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   OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15   

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https://dejure.org/2015,6618
OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15 (https://dejure.org/2015,6618)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2015 - 4 UF 8/15 (https://dejure.org/2015,6618)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 4 UF 8/15 (https://dejure.org/2015,6618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 2
    Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der Ehe ihres Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1333
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    Die Zuwendungen der Antragstellerin an ihren Sohn und die Antragsgegnerin in der Höhe von 70.000,00 DM (= 35.790,43 EUR) vom 31.08.1993 zwecks Verwendung zur Renovierung des von diesen zeitnah erworbenen Hausanwesens und von 10.000,00 DM (= 5.112,91 EUR) am 31.05.2000 zwecks Verwendung für den Einbau eines Garagentors auf diesem Anwesen sind rechtlich als Schenkungen zu qualifizieren, auf die die Regelungen über die Störungen der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB Anwendung finden ( vgl. grundlegend: BGH, Urteil vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06 - zitiert nach juris Rn. 18 ff.; zuletzt: BGH, Beschluss vom 03.12.2014 - XII ZB 181/13 - zitiert nach juris Rn. 14 ff. ).

    Geschäftsgrundlage der Schenkungen der Antragstellerin war deren für die Antragsgegnerin erkennbare Erwartung, ihre Ehe mit dem Sohn der Antragstellerin werde Bestand haben; mit der Schenkung werde zur Schaffung einer Familienwohnung beigetragen, die dem Sohn der Antragstellerin auf Dauer zu Gute komme; diese Geschäftsgrundlage ist infolge des Scheiterns der Ehe der Antragsgegnerin mit dem Sohn der Antragstellerin entfallen ( vgl.: BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28, Urteil vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09 - zitiert nach juris Rn. 22; Beschluss vom 26.11.2014 - XII ZB 666/13 - zitiert nach juris Rn. 19 ).

    Der Anspruch von Schwiegereltern aus Wegfall der Geschäftsgrundlage für unentgeltliche Zuwendungen an ihr Schwiegerkind entsteht mit dem "Scheitern der Ehe" zwischen diesem und dem eigenen Kind ( vgl.: BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28, Urteil vom 20.07.2011, a. a. O., Rn. 22; Beschluss vom 26.11.2014, a. a. O., Rn. 21; Beschluss vom 03.12.2014, a. a. O., Rn. 17 ).

    Teilweise hat der zur Entscheidung in Familiensachen berufene 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erkannt, die Geschäftsgrundlage für eine unentgeltliche Zuwendung von Eltern an ihr Schwiegerkind entfalle mit der "endgültigen Trennung" von ihrem eigenen Kind, von der wiederum mit dem Auszug des eigenen Kindes aus der ehelichen Wohnung bzw. mit der räumlichen Trennung der Eheleute auszugehen sei ( vgl.: BGH, Urteil vom 28.02.2007 - XII ZR 156/04 - zitiert nach juris Rn. 15 - allerdings bezogen auf die Rückabwicklung einer Zuwendung unter Ehegatten und mit der Einschränkung, möge dieser Anspruch auch erst nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens geltend gemacht werden können; BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28; BGH, Urteil vom 21.07.2010, XII ZR 180/09 - zitiert nach juris Rn. 16 ).

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    Geschäftsgrundlage der Schenkungen der Antragstellerin war deren für die Antragsgegnerin erkennbare Erwartung, ihre Ehe mit dem Sohn der Antragstellerin werde Bestand haben; mit der Schenkung werde zur Schaffung einer Familienwohnung beigetragen, die dem Sohn der Antragstellerin auf Dauer zu Gute komme; diese Geschäftsgrundlage ist infolge des Scheiterns der Ehe der Antragsgegnerin mit dem Sohn der Antragstellerin entfallen ( vgl.: BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28, Urteil vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09 - zitiert nach juris Rn. 22; Beschluss vom 26.11.2014 - XII ZB 666/13 - zitiert nach juris Rn. 19 ).

    Der Anspruch von Schwiegereltern aus Wegfall der Geschäftsgrundlage für unentgeltliche Zuwendungen an ihr Schwiegerkind entsteht mit dem "Scheitern der Ehe" zwischen diesem und dem eigenen Kind ( vgl.: BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28, Urteil vom 20.07.2011, a. a. O., Rn. 22; Beschluss vom 26.11.2014, a. a. O., Rn. 21; Beschluss vom 03.12.2014, a. a. O., Rn. 17 ).

