Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.12.2012 - II-1 UF 162/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 598; BGB § 313
Ansprüche wegen des Ausbaus von Wohnraum im Haus der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Verwendungsersatzanspruch des ausgezogenen Schwiegerkinds
Verfahrensgang
- AG Halle/Westfalen, 21.06.2012 - 5a F 601/10
- AG Halle, 21.06.2012 - 5a F 601/10
- OLG Hamm, 06.12.2012 - II-1 UF 162/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 2014
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2012 - 1 UF 162/12
Also ist davon auszugehen, dass sich die Antragsgegner rechtsgeschäftlich bindend zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung im Sinne eines Leihvertrages verpflichten wollten (so BGH, NJW 85, S. 313 ff).Schon das Amtsgericht hat sich auf die Entscheidung des BGH vom 10.10.84 (NJW 1985, S. 313 ff) bezogen, deren Kernsatz lautet:.
- OLG Brandenburg, 19.12.2014 - 9 WF 204/13
Ansprüche des Ex-Schwiegersohns gegen die Ex-Schwiegereltern wegen der Errichtung …
Ein (Ex-)Schwiegersohn, der auf dem im Eigentum seines (Ex-)Schwiegervaters ein Wohnhaus errichtet hat, kann nicht schon dann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn er sich aus der ehelichen Gemeinschaft löst und aus dem Haus auszieht, solange seine Familie dort unentgeltlich wohnen bleibt (vgl. für den - vergleichbaren - Fall des mit einem Kostenaufwand von gut 220.000 EUR erfolgten Ausbaus der unentgeltlich von den Schwiegereltern überlassenen Wohnung OLG Hamm, Beschluss vom 6. Dezember 2012, Az. 1 UF 162/12; insbesondere auch BGH FamRZ 1985, 44 - jeweils zitiert nach juris).
Rechtsprechung
LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung von Witwenrente; Vermutung einer Versorgungsehe
- rechtsportal.de
Anspruch auf Gewährung von Witwenrente; Vermutung einer Versorgungsehe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 11.02.2011 - S 31 R 890/08
- LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11
Papierfundstellen
- NZS 2013, 511 (Ls.)
- FamRZ 2013, 2014
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11
Dabei kommt es auf die (ggf. auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R = BSGE 103, 99 - 106). - LSG Bayern, 23.07.2003 - L 2 U 360/01
Anspruch auf Witwenrente; Ausschluss des Anspruchs bei Eheschließung erst nach …
Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11
Langjährige Heiratsabsichten können nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2003, L 2 U 360/01). - BSG, 22.11.1966 - 8 RV 149/64
Hinterbliebene eines Versicherten der SBZ - Witwenbeihilfe - Waisenbeihilfe - …
Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11
Besondere Umstände sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalles, die nicht schon von der Vermutung selbst erfasst und geeignet sind, einen Schluss auf den Zweck der Heirat zuzulassen (BSGE 25, 272).
- LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 140/13
Nach nur 7 Monaten Ehe keine Witwerrente
Das langjährige Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, auf das der Kläger in dem Verfahren wiederholt hingewiesen hat, ist vorliegend kein überzeugend gegen eine "Versorgungsehe" sprechender Umstand (so auch: Bayerisches Landessozialgericht vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11, Landessozialgericht Baden Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11).Auch die behauptete langjährige monogame Liebesbeziehung zwischen der Versicherten und dem Kläger ist kein gewichtiger gegen eine "Versorgungsehe" sprechender Umstand (so auch: Bayerisches Landessozialgericht vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 Landessozialgericht Baden Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11).
Langjährige Heiratsabsichten können nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Bayerisches Landessozialgericht vom 23. Juli 2003 - L 2 U 360/01 und vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11; LSG Baden Württemberg vom 22. Juni 2010 - L 11 R 1116/08).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - L 18 KN 29/13 Das langjährige Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, auf das die Klägerin mit der Rentenantragstellung hingewiesen hat, ist vorliegend kein überzeugend gegen eine "Versorgungsehe" sprechender Umstand (so auch: Bay LSG, Urteil vom 20.2.2013, Az L 1 R 304/11 = NZS 2013, 511; LSG BW, Urteil vom 16.10.2012, Az L 11 R 392/11= FamFR 2013, 65).
Langjährige Heiratsabsichten können nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Bay LSG, Urteile vom 23. Juli 2003, Az L 2 U 360/01, und vom 20.2.2013, Az L 1 R 304/11; LSG BW. AaO; LSG BW, Urteil vom 22.6.2010, Az L 11 R 1116/08; Hess VGH FamRZ 2004, 177; s auch die entsprechend abweichende Fallgestaltung in LSG NRW, Urteil vom 18.5.2009, Az L 3 R 115/08).
