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   BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80   

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BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80 (https://dejure.org/1980,1596)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1980 - IVb ZR 523/80 (https://dejure.org/1980,1596)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 (https://dejure.org/1980,1596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau bei Zusammenleben mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft - Anrechnung von freiwilligen Zuwendungen auf den Unterhaltsanspruch - Entgelt für Wohnungsgewährung, Haushaltsführung und sonstige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 879
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Anforderungen an die Verwirkung

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80
    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 26. September 1979 (IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 41; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. April 1980 - IV b ZR 527/80) ausgeführt hat, läßt sich die Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau nicht ohne weiteres deswegen verneinen, weil sie mit einem anderen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

    Wie schon in dem bereits angeführten Urteil vom 26. September 1979 (a.a.O. S. 42) dargelegt worden ist, gilt das grundsätzlich auch für das Verhältnis von Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, weil eine derartige Gemeinschaft als solche keine Rechtsbeziehungen und gegenseitigen Rechtsansprüche zwischen den Partnern schafft.

    Nach der vom erkennenden Senat fortgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 26. September 1979 a.a.O. S. 42; vom 23. April 1980 S. 14 f. des Urteilsabdrucks) ist in einem Fall wie dem vorliegenden in den von dem Partner geleisteten Beträgen und Zuwendungen zumindest teilweise ein Entgelt für Wohnungsgewährung, Haushaltsführung und sonstige Versorgungsleistungen zu erblicken.

  • BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79

    Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80
    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 26. September 1979 (IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 41; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. April 1980 - IV b ZR 527/80) ausgeführt hat, läßt sich die Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau nicht ohne weiteres deswegen verneinen, weil sie mit einem anderen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80
    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 26. September 1979 (IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 41; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. April 1980 - IV b ZR 527/80) ausgeführt hat, läßt sich die Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau nicht ohne weiteres deswegen verneinen, weil sie mit einem anderen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Die fehlende Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau ist deswegen nach der Zweckrichtung mit freiwilligen Leistungen Dritter vergleichbar, die ebenfalls nur demjenigen zugute kommen, dem sie nach der Bestimmung des nicht Leistungsverpflichteten allein Vorteile erbringen sollen (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 - FamRZ 1980, 879; Wendl/ Scholz aaO § 3 Rdn. 114 a).
  • BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94

    Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten

    Der Bundesgerichtshof hat dies bereits in anderem Zusammenhang für §§ 16, 122 BSHG bei der Prüfung der Bedürftigkeit eines unterhaltsberechtigten Ehegatten, der mit einem Dritten in Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, verneint (Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 41 f; Senatsurteile vom 23. April 1980 aaO. S. 668; und vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 - FamRZ 1980, 879, 880).

    Geht sein Wille dagegen dahin, nur den Beschenkten selbst zu unterstützen, berührt dies dessen Bedürftigkeit im Verhältnis zum Unterhaltsverpflichteten im allgemeinen nicht (Senatsurteile vom 26. September 1979 aaO. S. 42; vom 25. Juni 1980 aaO. S. 880; vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585; vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151, 152, und vom 25. November 1992 - XII ZR 164/91 - FamRZ 1993, 417, 419).

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Wie schon den Senatsurteilen vom 23. April 1980 (IVb ZR 527/80 = FamRZ 1980, 665, 668) und vom 25. Juni 1980 (IVb ZR 523/80 = FamRZ 1980, 879, 880) zu entnehmen ist, setzt dies allerdings voraus, daß der Partner finanziell imstande ist, die ihm erbrachten Leistungen zu vergüten (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 59/86 = FamRZ 1987, 1011, 1013, 1014 m. Anm. Luthin).

    Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie sich ein Entgelt für erbrachte Leistungen zurechnen lassen muß (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 = FamRZ 1980, 879, 880), hängt daher zunächst davon ab, in welchem Umfang sie ihrem Partner Betreuungs- und Versorgungsleistungen zukommen läßt.

