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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.2014 - I-15 W 163/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9920
OLG Hamm, 20.03.2014 - I-15 W 163/13 (https://dejure.org/2014,9920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2014 - I-15 W 163/13 (https://dejure.org/2014,9920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2014 - I-15 W 163/13 (https://dejure.org/2014,9920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 314 III 13/12
  • OLG Hamm, 20.03.2014 - I-15 W 163/13

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1588
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 163/13
    Der Gegenstand des Verfahrens wird durch die Vorlage des Standesbeamten bestimmt (Senat FGPRax 2000, 190 ff.).
  • BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97

    Namensrecht und Vertrauensschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 163/13
    Die herangezogene Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.04.2001 (Az.: 1 BvR 1646/97, StAZ 2001, 207 ff.), hat zum Inhalt, dass ein zwar nicht rechtmäßig erworbener, aber von einer Person tatsächlich geführter Name jedenfalls dann vom Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfasst wird, wenn er über einen nicht unbedeutenden Zeitraum (dort: fast elf Jahre) die Persönlichkeit des Namensträgers tatsächlich mitbestimmt hat und ein entsprechender Vertrauenstatbestand vorliegt.
  • BayObLG, 15.09.2003 - 1Z BR 15/03

    Unzulässigkeit der Beschwerde in Personenstandssache nach Vollzug der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 163/13
    Auch wenn die Zweifelsvorlage gem. § 49 Abs. 2 PStG unabhängig von einer Beschwer im Einzelfall erfolgen kann, muss die streitige Rechtsfrage in dem konkret zur Entscheidung stehenden Fall zu klären sein (BayObLG FamRZ 2000, 252 f.; BayObLG FamRZ 2004, 893 f.).
  • BayObLG, 28.02.1996 - 1Z BR 78/95

    Grenzen des Beschwerderechts der Standesamtsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 163/13
    Das Gericht kann die Vorlage zurückweisen, wenn kein zulässiges Verfahrensziel, also die Anordnung oder Ablehnung einer konkreten Amtshandlung, verfolgt wird, z.B. bei einem Antrag auf Klärung einer lediglich abstrakt formulierten Rechtsfrage (Gaaz/ Bornhofen, a.a.O.; Rhein, PStG, 1. Aufl. 2012, § 49, Rn. 9; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 260 ff.; BayObLG FamRZ 1996, 1294 f.; vgl. auch: Johansson/ Sachse, Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen, Rn. 140 und Rn. 640).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 1Z BR 208/98

    Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 163/13
    Auch wenn die Zweifelsvorlage gem. § 49 Abs. 2 PStG unabhängig von einer Beschwer im Einzelfall erfolgen kann, muss die streitige Rechtsfrage in dem konkret zur Entscheidung stehenden Fall zu klären sein (BayObLG FamRZ 2000, 252 f.; BayObLG FamRZ 2004, 893 f.).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00

    Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung durch Standesbeamten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 163/13
    Das Gericht kann die Vorlage zurückweisen, wenn kein zulässiges Verfahrensziel, also die Anordnung oder Ablehnung einer konkreten Amtshandlung, verfolgt wird, z.B. bei einem Antrag auf Klärung einer lediglich abstrakt formulierten Rechtsfrage (Gaaz/ Bornhofen, a.a.O.; Rhein, PStG, 1. Aufl. 2012, § 49, Rn. 9; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 260 ff.; BayObLG FamRZ 1996, 1294 f.; vgl. auch: Johansson/ Sachse, Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen, Rn. 140 und Rn. 640).
  • OLG Bamberg, 28.01.2022 - 6 W 19/21

    Annahme eines neuen Vornamens nach Einbürgerung

    Für eine einschränkende Auslegung gibt es keinen Anlass, weil ein Anpassungsbedarf auch noch lange Zeit nach der Einbürgerung entstehen kann, etwa im Falle einer beabsichtigten Eheschließung (OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014, 15 W 163/13, Rn. 18; Grüneberg/Thorn, BGB, 81. Aufl., Art. 47 EGBGB, Rn. 5).
  • VG München, 12.10.2016 - M 7 K 15.5599

    Wichtiger Grund für die Änderung des Ehe- und Familiennamens

    Im Übrigen besteht über Art. 47 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB die Möglichkeit, eine deutschsprachige Form des Familiennamens anzunehmen (vgl. LG München I, B. v. 20.11.2008 - 16 T 19593/08 - juris Rn. 8 zum Entfallen diakritischer Zeichen und phonetischer Eindeutschung; OLG Hamm, B. v. 20.3.2014 - I-15 W 163/13, 15 W 163/13 - juris Rn. 17 ff. zum zeitlichen Rahmen einer Anpassung nach Art. 47 EGBGB).
  • KG, 08.03.2018 - 1 W 112/17

    Personenstandssache: Geburtsname des Kindes einer srilankischen Ehefrau und eines

    bb) Ob der Beteiligte zu 1 mit der Angleichungserklärung vom 2. Juli 2014 wirksam den Namen "A..." zum Familiennamen bestimmt hat (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2014 - I-15 W 163/13 -, juris), muss vorliegend nicht entschieden werden.
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Rechtsprechung
   VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2408
VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13.MZ (https://dejure.org/2014,2408)
VG Mainz, Entscheidung vom 06.02.2014 - 1 K 1489/13.MZ (https://dejure.org/2014,2408)
VG Mainz, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 1 K 1489/13.MZ (https://dejure.org/2014,2408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 BAföG, § 11 Abs 2 BAföG, § 11 Abs 2a BAföG, § 36 BAföG, § 37 BAföG
    Elternunabhängige Studienförderung - Unterhaltsanspruch für Masterstudiengang

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des Elterneinkommen trotz Eheschließung bei der Ausbildungsförderung eines Masterstudiengang

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1588
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 11 B 63.94

    Voraussetzung für die Verhinderung einer Unterhaltszahlung im Bereich des

    Auszug aus VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Wortlaut der Vorschrift im Hinblick auf die Formulierung, dass ein Hinderungsgrund für die Leistung von Unterhalt "im Inland" vorliegen muss, dahin auszulegen, dass sich zumindest ein Elternteil im Ausland aufhalten und dieser Umstand zu einer Verhinderung der Unterhaltszahlung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen führen müsse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1994 - 11 B 63.94 -, juris, Rn. 5).