Auch diese Umstände sprechen eher für eine "Versorgungsehe" (vgl Bay LSG, Urteil vom 20.2.2013, Az L 1 R 304/11).
- SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 1839/16
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
Das Bestehen einer langjährigen Partnerschaft - die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann waren bereits seit dem Jahr 2007 ein Paar - stellt gerade keinen solchen Umstand dar (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 -, Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 28.08.2014 - L 13 R 3256/13
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
Denn einem langjährigen Zusammenleben "ohne Trauschein" liegt die langjährige bewusste Entscheidung zu Grunde, eben nicht zu heiraten und damit nicht den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die für Eheleute gelten, zu unterliegen (vgl. jeweils m.w.N. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. September 2013, Az.: L 27 R 765/12, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 18 KN 104/14
Prüfung eines Anspruchs auf große Witwenrente bei unterjähriger Ehedauer
Das langjährige (seit 1984) Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, auf das die Klägerin hingewiesen hat, ist kein überzeugend gegen eine "Versorgungsehe" sprechender Umstand (so auch: Bay LSG, Urteil vom 20.2.2013, Az L 1 R 304/11 = NZS 2013, 511; LSG BW, Urteil vom 16.10.2012, Az L 11 R 392/11= FamFR 2013, 65; Senatsurteil vom 3.12.2013, Az L 18 KN 29/13).Im Übrigen könnten Hochzeitsplanungen nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Bay LSG, Urteile vom 23. Juli 2003, Az L 2 U 360/01, und vom 20.2.2013, Az L 1 R 304/11;… LSG BW, aaO; LSG BW, Urteil vom 22.6.2010, Az L 11 R 1116/08; Hess VGH FamRZ 2004, 177; s auch die entsprechend abweichende Fallgestaltung in LSG NRW, Urteil vom 18.5.2009, Az L 3 R 115/08; Urteil des Senats vom 3.12.2013, Az L 18 KN 29/13).
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier: …
Allerdings sind hier Anhaltspunkte dafür, dass dem langjährigen Zusammenleben und gemeinsamen Wirtschaften der Klägerin und von Frau W. "ohne offiziellen Segen" eine langjährige bewusste Entscheidung zugrunde gelegen hätte, die Lebenspartnerschaft nicht einzugehen, um den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die für Ehe- und Lebenspartner gelten, nicht zu unterliegen (vgl. zur Ehe Bayerischer VGH…, Beschluss vom 19.09.2006, a.a.O.; vgl. zu § 46 Abs. 2a SGB VI auch Bayerisches LSG, Urteile vom 20.02.2013 - L 1 R 304/11 - und vom 07.05.2014 - L 13 R 1037/12 -, jeweils Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2013 - L 18 KN 29/13 -, Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.02.2014 - L 3 R 337/12 -, Juris), nicht ersichtlich. - LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
Das Bestehen einer langjährigen Partnerschaft stellt gerade keinen solchen Umstand dar (vgl Bayerisches LSG 20.02.2013, L 1 R 304/11, juris; Senatsurteil vom 05.11.2013, L 11 R 1216/12). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17
Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives …
Das Bestehen einer langjährigen Partnerschaft - der Kläger und sein Partner waren nach Angaben des Klägers bereits im Jahr 2002 als Paar zusammengezogen - stellt gerade keinen solchen Umstand dar (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 -, Juris Rn. 40). - LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
Versagung von Witwenrente bei Eingehen einer Versorgungsehe
Soweit als tatsächlicher Umstand in der Rechtsprechung die Dauer und Ausgestaltung einer vor der Eheschließung bestandenen eheähnlichen Beziehung diskutiert werden (vgl. BSG, Beschluss vom 02. Februar 2002 - B 2 U 379/00 B - juris; Urteil des Bayerischen LSG vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 - in juris; Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris und vom 24. September 2010 - L 5 R 396/09 - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 - in juris), weisen weder die Dauer noch die Ausgestaltung des Zusammenlebens der Klägerin mit dem Versicherten Besonderheiten auf, die als Indiz für (oder auch gegen) eine Versorgungsehe herhalten könnten. - LSG Baden-Württemberg, 30.04.2014 - L 2 R 2005/13 Langjährige Heiratsabsichten können nach der Überzeugung des Senats nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequenter Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (so auch Bayerisches LSG Urt. v. 20.2.2013, L 1 R 304/11, Rz 41;… LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 5.9.2013, L 27 R 765/12, Rz. 41).
