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   BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80   

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https://dejure.org/1980,689
BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80 (https://dejure.org/1980,689)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1980 - IVb ZB 580/80 (https://dejure.org/1980,689)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 580/80 (https://dejure.org/1980,689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung - Träger der gesetzlichen Rentenversicherung - Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 53b
    Rechtswirkungen der Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1960
  • MDR 1980, 832
  • FamRZ 1980, 773
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50

    Verlust des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80
    Der Verlust des Beschwerderechts gegen die erstinstanzliche Entscheidung hat für einen Beteiligten auch den Verlust der weiteren Beschwerde gegen die - auf das Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten ergangene - Beschwerde ent sch ei dung zur Folge, sofern diese keine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zu seinen Ungunsten enthält (BGHZ 3, 214; BGH MDR 1961, 13o = NJW 1961, 124 (L); BayObLGZ n.F. 27, 21o; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdn. Ö; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 11. Auf1, § 27 Rdn. Io m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1960 - V BLw 15/60
    Auszug aus BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80
    Der Verlust des Beschwerderechts gegen die erstinstanzliche Entscheidung hat für einen Beteiligten auch den Verlust der weiteren Beschwerde gegen die - auf das Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten ergangene - Beschwerde ent sch ei dung zur Folge, sofern diese keine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zu seinen Ungunsten enthält (BGHZ 3, 214; BGH MDR 1961, 13o = NJW 1961, 124 (L); BayObLGZ n.F. 27, 21o; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdn. Ö; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 11. Auf1, § 27 Rdn. Io m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Da nicht auch die Scheidungssache selbst in die Berufungsinstanz gelangt ist, finden die Regeln des Verfahrensverbundes keine Anwendung und ist daher ein Teilurteil nicht aus diesem Grunde ausgeschlossen (Senatsbeschluß vom 4. Juni 1980 - IVb ZB 664/80 - FamRZ 1980, 773 f; Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 660/80 - FamRZ 1982, 358).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Daran ändert die Gleichheit der Verfahrensziele nichts (Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 580/80 - NJW 1980, 1960 = FamRZ 1980, 773).

    Ein rechtliches Interesse an der Einlegung der unselbständigen Anschlußbeschwerde kann hier schließlich nicht damit begründet werden, daß die Möglichkeit einer weiteren Anfechtung der in dem höheren Rechtszug ergehenden Entscheidung für den Fall, daß diese keine Abänderung zum Nachteil der Partei enthält, erhalten werden sollte (vgl. BGHZ 3, 214 [BGH 09.10.1951 - V BLw 30/50]; Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 - IV b ZB 580/80 - NJW 1980, 1980 = FamRZ 1980, 773).

  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19

    Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer

    Die Beschwerdeentscheidung muss eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zu Ungunsten des am Beschwerdeverfahren nicht Beteiligten enthalten (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1951 - V BLw 30/50, BGHZ 3, 214, 215; Beschluss vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 580/80, NJW 1980, 1960, 1961; Beschluss vom 14. März 1984 - IVb ZB 170/82, NJW 1984, 2414; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 70 FamFG Rn. 14).
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