    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht (BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, juris, Rn.33; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1994, a.a.O., Rn. 4; SächsOVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris, Rn. 22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 -, juris Rn. 2)).

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13
    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht (BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, juris, Rn.33; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1994, a.a.O., Rn. 4; SächsOVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris, Rn. 22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 -, juris Rn. 2)).
  • BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt für ein Hochschulstudium

    Auszug aus VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13
    Auf die vorliegende Bachelor-Master- Konstellation ist die ständige Rechtsprechung zu den sog. Abitur-Lehre-Studium- fällen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 51/88 -, juris; BGH, Urteil vom 20. Mai 1992 -XII ZR 131/91 -, juris, Rn.8) zu übertragen.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 4 PA 201/09

    Zulässigkeit der Anrechnung des Einkommens der Eltern eines Auszubildenden auch

    Auszug aus VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13
    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht (BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, juris, Rn.33; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1994, a.a.O., Rn. 4; SächsOVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris, Rn. 22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 -, juris Rn. 2)).
  • OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13

    Glaubhaftmachung der Nichtleistung von Unterhalt durch die Eltern als

    Auszug aus VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13
    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht (BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, juris, Rn.33; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1994, a.a.O., Rn. 4; SächsOVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris, Rn. 22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 -, juris Rn. 2)).
  • OLG Celle, 02.02.2010 - 15 WF 17/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen die

    Auszug aus VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13
    Erforderlich für das Fortbestehen der Unterhaltspflicht ist weiterhin, dass zwischen dem Bachelor- und dem Master-Studiengang ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht und das Master-Studium eine fachliche Ergänzung und Weiterführung oder Vertiefung des Bachelorabschlusses ist (vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung: OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 10 UF 161/ -, juris, Rn. 17 bis 20; OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 15 WF 17/10 -, juris; AG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2011 - 454 F 3056/11 UK -, juris, Rn.23).
  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13
    Auf die vorliegende Bachelor-Master- Konstellation ist die ständige Rechtsprechung zu den sog. Abitur-Lehre-Studium- fällen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 51/88 -, juris; BGH, Urteil vom 20. Mai 1992 -XII ZR 131/91 -, juris, Rn.8) zu übertragen.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Wenn - wie es vorliegend beim Sohn des Antragstellers der Fall sein dürfte - ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudiengang besteht, ist die Bejahung eines Anspruchs auf (weiteren) Ausbildungsunterhalt im Sinne von § 1610 Abs. 2 BGB jedenfalls nicht fernliegend (vgl. VG Mainz, Urt. v. 6.2.2014 - 1 K 1489/13.MZ -, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18.1.2011 - 10 UF 161/10 -, FamRZ 2011, 1067; OLG Celle, Beschl. v. 2.2.2010 - 15 WF 17/10 -, FamRZ 2010, 1456).
  • VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Das Nichtbestehen einer Unterhaltspflicht begründet nämlich kein rechtliches Hindernis nach § 11 Abs. 2a BAföG, Unterhalt zu leisten (VG Mainz, Urteil vom 6. Februar 2014 - 1 K 1489/13.MZ -, juris).
  • VG Regensburg, 14.10.2014 - RO 6 K 13.810

    Anrechnung von Elterneinkommen; Umrechnungsverfahren für ausländische Einkünfte

    Vom Grundsatz der Nachrangigkeit der öffentlich-rechtlichen Ausbildungsförderung ausgehend knüpft das Gesetz nämlich gerade nicht an das Bestehen bzw. den Umfang einer Unterhaltspflicht im jeweiligen Fall an, sondern rechnet auf den Bedarf des Auszubildenden einen pauschalierten Betrag als zumutbaren Beitrag der Eltern zu den Ausbildungskosten an (VG Mainz, U.v. 6.2.2014 - 1 K 1489/13.MZ - juris).
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Rechtsprechung
   KG, 15.05.2014 - 1 W 75/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11683
KG, 15.05.2014 - 1 W 75/14 (https://dejure.org/2014,11683)
KG, Entscheidung vom 15.05.2014 - 1 W 75/14 (https://dejure.org/2014,11683)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 1 W 75/14 (https://dejure.org/2014,11683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 48 BGBEG, Art 18 EG, Art 21 AEUV
    Familienname des in Spanien geborenen Kindes deutsch-spanischer Eltern: Wirksamer Namenserwerb in Ansehung des Beitrittszeitpunkts Spaniens zur EG

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Namenswahl eines vor dem EU-Beitritt des Heimatlandes geborenen EU-Ausländers

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 48
    Wirksamkeit der Namenswahl einer vor dem EU-Beitritt des Heimatlandes geborenen EU-Ausländerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1588
  • FamRZ 2014, 1986
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Auszug aus KG, 15.05.2014 - 1 W 75/14
    Der Beteiligte zu 3. meint außerdem, mit Art. 48 EGBGB habe nur die Entscheidung "G... P..." des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Oktober 2008 (NJW 2009, 135) exakt umgesetzt werden sollen.
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