Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - II-8 UF 59/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei ständigem Aufenthalt der ausländischen Unterhaltsberechtigten im Ausland
- unalex.eu
Art. 3, 8 EuUnterhaltsVO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuUnthVO Art. 3
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei ständigem Aufenthalt der ausländischen Unterhaltsberechtigten im Ausland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 55
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 18.06.2014 - 13 WF 564/14
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in …
Denn Art. 3 ff. EU-UntVO verdrängen das nationale Zuständigkeitsrecht, und damit auch die §§ 105, 232 FamFG, in toto (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 55 sowie Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. 2014 Anh II H Art. 3 EU-UntVO Rn. 14 und Musielak/Borth/Grandel FamFG 4. Aufl.2013 Vorbem. zu §§ 98 ff. Rn. 18). - OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 18 WF 3/17
Betreuungsunterhalt für eine in Paraguay lebende Kindesmutter: Bestimmung des …
Die genannte EU-Verordnung verdrängt als unmittelbar geltendes und vorrangiges Gemeinschaftsrecht die nationalen Rechte - hier §§ 105, 232 Abs. 3 Satz 1 FamFG i.V.m. § 13 ZPO - und begründet für die Mitgliedstaaten eine einheitliche Zuständigkeitsordnung in Unterhaltssachen (vgl. OLG Düsseldorf vom 25.04.2012 - 8 UF 59/12, FamRZ 2013, 55, juris Rn. 6). - AG Karlsruhe, 17.06.2013 - 4 F 30/13
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zur Zuständigkeit in …
Artikel 3 Buchstabe a und b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 dürfte entsprechend seinem Wortlaut und entsprechend der Begründung sowohl die internationale als auch die örtliche Zuständigkeit regeln (OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 55 ff. mit weiteren Nachweisen).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 02.01.2012 - 8 W 7/11 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 313 BGB, § 812 Abs 1 S 2 Alt 2 BGB
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach Beendigung wegen Investitionen in ein im Alleineigentum des anderen Partners befindlichen Hausgrundstücks - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 313, 812
Kein Ausgleichsanspruch bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn Zuwendende im Alleineigentum des Partners stehendes Hausgrundstück aufgrund dinglichen Wohnrechts alleine weiter nutzen kann
- Wolters Kluwer
Ausgleichsansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Investitionen in das im Alleineigentum eines Partners stehende Hausgrundstück
- rechtsportal.de
BGB § 812 Abs. 1
Ausgleichsansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Investitionen in das im Alleineigentum eines Partners stehende Hausgrundstück - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Ausgleichsansprüche wegen Investition in Hausgrundstück des Ex-Partners, wenn der Investierende das Grundstück nach Trennung selbst nutzt
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 20.10.2011 - 11 O 1132/11
- OLG Naumburg, 02.01.2012 - 8 W 7/11 (PKH)
Papierfundstellen
- MDR 2012, 1348
- FamRZ 2013, 55
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 39/06
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Auszug aus OLG Naumburg, 02.01.2012 - 8 W 7/11
Zwar kommt für die vom Kläger erhobenen Ausgleichsforderungen nach der (geänderten) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der beschließende Senat teilt, ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB und wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) grundsätzlich in Betracht (vgl. BGH FamRZ 2008, 1828 = NJW 2008, 3282; BGH FamRZ 2011, 1563 = NJW 2011, 2880). - BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 02.01.2012 - 8 W 7/11
Zwar kommt für die vom Kläger erhobenen Ausgleichsforderungen nach der (geänderten) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der beschließende Senat teilt, ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB und wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) grundsätzlich in Betracht (vgl. BGH FamRZ 2008, 1828 = NJW 2008, 3282; BGH FamRZ 2011, 1563 = NJW 2011, 2880).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 313 BGB, § 812 Abs 1 S 2 Alt 2 BGB, § 114 S 1 ZPO
Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Widersprüchlicher Vortrag bei Berufung auf einen Darlehensvertrag und auf nichtvertragliche Ausgleichsansprüche - Wolters Kluwer
Beachtlichkeit des Bestreitens einer Darlehensabrede im Rahmen der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- rechtsportal.de
ZPO § 138 Abs. 1
Beachtlichkeit des Bestreitens einer Darlehensabrede im Rahmen der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 16.03.2012 - 5 O 195/12
- OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 55
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.03.1997 - KZR 44/95
"Magic Print"; Anforderungen an die Schriftform eines Vertragsstrafeversprechens
Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12
Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung würde nämlich sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche - sei es auf vertraglicher oder sonstiger rechtlicher Grundlage - erfassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1997, Az.: KZR 44/95, zitiert nach juris, Rdnr. 13; BGH…, Urteil vom 19. November 2003, Az.: VIII ZR 60/03, zitiert nach juris, Rdnr. 9 - 12) und es damit dem Antragsteller unmöglich machen, sich in einem gesonderten weiteren Verfahren auf die nichtvertraglichen Ausgleichsansprüche berufen zu können. - BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03
Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage
Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12
Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung würde nämlich sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche - sei es auf vertraglicher oder sonstiger rechtlicher Grundlage - erfassen (vgl. BGH…, Urteil vom 11. März 1997, Az.: KZR 44/95, zitiert nach juris, Rdnr. 13; BGH, Urteil vom 19. November 2003, Az.: VIII ZR 60/03, zitiert nach juris, Rdnr. 9 - 12) und es damit dem Antragsteller unmöglich machen, sich in einem gesonderten weiteren Verfahren auf die nichtvertraglichen Ausgleichsansprüche berufen zu können. - BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2012 - 4 W 7/12
Denn selbst das Fehlen einer vertraglichen Grundlage für die Zahlungen unterstellt, kommen hier nichtvertragliche Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebenspartnerschaft aus ungerechtfertigter Bereichung (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Altern. 2 BGB) und vor allem nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) erfolgversprechend in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 09. Juli 2008, Az.: XII ZR 179/05, zitiert nach juris ).