Denn einem langjährigen Zusammenleben ohne Trauschein liegt die langjährige bewusste Entscheidung zugrunde, eben nicht zu heiraten und damit nicht den vielfältigen gesetzlichen Regelungen zu unterliegen, die für Eheleute gelten (…so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 5.9.2013, L 27 R 765/12, Rz. 40; Bayerisches LSG, Urt. v. 20.2.2013, L 1 R 304/11, Rz. 40).
- LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 402/17
Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2020 - L 7 R 185/18
Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 27 R 765/12
Versorgungsehe - Vermutung - Gegenbeweis
- VGH Bayern, 08.11.2019 - 3 B 16.1899
Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung bei eventueller Versorgungsehe
- VGH Bayern, 17.07.2019 - 3 B 17.369
Gewährung von Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 18 R 106/22
- VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.1306
Keine Gewährung eines Unterhaltsbeitrags in Höhe des Witwengeldes bei fehlender …
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 R 1332/16
- SG Aachen, 18.02.2014 - S 13 KN 436/13
Anspruch auf große Witwenrente trotz Bestehens der Ehe von weniger als einem Jahr
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 3 R 1012/21
- VG München, 21.11.2019 - M 12 K 17.236
Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe - nachgeheiratete Witwe
- SG Würzburg, 15.01.2015 - S 8 R 687/14
Keine Gewährung einer Witwenrente - gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2014 - L 13 R 849/14
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2013 - L 11 R 4929/12
- LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 1216/12
- LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 3 R 16/19
- SG Gelsenkirchen, 28.03.2019 - S 51 R 481/16
Rechtsprechung
LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Einzelfall, in dem die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe durch besondere Umstände trotz Ablebens des Ehemannes ca. 3 Wochen nach der Eheschließung widerlegt sind.
- Wolters Kluwer
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Witwenrente - gesetzliche Vermutung für Versorgungsehe - besondere Umstände, die Vermutung widerlegen - erkennbar lebensbedrohliche Erkrankung bei Eheschließung - Umstände gegen Versorgungsehe müssen dann besonders gewichtig sein - vorrangige Prüfung objektiver ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 05.05.2010 - S 15 U 202/07
- LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 2014
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84
Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen …
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (…vgl BSGE 35, 272, 275 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (…vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5, jeweils m.w.N).
Die Vorschrift des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII zwingt den Hinterbliebenen aber nicht, seine inneren Gründe für die Eheschließung oder die des verstorbenen Ehegatten zu offenbaren (…vgl BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R; BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO;… vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
26 Der Ausnahmetatbestand des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII wird nur erfüllt, wenn insoweit nach § 202 SGG iVm § 292 der Zivilprozessordnung der volle Beweis erbracht wird (vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
Der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, die gegen die Annahme einer Versorgungsehe sprechen, ist daher vorrangig anhand aller vorhandenen objektiven Ermittlungsmöglichkeiten nachzugehen (vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Ermittlungen im Bereich der privaten Lebenssphäre der Ehegatten und zu deren (höchst-)persönlichen, inneren Motiven für die Heirat sind grundsätzlich nicht anzustellen, es sei denn, der Hinterbliebene, der hierüber naturgemäß zuvörderst Angaben machen kann, beruft sich hierauf und ist zur Auskunft bereit (vgl BSGE 60, 204, 206, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
- BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71
Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung - …
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Als besondere Umstände iS des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII sind daher alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl BSGE 35, 272, 274 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (vgl BSGE 35, 272, 275 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 65 Abs. 6 SGB VII nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebt - zumindest gleichwertig sind.
Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5, jeweils m.w.N).
Die Vorschrift des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII zwingt den Hinterbliebenen aber nicht, seine inneren Gründe für die Eheschließung oder die des verstorbenen Ehegatten zu offenbaren (vgl BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R;… BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO; vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
- Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R; BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO;… vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .In der Gesetzesbegründung wird als ein Beispiel hierfür der "Unfalltod" genannt (BT-Drucks 14/4595 S 44).
- BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 3 S 9 und § 15 Nr. 4 S 13;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm, 10. Aufl 2012, § 128 RdNr 3b) . - BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R;… BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO;… vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) . - BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Der Begriff der "besonderen Umstände" in § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Unfallversicherungsträgern und den Sozialgerichten mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungsspielraum der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 55/08 R zum gleichlautenden § 46 Abs. 2a HS 2 SGB VI). - Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R; BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO;… vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO;… BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
- SG Aachen, 19.06.2019 - S 6 U 140/17 Um die Vermutung einer solchen sog. Versorgungsehe zu widerlegen, bedarf es des vollen Beweises des Gegenteils (§ 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 292 Satz 1 Zivilprozessordnung - ZPO, siehe zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 38 Abs. 2 BVG bereits BSG, Urteil vom 03.09.1986 - 9a RV 8/84 = juris; ferner Bayerisches LSG, Urteil vom 07.03.2013 - L 18 U 385/10 = juris).
Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beamter Scheidung Versorgungsausgleich Versorgungsbezüge Kürzung Wiederheirat Unterhaltspflicht amtsangemessene Alimentierung Härtefallregelung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beamter; Scheidung; Versorgungsausgleich; Versorgungsbezüge; Kürzung; Wiederheirat; Unterhaltspflicht; amtsangemessene Alimentierung; Härtefallregelung
- Wolters Kluwer
Kürzung der Versorgungsbezüge eines geschiedenen Beamten gem. § 57 BeamtVG im Gefolge des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs i.R.d. Verfassungsmäßigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 2014
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
Dies gilt auch in Fällen vorzeitiger Zurruhesetzung - vgl. hierzu im Einzelnen sowie wegen der diesbezüglichen Begründung Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris - und selbst dann, wenn die Kürzung dazu führt, dass die einem Beamten nach § 14 Abs. 4 BeamtVG zu zahlende Mindestversorgung unterschritten wird.vgl. hierzu im Einzelnen sowie wegen der diesbezüglichen Begründung Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris, Rdn. 24.
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 136/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Versorgungsanwartschaften aus …
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
Ebenso schon Urteil der Kammer vom 6. Mai 2011 - 13 K 44/11 -, nicht veröffentlicht; ähnlich Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. März 1979 - IV ZB 136/78 -, juris, Rdn. 19: "Es kann nicht die Aufgabe des in Art. 33 Abs. 5 GG garantierten verfassungsrechtlichen Schutzes sein, dem Beamten jedes Lebensrisiko (hier: die finanziellen Auswirkungen der Ehescheidung) ... abzunehmen.". - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, juris, Rdn. 162.
- BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand …
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
Zur Bedeutung der Verantwortungssphären für die Bestimmung der amtsangemessenen Alimentation und Versorgung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Februar 2011 - 1 A 362/09 -, juris, Rdn. 20, 29; im Ansatz auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, juris, Rdn. 15, zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG im Falle der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - 6 A 2127/96
Witwengeld; Ruhen; Kürzung; Belassung eines Mindestbetrages
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
Zu dem Aspekt der Doppelbelastung als Rechtfertigung der Kürzung nach § 57 BeamtVG Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Februar 1998 - 6 A 2127/96 -, juris, Rdn. 22. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 1 A 362/09
Anspruch auf Festsetzung von Versorgungsbezügen unter Zugrundelegung des …
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
Zur Bedeutung der Verantwortungssphären für die Bestimmung der amtsangemessenen Alimentation und Versorgung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Februar 2011 - 1 A 362/09 -, juris, Rdn. 20, 29; im Ansatz auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, juris, Rdn. 15, zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG im Falle der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht. - VG Hannover, 01.03.2011 - 13 A 5084/10
Kürzung; Mindestversorgung; Versorgungsausgleich; Versorgungsbezüge
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
So etwa Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 12. Juni 2007 - 6 E 478/07 -, juris, Rdn. 23; dem folgend Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 1. März 2011 - 13 A 5084/10 -, juris, Rdn. 36. - VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 6 E 478/07
Kürzung der Versorgungsbezüge nach Durchführung des Versorgungsausgleichs
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
So etwa Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 12. Juni 2007 - 6 E 478/07 -, juris, Rdn. 23; dem folgend Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 1. März 2011 - 13 A 5084/10 -, juris, Rdn. 36.
- BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17
Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der …
Einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG, der den Dienstherrn verpflichten könnte, die Folgen einer Ehescheidung für den Beamten bei einem Unterschreiten der amtsunabhängigen Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 Satz 2 LBeamtVG BE infolge des familienrechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 57 LBeamtVG BE abzufedern, gibt es nicht (vgl. in diesem Sinn VG Wiesbaden…, Urteil vom 12. Juni 2007 - 6 E 478/07 - juris Rn. 18 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2013 - 13 K 5627/12 - juris Rn. 29, 31;… ebenso Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BBG, Kommentar, Stand August 2015, § 57 BeamtVG Rn. 23;… Leihkauff, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, Kommentar, Stand Juni 2015, § 57 BeamtVG Rn. 94; a.A. wohl VG Hamburg…, Urteil vom 3. Juni 1997 - 2 VG 3858/94 - juris Rn. 16).