Rechtsprechung
LG Bamberg, 10.11.2014 - 2 O 181/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattung von gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen nach Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Erstattung von Tilgungsleistungen auf einen Kredit; Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage
- familienrechtsiegen.de
Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft -Ausgleichsanspruch
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1307
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer …
Auszug aus LG Bamberg, 10.11.2014 - 2 O 181/14
a) Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, soweit gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen die Vorstellung oder Erwartung zugrunde lag, die Lebensgemeinschaft werde Bestand haben (BGH FamRZ 2008, 1822; FamRZ 2010, 277; FamRZ 2011, 1563).Maßgebend ist eine Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 2011, 1563).
Ob und gegebenenfalls inwieweit ein Anspruch besteht, hängt mithin insbesondere von der Dauer der Lebensgemeinschaft, dem Alter der Parteien, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, der Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensmehrung sowie von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab (vgl. BGH FamRZ 1982, 910/912; FamRZ 2011, 1563).
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Auszug aus LG Bamberg, 10.11.2014 - 2 O 181/14
a) Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, soweit gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen die Vorstellung oder Erwartung zugrunde lag, die Lebensgemeinschaft werde Bestand haben (BGH FamRZ 2008, 1822; FamRZ 2010, 277; FamRZ 2011, 1563). - BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen …
Auszug aus LG Bamberg, 10.11.2014 - 2 O 181/14
a) Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, soweit gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen die Vorstellung oder Erwartung zugrunde lag, die Lebensgemeinschaft werde Bestand haben (BGH FamRZ 2008, 1822; FamRZ 2010, 277; FamRZ 2011, 1563). - BGH, 08.05.2013 - XII ZR 132/12
Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsansprüche wegen …
Auszug aus LG Bamberg, 10.11.2014 - 2 O 181/14
In dieser Größenordnung sind Wohnkosten nämlich zu dem Aufwand zu rechnen, den die Gemeinschaft Tag für Tag benötigt und der deshalb von einem Ausgleich auszunehmen ist (vgl. BGH NJW 2013, 2187).