteilung

    Seiner Geltendmachung kann daher der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen, wenn ausnahmsweise nicht zweifelhaft sein kann, dass dem Auskunft Begehrenden keine Ausgleichsforderung zusteht (BGH FamRZ 2013, 105 unter Verweis auf BGH NJW 1972, 433 - Verzicht auf Zugewinnausgleich -).
  • BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16

    Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege

    Muss sich die Partei bei der Auskunftserteilung fremder Hilfe bedienen, ist dagegen auf die Kosten abzustellen, die die Einschaltung der Hilfsperson verursacht (BGH, Beschluss vom 22. April 2009 - XII ZB 49/07, NJW 2009, 2218 Rn. 9; Beschluss vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, ZEV 2012, 270 Rn. 7; Beschluss vom 11. Juli 2012 - XII ZB 354/11, NJW-RR 2013, 129 Rn. 8; Beschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11, NJW-RR 2013, 257 Rn. 10; Beschluss vom 7. März 2013 - II ZB 57/12, juris Rn. 12; Beschluss vom 29. Juli 2014 - IV ZB 37/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 17. November 2014 - I ZB 31/14, GRUR 2015, 615 Rn. 16 = WRP 2015, 982 - Auskunftsverurteilung).
  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 317/14

    Stufenklage auf Kindesunterhalt: Berufungsbeschwer des zur Auskunftserteilung

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 28. November 2012, XII ZB 620/11, FamRZ 2013, 105 und vom 29. September 2010, XII ZB 49/09, FuR 2011, 110).

    (1) Zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 10 f. mwN).

    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass die zur Auskunftserteilung erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 14 und vom 29. September 2010 - XII ZB 49/09 - FuR 2011, 110 Rn. 7).

  • OLG Brandenburg, 12.12.2013 - 9 UF 112/13

    Familienrecht: Scheidungsverfahren; Auskunftsanspruch eines Ehegatten im Rahmen

    Maßgebend für die Festsetzung des Beschwerdewertes ist im Falle eines Angriffs gegen eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung der titulierten Verpflichtungen erfordert (vgl. nur BGH Großer Senat für Zivilsachen, 24. November 1994, GSZ 1/94 und zuletzt BGH FamRZ 2013, 105 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 26.10.2016 - XII ZB 560/15

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe

    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach denselben Grundsätzen bemisst wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung (Senatsbeschlüsse vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 9 und vom 4. Mai 2005 - XII ZB 202/04 - FamRZ 2005, 1066).

    Der für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung maßgebliche Zeit- und Kostenaufwand entspricht regelmäßig demjenigen für die Erteilung der vorangegangenen Auskunft (Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 503/15

    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstands bei Verurteilung zur Einkommens-

    Diese belaufen sich auf einen Betrag zwischen 3, 50 EUR (§ 20 JVEG) und höchstens 21 EUR (§ 22 JVEG) (Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14  FamRZ 2016, 116 Rn. 12 und vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11  FamRZ 2013, 105 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14

    Isoliertes Verfahren über den Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Pflichtige mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 11 mwN).
  • OLG Hamburg, 14.09.2016 - 3 W 73/16

    Streitwertbemessung: Klage auf Auskunft und Abgabe der eidesstattlichen

    Zwar kann im Einzelfall der Wert des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung dem Wert der vorausgegangenen Auskunft entsprechen (vgl. BGH, MDR 2013, 50; Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl., Rn. 16 zu § 3 ZPO - "Eidesstattliche Versicherung").
  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 489/16

    Stufenantrag auf Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstands eines

    cc) Zutreffend rügt die Rechtsbeschwerde indes, dass die vor Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anlässlich der Überprüfung und eventuellen Ergänzung der Auskunft entstehenden Kosten entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts im Zusammenhang mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung selbst stehen und deshalb den Beschwerdewert des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhöhen können (Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 17 mwN; s. auch BGH Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16 - juris Rn. 15 und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15 - FamRZ 2017, 225 Rn. 10).
  • BGH, 04.11.2020 - IV ZB 12/20

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit und Vollständigkeit der

    Dabei bedarf es für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung regelmäßig keiner erneuten anwaltlichen Beratung oder Begleitung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11, FamRZ 2013, 105 Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2016 - 5 U 186/12

    Berufungsverfahren: Beschwerwert bei der Berufung gegen die Verurteilung zur

  • OLG Frankfurt, 06.01.2016 - 1 UF 18/15

    Beschwerdewert bei Auskunftsbegehren

  • OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 1 UF 24/16

    Familienrecht: Beschwerdewert für Auskunft über Vermögen

  • OLG Brandenburg, 20.10.2022 - 15 UF 96/22

    Auskunftsklage bezüglich der Ermittlung des Zugewinnausgleichs Stufenklage

  • OLG München, 12.10.2015 - 26 UF 754/15

    Wert der Beschwer des zur Auskunft und Belegvorlage Verpflichteten

  • OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 23 U 46/12

    Unzulässigkeit einer Berfung wegen Nichterreichung der Berufungssumme (hier: in

  • OLG Brandenburg, 24.06.2021 - 13 UF 69/21

    Rechtsmittelbeschwer bei Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft im

  • OLG Brandenburg, 21.10.2022 - 15 UF 96/22
  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 5 UF 208/22

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 13 U 310/19

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Rechtsmittel gegen Verurteilung zur Abgabe

  • OLG Hamm, 06.01.2023 - 5 UF 208/22

    Wert der Beschwer bei Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft

  • LG München I, 02.03.2021 - 6 S 13544/19

    Streitwertbeschwerde, Streitwertfestsetzung, Streitwertbeschlüsse, Inkassokosten,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht