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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - II-8 UF 59/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11854
OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - II-8 UF 59/12 (https://dejure.org/2012,11854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2012 - II-8 UF 59/12 (https://dejure.org/2012,11854)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2012 - II-8 UF 59/12 (https://dejure.org/2012,11854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • unalex.eu

    Art. 3, 8 EuUnterhaltsVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuUnthVO Art. 3
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei ständigem Aufenthalt der ausländischen Unterhaltsberechtigten im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 18.06.2014 - 13 WF 564/14

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in

    Denn Art. 3 ff. EU-UntVO verdrängen das nationale Zuständigkeitsrecht, und damit auch die §§ 105, 232 FamFG, in toto (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 55 sowie Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. 2014 Anh II H Art. 3 EU-UntVO Rn. 14 und Musielak/Borth/Grandel FamFG 4. Aufl.2013 Vorbem. zu §§ 98 ff. Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 18 WF 3/17

    Betreuungsunterhalt für eine in Paraguay lebende Kindesmutter: Bestimmung des

    Die genannte EU-Verordnung verdrängt als unmittelbar geltendes und vorrangiges Gemeinschaftsrecht die nationalen Rechte - hier §§ 105, 232 Abs. 3 Satz 1 FamFG i.V.m. § 13 ZPO - und begründet für die Mitgliedstaaten eine einheitliche Zuständigkeitsordnung in Unterhaltssachen (vgl. OLG Düsseldorf vom 25.04.2012 - 8 UF 59/12, FamRZ 2013, 55, juris Rn. 6).
  • AG Karlsruhe, 17.06.2013 - 4 F 30/13

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zur Zuständigkeit in

    Artikel 3 Buchstabe a und b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 dürfte entsprechend seinem Wortlaut und entsprechend der Begründung sowohl die internationale als auch die örtliche Zuständigkeit regeln (OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 55 ff. mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.01.2012 - 8 W 7/11 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32314
OLG Naumburg, 02.01.2012 - 8 W 7/11 (PKH) (https://dejure.org/2012,32314)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.01.2012 - 8 W 7/11 (PKH) (https://dejure.org/2012,32314)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Januar 2012 - 8 W 7/11 (PKH) (https://dejure.org/2012,32314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 313 BGB, § 812 Abs 1 S 2 Alt 2 BGB
    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach Beendigung wegen Investitionen in ein im Alleineigentum des anderen Partners befindlichen Hausgrundstücks

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 313, 812
    Kein Ausgleichsanspruch bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn Zuwendende im Alleineigentum des Partners stehendes Hausgrundstück aufgrund dinglichen Wohnrechts alleine weiter nutzen kann

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Investitionen in das im Alleineigentum eines Partners stehende Hausgrundstück

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1
    Ausgleichsansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Investitionen in das im Alleineigentum eines Partners stehende Hausgrundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Ausgleichsansprüche wegen Investition in Hausgrundstück des Ex-Partners, wenn der Investierende das Grundstück nach Trennung selbst nutzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1348
  • FamRZ 2013, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 39/06

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.01.2012 - 8 W 7/11
    Zwar kommt für die vom Kläger erhobenen Ausgleichsforderungen nach der (geänderten) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der beschließende Senat teilt, ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB und wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) grundsätzlich in Betracht (vgl. BGH FamRZ 2008, 1828 = NJW 2008, 3282; BGH FamRZ 2011, 1563 = NJW 2011, 2880).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.01.2012 - 8 W 7/11
    Zwar kommt für die vom Kläger erhobenen Ausgleichsforderungen nach der (geänderten) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der beschließende Senat teilt, ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB und wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) grundsätzlich in Betracht (vgl. BGH FamRZ 2008, 1828 = NJW 2008, 3282; BGH FamRZ 2011, 1563 = NJW 2011, 2880).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35420
OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12 (https://dejure.org/2012,35420)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.05.2012 - 4 W 7/12 (https://dejure.org/2012,35420)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 4 W 7/12 (https://dejure.org/2012,35420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 313 BGB, § 812 Abs 1 S 2 Alt 2 BGB, § 114 S 1 ZPO
    Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Widersprüchlicher Vortrag bei Berufung auf einen Darlehensvertrag und auf nichtvertragliche Ausgleichsansprüche

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit des Bestreitens einer Darlehensabrede im Rahmen der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    ZPO § 138 Abs. 1
    Beachtlichkeit des Bestreitens einer Darlehensabrede im Rahmen der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1997 - KZR 44/95

    "Magic Print"; Anforderungen an die Schriftform eines Vertragsstrafeversprechens

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12
    Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung würde nämlich sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche - sei es auf vertraglicher oder sonstiger rechtlicher Grundlage - erfassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1997, Az.: KZR 44/95, zitiert nach juris, Rdnr. 13; BGH, Urteil vom 19. November 2003, Az.: VIII ZR 60/03, zitiert nach juris, Rdnr. 9 - 12) und es damit dem Antragsteller unmöglich machen, sich in einem gesonderten weiteren Verfahren auf die nichtvertraglichen Ausgleichsansprüche berufen zu können.
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12
    Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung würde nämlich sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche - sei es auf vertraglicher oder sonstiger rechtlicher Grundlage - erfassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1997, Az.: KZR 44/95, zitiert nach juris, Rdnr. 13; BGH, Urteil vom 19. November 2003, Az.: VIII ZR 60/03, zitiert nach juris, Rdnr. 9 - 12) und es damit dem Antragsteller unmöglich machen, sich in einem gesonderten weiteren Verfahren auf die nichtvertraglichen Ausgleichsansprüche berufen zu können.
  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12
    Denn selbst das Fehlen einer vertraglichen Grundlage für die Zahlungen unterstellt, kommen hier nichtvertragliche Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebenspartnerschaft aus ungerechtfertigter Bereichung (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Altern. 2 BGB) und vor allem nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) erfolgversprechend in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 09. Juli 2008, Az.: XII ZR 179/05, zitiert nach juris ).
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