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Rechtsprechung
   OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13, 1 WF 279/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2861
OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13, 1 WF 279/13 (https://dejure.org/2014,2861)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.01.2014 - 1 UF 247/13, 1 WF 279/13 (https://dejure.org/2014,2861)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 1 UF 247/13, 1 WF 279/13 (https://dejure.org/2014,2861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 85 Abs. 4 ZPO, § 174 Abs. 4 ZPO, § 418 Abs. 1, 2 ZPO, § 416 ZPO, § 53 Abs. 1, Abs. 2 ,S. 1 Abs. 7 BRAO
    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts eines Schriftstückes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiskraft eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses; Maßgebliches Datum für die Zustellung eines Schriftstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiskraft eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 85 Abs. 4 ZPO, § 174 Abs. 4 ZPO, § 418 Abs. 1, 2 ZPO, § 416 ZPO, § 53 Abs. 1, Abs. 2 ,S. 1 Abs. 7 BRAO
    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts eines Schriftstückes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweiskraft eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses kann entfallen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweiskraft eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses kann entfallen

Verfahrensgang

  • AG Sondershausen - 2 F 435/12
  • OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13, 1 WF 279/13

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1314
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93

    Verwaltungszustellung - Empfangsbekenntnis - Gegenbeweis - Beweislast

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Jedoch hat die Beteiligte zu 2.) den durch das Empfangsbekenntnis über die vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 174 Abs. 4 ZPO begründeten (vollen) Beweis über das Datum der Zustellung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO wie erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 B 166/93 -, juris Rn. 7 f.; MDR 1994, 302) durch den Beweis der Unrichtigkeit dieses (Eingangs-)Datums nach § 418 Abs. 2 ZPO zur Überzeugung des Senats widerlegt.

    Denn die Möglichkeit vereinfachter Zustellung nach § 174 ZPO berücksichtigt gerade die "besondere Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege" und damit die Annahme, dass durch Rechtsanwälte "Urkunden, die einen amtlichen Vorgang betreffen, mit besonderer Sorgfalt behandelt werden" (BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1993, a.a.O., Rn. 7).

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Die Beweiskraft eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses entfällt, wenn sein Inhalt vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben richtig sein könnten (BGH, NJW 2012, 2117 - 2118).

    Zustellungsdatum ist also der Tag, an dem der Rechtsanwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat (BGH, NJW 2012, 2117-2118).

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt als Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (BGH, NJW 1990, 2125) grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BGH, NJW 2006, 1206 Rn. 8).
  • OVG Hamburg, 21.10.1992 - Bs IV 344/92

    Partei; Verschulden; Prozeßbevollmächtigter; Zurechnung; Urlaub

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Eine Partei muss sich gemäß § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden eines von dem Prozessbevollmächtigten für die Dauer seines Urlaubs gem § 53 Abs. 2 S 1 BRAO zu seinem Vertreter bestellten Rechtsanwalts zurechnen lassen (OVG Hamburg, NJW 1993, 747).
  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Über die Kosten der Wiedereinsetzung ist erst in der Endentscheidung über die Wiedereinsetzung zu entscheiden (BGH, NJW 2006, 693).
  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Nach Verfahrensrecht ist der Anwalt nicht verpflichtet, eine Zustellung nach § 174 Abs. 1 ZPO entgegen zu nehmen (BGHZ 30, 299; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Auflage, § 174, Rn. 6).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 48.83

    Feststellung von Schäden an Gegenständen einer Berufsausübung

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Dass es für die Wirksamkeit bzw. das Datum der (vereinfachten) Zustellung an einen Rechtsanwalt nicht auf den Eingang in dessen Kanzlei, sondern darauf ankommt, dass dieser "von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen", entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1984 - 3 C 48.83 -, juris Rz. 21 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts vom Zugang eines Schriftstücks; Schutzziele

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Denn aus der Berechtigung zur Entgegennahme von zustellungsbedürftigen Schriftstücken innerhalb einer Anwaltssozietät ergibt sich nicht notwendigerweise auch eine Verpflichtung hierzu (vgl. auch § 53 Abs. 7 BRAO, der dem bestellten Vertreter eines Anwalts lediglich die "anwaltlichen Befugnisse" zuweist; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2012, Az. OVG 11 S 38.12, Quelle: juris).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Ein derartiges Empfangsbekenntnis erbringt als Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (BGH, NJW 1990, 2125) grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (BGH, NJW 2006, 1206 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04