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Allerdings mag sich die bisherige Betrachtung der Bedürftigkeit insoweit als richtig erweisen, als die Zurechnung einer Vergütung für Versorgungsleistungen, welche die Tochter des Beklagten ihrem jetzt bei ihr wohnenden Lebensgefährten erbracht hat (vgl. BGH Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42; Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 668 f., vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 - FamRZ 1980, 879, 880, vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 - FamRZ 1982, 365, 366 und vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662, 663), hier ausscheiden muß, wenn dieser als leistungsunfähig anzusehen ist.
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 2 UF 51/03

    Aufhebung der zwischen einer Deutschen und einem pakistanischen Staatsangehörigen

    Ein dahingehender Widerspruch liegt aber nicht vor, so dass dahinstehen kann, ob die Einschränkung im Fall einer Doppelehe überhaupt Anwendung findet (vgl. dazu BGH FamRZ 1980, 879, 880; Baumbach/Albers, ZPO 62. Aufl. § 616 Rdnr. 4 a.E.).

    Dass diese Ehe nachträglich geschieden wurde, ändert nichts an der Aufhebbarkeit der später mit der Antragstellerin geschlossenen Ehe; insbesondere liegen die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 1315 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht vor (vgl. noch zu § 20 EheG a.F. BGH FamRZ 1980, 879, 880; Palandt/Brudermüller aaO § 1306 Rdnr. 7).

  • OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01

    Versorgungs- und Betreuungsleistungen als Vermögenswert; Anrechnungsmethode;

    Versorgungs und Betreuungsleistungen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft für einen neuen Partner erbracht werden, stellen nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Vermögenswert dar, dessen Gegenwert dem Bedürftigen im angemessenen Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist (grundlegend BGH NJW 1980, 124, 126; BGH FamRZ 1980, 879).

    Zum einen besteht auf die Zuwendung - anders als beim Erwerbseinkommen - keinerlei Rechtsanspruch (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 879 [880] BGH NJW 1987, 3129 [3130]).).

  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Das BerGer. hat ausgeführt, wenn H der Kl. auch gelegentlich im Haushalt helfe und die Hausaufgaben der Kinder beaufsichtige, so liege doch das Schwergewicht der Haushaltsführung bei der Kl. Gestützt auf die Rechtsprechung des BGH, auch des Senats (vgl. BGH, NJW 1980, 124 = FamRZ 1980, 40 (42); Senatsurt. NJW 1980, 1686 = FamRZ 1980, 665 (668) und FamRZ 1980, 879 (880)), hat das BerGer. dargelegt, dass sich die Kl. im Verhältnis zum Bekl. als Einkommen den Wert der dem Lebensgefährten geleisteten Dienste zurechnen lassen müsse.
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 65/85

    Verlust des Unterhaltsanspruchs durch Auswanderung

    In einem solchen Falle wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zumindest anspruchsmindernde Anrechnung einer Vergütung für dem neuen Partner geleistete Dienste sowie gegebenenfalls für Wohnungsgewährung in Betracht gekommen (Urteile vom 26. September 1979 - IVb ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42; vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 668 und vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 - FamRZ 1980, 879, 880).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Dem Grunde nach steht die Entscheidung des Berufungsgerichts zu dieser Frage im Einklang mit der vom erkennenden Senat fortgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anrechnung von Zuwendungen im Rahmen eheähnlicher Verbindungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/90 = FamRZ 1980, 40, 42; Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 668 f und vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 - FamRZ 1980, 879, 880).
  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 654/80

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung grober Unbilligkeit des

    bis 30.11.1978 bereits vorgenommen hat (vgl. dazu Senatsurt., FamRZ 1980, 879 (880) m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93

    Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben

  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 43/83

    Berücksichtigung einer Nachzahlung aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Rente

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 331/81

    Berücksichtigung eines fiktiven Entgelts für die Gewährung der Wohnung zu Gunsten

  • OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93

    Zustimmung zur Zusammenveranlagung der Einkommensteuer; Verletzung von

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86

    Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners;

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83

    Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten

  • BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 383/81

    Abänderungsklage - Tatrichterliche Würdigung - Verweigerung der

  • OLG Hamburg, 15.12.1981 - 2 UF 13/81
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1981 - 6 UF 24/81

    Ehegattenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ; Anrechnung von Einkommen aus

  • OLG Hamm, 06.10.1981 - 1 UF 66/81
  • OLG Zweibrücken, 02.04.1981 - 6 UF 16/81
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1980 - 16 UF 72/80

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Unterhaltsbedürftigkeit; Leistungsfähigkeit;

  • OLG Karlsruhe, 30.12.1981 - 2 UF 147/80
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