    So hat der 12. Zivilsenat in seiner Entscheidung ( BGH, Urteil vom 20.07.2011, a. a. O., Rn. 10 und 44 ) über die Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.08.2009 ( siehe oben OLG Naumburg ), in der dieses zur Begründung seiner Berufungsentscheidung ausgeführt hat, die Verjährungsfrist habe mit dem Schluss des Jahres 2004 begonnen, in das die Ehescheidung gefallen sei, angemerkt, die Ausführungen zur Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung der Schenkung begegneten keinen rechtlichen Bedenken.

    Hierbei sind neben der Ehedauer und der Dauer der Teilhabe des eigenen Kindes an dem Zuwendungsgegenstand unter anderem die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Schwiegereltern und früheren Ehegatten sowie der Umfang der durch die Zuwendung bedingten beim Schwiegerkind noch vorhandenen Vermögensmehrung zu berücksichtigen ( vgl.: BGH, Urteil vom 20.07.2011, a. a. O., Rn. 28 ff.; Beschluss vom 03.12.2014, a. a. O., Rn. 18 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    (2.1) Teilweise wird die Auffassung vertreten, der Zeitpunkt des "Scheiterns der Ehe" des eigenen Kindes und des Schwiegerkindes falle mit der "endgültigen Trennung" der Eheleute zusammen, die sich in der Regel im Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung zeige ( so etwa: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013 - 7 UF 185/12 - zitiert nach juris, Rn. 78 f.; Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5. Aufl., S. 433 Rn. 13 und S. 439 Rn. 37; Schulz, FPR 2012, 79 ff., 80; Henke/Keßler, NZFam 2014, 307 ff., 307 f.; Stein, FPR 2012, 88 ff., 90, den Zeitpunkt der "endgültigen Trennung" allerdings nicht näher eingrenzend ).

    (3.3) Vielfach wird angenommen, der von Schwiegereltern mit ihrer Schenkung verfolgte Zweck sei in der Regel bei einer Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft von 20 Jahren erreicht ( vgl.: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2013 - 12 UF 51/13 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013, a. a. O., Rn. 51; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2012 - 6 UF 12/12 - zitiert nach juris Rn. 10; Haußleiter/Schulz, a. a. O., S. 434 Rn. 16 ).

  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    Geschäftsgrundlage der Schenkungen der Antragstellerin war deren für die Antragsgegnerin erkennbare Erwartung, ihre Ehe mit dem Sohn der Antragstellerin werde Bestand haben; mit der Schenkung werde zur Schaffung einer Familienwohnung beigetragen, die dem Sohn der Antragstellerin auf Dauer zu Gute komme; diese Geschäftsgrundlage ist infolge des Scheiterns der Ehe der Antragsgegnerin mit dem Sohn der Antragstellerin entfallen ( vgl.: BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28, Urteil vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09 - zitiert nach juris Rn. 22; Beschluss vom 26.11.2014 - XII ZB 666/13 - zitiert nach juris Rn. 19 ).

    Der Anspruch von Schwiegereltern aus Wegfall der Geschäftsgrundlage für unentgeltliche Zuwendungen an ihr Schwiegerkind entsteht mit dem "Scheitern der Ehe" zwischen diesem und dem eigenen Kind ( vgl.: BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28, Urteil vom 20.07.2011, a. a. O., Rn. 22; Beschluss vom 26.11.2014, a. a. O., Rn. 21; Beschluss vom 03.12.2014, a. a. O., Rn. 17 ).

  • OLG Köln, 21.11.2013 - 12 UF 51/13

    Rückforderungen von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheidung der Ehe der

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    (3.3) Vielfach wird angenommen, der von Schwiegereltern mit ihrer Schenkung verfolgte Zweck sei in der Regel bei einer Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft von 20 Jahren erreicht ( vgl.: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2013 - 12 UF 51/13 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013, a. a. O., Rn. 51; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2012 - 6 UF 12/12 - zitiert nach juris Rn. 10; Haußleiter/Schulz, a. a. O., S. 434 Rn. 16 ).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2012 - 6 UF 12/12

