Rechtsprechung
BGH, 27.04.2016 - XII ZB 527/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 61 Abs 1 FamFG, § 68 Abs 2 S 2 FamFG, § 20 JVEG
Beschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes - IWW
§§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 68 Abs. 2 Satz 2, 61 Abs. 1 FamFG, § 20 JVEG, § 74 Abs. 6 Satz 4 FamFG, § 61 Abs. 1 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme des Kindsvaters auf Zahlung von Kindesunterhalt im Wege des Stufenantrags; Wahrung des verfahrensrechtlichen Anspruchs einer Partei auf wirksamen Rechtsschutz; Rückgriff auf die Stundensätze zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden ...
- rewis.io
Beschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inanspruchnahme des Kindsvaters auf Zahlung von Kindesunterhalt im Wege des Stufenantrags; Wahrung des verfahrensrechtlichen Anspruchs einer Partei auf wirksamen Rechtsschutz; Rückgriff auf die Stundensätze zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden ...
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Inanspruchnahme des Kindsvaters auf Zahlung von Kindesunterhalt im Wege des Stufenantrags; Wahrung des verfahrensrechtlichen Anspruchs einer Partei auf wirksamen Rechtsschutz; Rückgriff auf die Stundensätze zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden ...
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Stufenklage - und die Beschwer des Auskunftspflichtigen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1154
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.05.2014 - XII ZB 487/13
Familiensache: Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes bei der …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 527/15
Nach Aufhebung dieses Beschlusses durch den Senat (Senatsbeschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 487/13 - FamRZ 2014, 1286) und Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht hat dieses die Beschwerde erneut als unzulässig verworfen.(3) Das Oberlandesgericht war in der Frage der Bewertung des Stundensatzes auch nicht durch die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 14. Mai 2014 (XII ZB 487/13 - FamRZ 2014, 1286) gebunden.
- BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11
Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 527/15
Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11 - FamRZ 2011, 1929 Rn. 8 mwN). - BGH, 11.03.2015 - XII ZB 317/14
Stufenklage auf Kindesunterhalt: Berufungsbeschwer des zur Auskunftserteilung …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 527/15
Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 16 f.).
- OLG Braunschweig, 08.04.2021 - 9 U 24/20
Rechnungslegung gegenüber einer Erbengemeinschaft; Rechnungslegungspflicht wegen …
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass die erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können (BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, Rn. 9; Beschl. v. 16.8.2017 - XII ZB 429/16, Rn. 11, im Anschluss an BGH, Beschl. v. 27.4.2016 - XII ZB 527/15 - FamRZ 2016, 1154). - BGH, 22.11.2017 - XII ZB 230/17
Zugewinnausgleich: Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag
Zu Recht und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das Oberlandesgericht weiter davon ausgegangen, dass zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzubringenden Zeitaufwands grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen ist, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde (vgl. Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 527/15 - FamRZ 2016, 1154 Rn. 9), während die Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson nur berücksichtigt werden können, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 14 mwN). - BGH, 16.08.2017 - XII ZB 429/16
Beschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung zum Zugewinn: Bemessung …
Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass die zur Auskunftserteilung erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. April 2016, XII ZB 527/15, FamRZ 2016, 1154).Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 527/15 - FamRZ 2016, 1154 Rn. 9).
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 471/16
Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Werts …
Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 527/15 - FamRZ 2016, 1154 Rn. 9 mwN). - OLG Köln, 27.07.2017 - 10 UF 53/17
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Soweit es aber um den eigenen Zeitaufwand des zur Auskunft Verpflichteten geht, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die hierfür erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können und daher grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige gem. § 20 JVEG als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde (derzeit: 3,50 EUR je Stunde, vgl. BGH, Beschl. v. 11.3.2015 - XII ZB 317/14, FamRZ 2015, 838; BGH, Beschl. v. 27.04.2016 - XII ZB 527/15,FamRZ 2016, 1154). - OLG Köln, 08.11.2018 - 27 UF 180/18
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Nichterreichen des Beschwerdewertes
Es ist daher grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige gemäß § 20 JVEG als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde (derzeit: 3,50 EUR je Stunde, vgl. BGH, Beschl. v. 11.03.2015 - XII ZB 317/14, FamRZ 2015, 838; BGH, Beschl. v. 27.04.2016 - XII ZB 527/15, FamRZ 2016, 1154).