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   OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12   

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OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12 (https://dejure.org/2013,18331)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2013 - 10 UF 74/12 (https://dejure.org/2013,18331)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 10 UF 74/12 (https://dejure.org/2013,18331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1375 Abs. 2 S. 2; BGB § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FamFG § 113 Abs. 1; FamFG § 117 Abs. 2; ZPO § 254; ZPO § 256 Abs. 2; ZPO § 301
    Zulässigkeit der im Rahmen eines güterrechtlichen Stufenantrages ausgesprochenen Auskunftsverpflichtung auf einen streitigen Trennungszeitpunkt ohne gleichzeitige Zwischenfeststellung zum Trennungszeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der im Rahmen eines güterrechtlichen Stufenantrages ausgesprochenen Auskunftsverpflichtung auf einen streitigen Trennungszeitpunkt ohne gleichzeitige Zwischenfeststellung zum Trennungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunft im Zugewinnausgleich und die Feststellung des Trennungszeitpunkts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässige Teilentscheidung bei streitigem Trennungszeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1458
  • FamRZ 2014, 326
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 114/66

    Auseinandersetzung zwischen geschiedenen Eheleuten - Anspruch auf hälftige

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12
    Denn die Entscheidung zur Auskunft führt weder zu einer innerprozessualen Bindungswirkung noch enthält sie eine rechtskraftfähige Feststellung zum Grund des Leistungsanspruches (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH - Urteil vom 19. Dezember 1969 - V ZR 114/66 - MDR 1970, 577 = juris; Urteil vom 27. November 1998 - V ZR 180/97 - ZIP 1999, 447 ff. = Rpfleger 1999, 176 ff (und 268 ff.) = WM 1999, 118 ff. = juris; Zöller28-Greger § 254 Rz. 9 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat es auch bereits ausdrücklich für zulässig erklärt, den Auskunftsanspruch mit einem Zwischenfeststellungsantrag über das zugrundeliegende Rechtsverhältnis zu verbinden (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 a.a.O.).

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12
    Weiter hat der BGH ausgesprochen, daß etwa ein Kündigungsgrund allein das Rechtsverhältnis darstellen kann, wenn die Kündigung selbst bereits zu bestimmten Rechtsfolgen führt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1967 - II ZR 171/65 - WM 1967, 419), oder auch die "Rechtsnatur" einer Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund oder freie Kündigung) als zwischen den Beteiligtes streitiges Rechtsverhältnis zu verstehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11 - NJW 2013, 1744 f. = MDR 2013, 544 = juris).

    Dabei hat er zugleich klargestellt, daß es für die Zulässigkeit des Zwischenfeststellungsantrages bereits ausreicht, daß das festzustellende Rechtsverhältnis für die verschiedenen Teile der Stufenklage maßgeblich ist, da es sich bei der Stufenklage um einen besonderen Fall der objektiven Klagenhäufung handelt (BGH a.a.O.; vgl. ebenso für den Fall von Klage und Widerklage BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11 - NJW 2013, 1744 f = MDR 2013, 544 = juris).

  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 171/65

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung eines Kündigungsgrunde im

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12
    Weiter hat der BGH ausgesprochen, daß etwa ein Kündigungsgrund allein das Rechtsverhältnis darstellen kann, wenn die Kündigung selbst bereits zu bestimmten Rechtsfolgen führt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1967 - II ZR 171/65 - WM 1967, 419), oder auch die "Rechtsnatur" einer Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund oder freie Kündigung) als zwischen den Beteiligtes streitiges Rechtsverhältnis zu verstehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11 - NJW 2013, 1744 f. = MDR 2013, 544 = juris).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der

    Die Frage des Einsatzzeitpunktes für das Getrenntleben i.S.d. § 1567 BGB löse zudem für die Beteiligten unmittelbar rechtliche Folgen aus wie etwa Unterhaltsverpflichtungen nach § 1361 BGB (statt nach § 1360 BGB), die Möglichkeit von Regelungen nach den §§ 1361a und 1361b BGB sowie im Falle des gesetzlichen Güterstandes den Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 2 BGB und die (mögliche) Folge des § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. OLG Brandenburg, NZFam 2020, 913; OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 519; OLG Celle, FamRZ 2014 326; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.02.2014 - 6 WF 1/14, juris).

    Weitergehend wird wegen der erkannten Gefahr divergierender Entscheidungen in Stufenverfahren zum Zugewinn zum Teil sogar angenommen, dass ohne eine verbindliche (Zwischen-)Feststellung des Trennungszeitpunktes eine Verpflichtung, Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt zu erteilen, nicht zulässig sei (OLG Celle, FamRZ 2014, 326; ebenso OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.02.2014 - 6 WF 1/14 - juris; sich anschließend BeckOGK/Siede/Preisner, § 1375 BGB Rn. 107 (Stand 01.11.2020)).

    Daneben fehle es in Zugewinnausgleichsverfahren auch an dem erforderlichen Feststellungsinteresse mit Blick auf den Wortlaut der Regelung des § 1375 Abs. 2 BGB (vgl. Braeuer, FamRZ 2014, 1458 (1459); OLG Koblenz a.a.O.).