    Schwiegerelternschenkung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    (3.3) Vielfach wird angenommen, der von Schwiegereltern mit ihrer Schenkung verfolgte Zweck sei in der Regel bei einer Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft von 20 Jahren erreicht ( vgl.: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2013 - 12 UF 51/13 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013, a. a. O., Rn. 51; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2012 - 6 UF 12/12 - zitiert nach juris Rn. 10; Haußleiter/Schulz, a. a. O., S. 434 Rn. 16 ).
  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93

    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    (2.2) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend ein "Scheitern der Ehe" auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung datiert ( vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1991 - 7 U 79/90 - zitiert nach juris Rn. 9; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.12.1993 - 3 U 44/93 - zitiert nach juris Rn. 25, 30; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2004 - 7 U 185/03 - zitiert nach juris Rn. 24; OLG Naumburg, Urteil vom 05.08.2009 - 6 U 62/09 - zitiert nach BeckRS 2012, 01195, Ziff. II.1.a); OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2012 - 4 UF 99/12 - zitiert nach juris Rn. 22, allerdings unter der Einschränkung "spätestens"; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2013 - 6 UF 91/11 - zitiert nach juris Rn. 34, wenn auch letztlich offengelassen ).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus "Schwiegerelternschenkung"

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    (2.2) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend ein "Scheitern der Ehe" auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung datiert ( vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1991 - 7 U 79/90 - zitiert nach juris Rn. 9; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.12.1993 - 3 U 44/93 - zitiert nach juris Rn. 25, 30; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2004 - 7 U 185/03 - zitiert nach juris Rn. 24; OLG Naumburg, Urteil vom 05.08.2009 - 6 U 62/09 - zitiert nach BeckRS 2012, 01195, Ziff. II.1.a); OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2012 - 4 UF 99/12 - zitiert nach juris Rn. 22, allerdings unter der Einschränkung "spätestens"; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2013 - 6 UF 91/11 - zitiert nach juris Rn. 34, wenn auch letztlich offengelassen ).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2004 - 7 U 185/03

    Rückzahlungsanspruch einer Schwiegermutter betreffend Zuwendungen, die an den

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    (2.2) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend ein "Scheitern der Ehe" auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung datiert ( vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1991 - 7 U 79/90 - zitiert nach juris Rn. 9; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.12.1993 - 3 U 44/93 - zitiert nach juris Rn. 25, 30; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2004 - 7 U 185/03 - zitiert nach juris Rn. 24; OLG Naumburg, Urteil vom 05.08.2009 - 6 U 62/09 - zitiert nach BeckRS 2012, 01195, Ziff. II.1.a); OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2012 - 4 UF 99/12 - zitiert nach juris Rn. 22, allerdings unter der Einschränkung "spätestens"; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2013 - 6 UF 91/11 - zitiert nach juris Rn. 34, wenn auch letztlich offengelassen ).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
    Teilweise hat der zur Entscheidung in Familiensachen berufene 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erkannt, die Geschäftsgrundlage für eine unentgeltliche Zuwendung von Eltern an ihr Schwiegerkind entfalle mit der "endgültigen Trennung" von ihrem eigenen Kind, von der wiederum mit dem Auszug des eigenen Kindes aus der ehelichen Wohnung bzw. mit der räumlichen Trennung der Eheleute auszugehen sei ( vgl.: BGH, Urteil vom 28.02.2007 - XII ZR 156/04 - zitiert nach juris Rn. 15 - allerdings bezogen auf die Rückabwicklung einer Zuwendung unter Ehegatten und mit der Einschränkung, möge dieser Anspruch auch erst nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens geltend gemacht werden können; BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28; BGH, Urteil vom 21.07.2010, XII ZR 180/09 - zitiert nach juris Rn. 16 ).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1991 - 7 U 79/90
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04

    Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen nach endgültiger Trennung der Ehegatten;

  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02

    Rückabwicklung der Zuwendung eines von der Großmutter des geschiedenen Ehegatten

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern wegen Wegfalls der

  • OLG Köln, 08.12.1998 - 13 U 105/98

    Verjährung deliktischer Ansprüche wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger

  • OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 14 W 1107/13

    Verjährungshemmung für einen Schmerzensgeldanspruch wegen Ansteckung des

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14

    Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe:

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde (vgl. dazu auch den Hinweisbeschluss des OLG Köln FamRZ 2015, 1333 ff.) ist hierbei nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung maßgeblich.
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