    Vereinfachte Zustellung eines Widerspruchsbescheids an eine Anwaltssozietät;

    Auszug aus OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des OVG Lüneburg (NJW 2005, 312).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.2013 - 10 UF 254/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40761
OLG Celle, 18.12.2013 - 10 UF 254/13 (https://dejure.org/2013,40761)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2013 - 10 UF 254/13 (https://dejure.org/2013,40761)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 10 UF 254/13 (https://dejure.org/2013,40761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Abs. 3 S. 2 FamFG; § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG; § 311 Abs. 2 S. 1 ZPO; § 517 ZPO
    Erbringen des Nachweises der in Ehestreitsachen und Familienstreitsachen erforderlichen Verkündung der urteilsersetzenden Endentscheidung durch Protokoll

  • Wolters Kluwer

    Erbringen des Nachweises der in Ehestreitsachen und Familienstreitsachen erforderlichen Verkündung der urteilsersetzenden Endentscheidung durch Protokoll

  • rechtsportal.de

    Nachweis der verfahrensordnungsgemäßen Verkündung der urteilsersetzenden Endentscheidung in Ehe- und Familienstreitsachen allein durch das innerhalb der Fünfmonatsfrist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG erstellte Protokoll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1314
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 131/09

    Urteilsverkündung: Beweis des Protokolls für die schriftliche Fixierung der

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2013 - 10 UF 254/13
    Der allein durch das Protokoll zu führende Nachweis der in Ehe- und Familienstreitsachen gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V. mit 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlichen Verkündung der urteilsersetzenden Endentscheidung ist nur erbracht, wenn das Protokoll innerhalb der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG von fünf Monaten seit dem fraglichen Verkündungszeitpunkt erstellt worden ist (in Fortführung von BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 131/09 - [Rn. 17 ff.], NJW 2011, 1741, 1742 = FamRZ 2011, 1050 f.).

    Dabei kann der Nachweis der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten - einschließlich der verfahrensordnungsgemäß erfolgten Verkündung eines Urteils oder einer urteilsersetzenden Endentscheidung - nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V. mit 160 Abs. 3 Nr. 7, 165 S. 1 ZPO einzig und allein durch das Protokoll geführt werden (BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 131/09 - [Rn. 17 ff.], NJW 2011, 1741, 1742 = FamRZ 2011, 1050 f.; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11- [Rn. 15 ff.], FamRZ 2012, 1287, 1289).

    Nur innerhalb dieser Frist wäre eine nachträgliche Erstellung eines beweiskräftigen Verkündungsprotokolls zulässig und damit wirksam gewesen (BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 131/09 - [Rn. 21]).

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2013 - 10 UF 254/13
    Gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V. mit 311 Abs. 2 ZPO setzt in Ehe- und Familienstreitsachen das Vorliegen einer wirksamen urteilsersetzenden Endentscheidung eine durch Verlesen der Beschlussformel oder durch Bezugnahme auf diese erfolgte Verkündung voraus (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11- [Rn. 13], FamRZ 2012, 106, 107 = NJW-RR 2012, 1, 2; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11- [Rn. 15], FamRZ 2012, 1287, 1289 = NJW-RR 2012, 1025, 1026 f.; Keidel-Meyer-Holz, FamFG 18 , § 38 Rn. 94; Prütting/Helms-Helms, FamFG 3 , § 116 Rn. 12; Musielak/Borth, FamFG 4 , § 41 Rn. 8).

    Dabei kann der Nachweis der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten - einschließlich der verfahrensordnungsgemäß erfolgten Verkündung eines Urteils oder einer urteilsersetzenden Endentscheidung - nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V. mit 160 Abs. 3 Nr. 7, 165 S. 1 ZPO einzig und allein durch das Protokoll geführt werden (BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 131/09 - [Rn. 17 ff.], NJW 2011, 1741, 1742 = FamRZ 2011, 1050 f.; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11- [Rn. 15 ff.], FamRZ 2012, 1287, 1289).

  • BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Beschwerdebegründungsfristbeginn mit

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2013 - 10 UF 254/13
    Gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V. mit 311 Abs. 2 ZPO setzt in Ehe- und Familienstreitsachen das Vorliegen einer wirksamen urteilsersetzenden Endentscheidung eine durch Verlesen der Beschlussformel oder durch Bezugnahme auf diese erfolgte Verkündung voraus (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11- [Rn. 13], FamRZ 2012, 106, 107 = NJW-RR 2012, 1, 2; Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11- [Rn. 15], FamRZ 2012, 1287, 1289 = NJW-RR 2012, 1025, 1026 f.; Keidel-Meyer-Holz, FamFG 18 , § 38 Rn. 94; Prütting/Helms-Helms, FamFG 3 , § 116 Rn. 12; Musielak/Borth, FamFG 4 , § 41 Rn. 8).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 TaBV 3/18

    Scheinbeschluss - Verkündungsnachweis

    Der Nachweis für die erfolgte Verkündung kann gemäß §§ 165 Satz 1, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO nur durch das Protokoll geführt werden ( BGH 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - Rn. 15, NJW-RR 2012, 1025; BGH 13. April 2011 - XII ZR 131/09 - Rn. 10 und 20, NJW 2011, 1741; BGH 16. Februar 1989 - III ZB 38/88 - Rn. 5, juris; OLG Celle 18. Dezember 2013 - 10 UF 254/13 - Rn. 10, juris ).

    Im Hinblick darauf, dass nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist (§ 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) die Erstellung eines beweiskräftigen Protokolls über die Verkündung einer Entscheidung als rechtlich nicht mehr zulässig zu erachten ist ( BGH 13. April 2011 - XII ZR 131/09 - Rn. 21, NJW 2011, 1741 ), kommt auch eine nachträgliche Unterzeichnung des Protokolls und dessen Berichtigung bzw. Ergänzung (wegen der nicht festgestellten Verkündung) nicht mehr in Betracht ( vgl. OLG Celle 18. Dezember 2013 - 10 UF 254/13 - Rn. 11, juris ).

    Dementsprechend war die rechtliche Nichtexistenz des erstinstanzlichen Beschlusses durch die Aufhebung der den Beteiligten zugegangenen Entscheidung klarzustellen und die Sache zwecks Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens an das Arbeitsgericht zur erneuten Anhörung und Entscheidung zurückzuverweisen ( vgl. BGH 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - Rn. 18, NJW-RR 2012, 1025 ; OLG Celle 18. Dezember 2013 - 10 UF 254/13 - Rn. 13, juris ).

  • OLG Celle, 20.08.2014 - 10 UF 21/14

    Rechtsfolgen des fehlenden Vermerks über die Herstellung der Öffentlichkeit in

    Dies hat zur Folge, daß - da mit Ablauf der Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 FamFG von fünf Monaten seit dem fraglichen Verkündungszeitpunkt ein solcher einzig geeigneter Nachweis auch nicht mehr herstellbar ist - die (deklaratorische) Aufhebung einer solchen Scheinentscheidung insgesamt und die Zurückverweisung der Sache unvermeidlich sind (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 2013 - 10 UF 254/13 - NdsRPfl 2014, 91 ff. = BeckRS 2014, 01785 = juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.01.2014 - 4 WF 180/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1589
OLG Bremen, 30.01.2014 - 4 WF 180/13 (https://dejure.org/2014,1589)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.01.2014 - 4 WF 180/13 (https://dejure.org/2014,1589)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 4 WF 180/13 (https://dejure.org/2014,1589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO §§ 148, 252; FamFG § 113 Abs. 1
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    ZPO § 148; ZPO § 252; FamFG § 113 Abs. 1
    Aussetzung eines auf Beteiligung am Abtrag gemeinsamer Schulden gerichtetes Verfahren bei gleichzeitig geführtem Trennungsunterhaltsverfahren - Familienrecht; Aussetzung; Gesamtschuldnerausgleich; Trennungsunterhalt; Parallelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1314
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 90/05

    Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld;

    Auszug aus OLG Bremen, 30.01.2014 - 4 WF 180/13
    Zwar steht die Berücksichtigung eines Schuldabtrags durch den Unterhaltspflichtigen beim Kindesunterhalt im Regelfall einem anschließenden gesonderten Schuldenausgleich nicht entgegen (BGH, FamRZ 2007, 1975), so dass allein die Tatsache, dass hier auch Kindesunterhalt verlangt wird und bei dessen Bemessung der in Rede stehende Schuldabtrag eine Rolle spielen kann, einer Fortführung des vorliegenden Verfahrens nicht im Wege stehen würde.
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