    Insoweit fehlt es aber auch, worauf das Oberlandesgericht Koblenz (FamRZ 2018, 42) ebenfalls zutreffend hingewiesen hat, an der Vergleichbarkeit der Sachlage zu der vom Bundesgerichtshof bejahten Feststellungsfähigkeit eines Kündigungsgrundes bzw. der "Rechtsnatur" einer Kündigung (freie Kündigung vs. Kündigung aus wichtigem Grund), auf die sich die Gegenansicht (OLG Celle, FamRZ 2014, 326) zur Begründung der Annahme der Feststellungsfähigkeit gestützt hat.

    Soweit für dieses die Beweislastregel des § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht kommt, ist der tatsächliche Trennungszeitpunkt jedenfalls unter Zugrundelegung des Wortlauts des § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB irrelevant, da es für den Vergleich von Trennungs- und Endvermögen danach nur auf die Angaben zum Trennungsvermögen in der Auskunft ankommt, nicht aber darauf, ob diese zum richtigen Termin erteilt wurde (vgl. MüKoBGB/Koch, 8. Aufl. 2019, BGB § 1379 Rn. 53; Braeuer FamRZ 2014, 1458; OLG Koblenz a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 13 UF 122/17

    Getrenntleben zweier Eheleute innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung

    aa) Der (Zwischen-)Feststellungsantrag der Antragsgegnerin ist zulässig (so auch Brandenburgisches OLG, 1. Familiensenat, 9 UF 112/13; OLG Celle, 10 UF 74/12; a. a. OLG Koblenz 13 UF 189/17).

    Insbesondere besteht durchaus ein beachtliches Interesse der Antragsgegnerin daran, den Trennungszeitpunkt gesondert feststellen zu lassen (vgl. zum Ganzen OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2013, Az. 10 UF 74/12 - zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 12.12.2013 - 9 UF 112/13

    Familienrecht: Scheidungsverfahren; Auskunftsanspruch eines Ehegatten im Rahmen

    Insbesondere besteht durchaus ein beachtliches Interesse der Antragstellerin daran, den Trennungszeitpunkt gesondert feststellen zu lassen (vgl. zum Ganzen OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2013, Az. 10 UF 74/12 - zitiert nach juris).
  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 499/18

    Güterrechtsverfahren: Wert der Beschwer bei einer selbstständigen Feststellung

    Für die Bemessung der Beschwer kann dabei dahinstehen, ob der Trennungszeitpunkt ein zwischenfeststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO darstellt (so OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 519 Rn. 28 ff.; OLG Celle FamRZ 2014, 326, 327 f. mit Anm. Götsche jurisPR-FamR 22/2013 Anm. 8.; OLG Saarbrücken Beschluss vom 17. Februar 2014 - 6 WF 1/14 - juris, Rn. 4 mwN; a.A.: OLG Koblenz FamRZ 2018, 42 ff.; MünchKommBGB/Koch 7. Aufl. § 1379 Rn. 38; Staudinger/Thiele BGB [2017] § 1379 Rn. 7; Brudermüller NJW 2010, 401, 404; Hoppenz FamRZ 2010, 16, 19; Bergschneider FamRZ 2009, 1713, 1716).
  • OLG Celle, 19.08.2014 - 10 UF 186/14

    Teilentscheidung auf Abweisung allein des Auskunftsanspruchs bei Verneinung der

    Dadurch wiederum ergäbe sich aber zugleich offenkundig die Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung der nämlichen Frage - ggf. auch durch das Rechtsmittelgericht (vgl. zu den Erfordernissen eines zulässigen Teilurteils weitergehend auch Senatsbeschluß vom 23. Juli 2013 - 10 UF 74/12 - FamRZ 2014, 326 ff. = NdsRPfl 2013, 244 ff. = NJOZ 2014, 561 ff. = NJW-Spezial, 2013, 550 = juris = BeckRS 2013, 13090).
  • OLG Jena, 04.09.2017 - 1 UF 432/16

    Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten über den Vermögensbestand

    Insbesondere besteht durchaus ein beachtliches Interesse des Antragsgegners daran, den Trennungszeitpunkt gesondert feststellen zu lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2013, Az. 10 UF 74/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2014 - 6 WF 1/14

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch über das Vermögen zum

    Dieser Antrag ist nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 256 ZPO zulässig und die rechtskräftige Feststellung des Trennungszeitpunkt wird sogar als Voraussetzung für einen darauf bezogenen Auskunftsanspruch angesehen, weil nur auf diese Weise der Stichtag für diesen Auskunftsanspruch für das weitere Verfahren bindend festgestellt werden kann (OLG Celle, FamFR 2013, 417; Palandt/Brudermüller, BGB, 73. Aufl., § 1379, Rz. 24; Götsche, jurisPR-FamR 22/2013, Anm. 8; Haußleiter, NJW-Spezial, 2013, 708).
  • KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Notwendige Angabe des Trennungszeitpunkts für

    Da vorliegend ein Trennungsdatum nicht festgestellt werden kann, bedarf es auch keiner Auseinandersetzung damit, ob dies nur im Wege eines Zwischenfeststellungsantrages hätte geschehen können (OLG Celle FamRZ 2014, 326).
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