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   BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80   

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https://dejure.org/1980,242
BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80 (https://dejure.org/1980,242)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1980 - IVb ZR 542/80 (https://dejure.org/1980,242)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1980 - IVb ZR 542/80 (https://dejure.org/1980,242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zum Begriff der Ehedauer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit um nachehelichen Unterhalt - Herabsetzung des Anspruchs zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit - "Kurze Dauer" der Ehe bei 19 Monaten und 8 Tagen - Hinzurechnung der Zeit des Scheidungsverfahrens - Beendigung der Ehedauer mit Rechtshängigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1579
    Bestimmung des Endes der Ehedauer

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 754
  • MDR 1981, 300
  • FamRZ 1981, 140
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65.

    In diesen Fällen sei die Beurteilung davon abhängig zu machen, ob die Ehegatten ihre Lebenspositionen in der Ehe bereits so weit aufeinander eingestellt und in wechselseitiger Abhängigkeit auf ein gemeinsames Lebensziel ausgerichtet hätten, daß die fortdauernde Unterhaltsverpflichtung nicht mehr als grob unbillig empfunden werde (Senatsurteil vom 26. November 1980 - IVb ZR 542/80 - FamRZ 1981, 140, 142).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 89/97

    Begriff der Ehe von kurzer Dauer

    Zu den Voraussetzungen einer Ehe von kurzer Dauer (Fortführung der Senatsurteile vom 26. November 1980 - IVb ZR 542/80 = FamRZ 1981, 140 ff. und vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 639/80 = FamRZ 1982, 254 ff.).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß die Lebenssituation der Partner in der Ehe durch den gemeinschaftlichen Lebensplan entscheidend geprägt wird und mit der Zunahme der Ehedauer auch eine zunehmende Verflechtung der beiderseitigen Lebensdispositionen sowie im allgemeinen eine wachsende wirtschaftliche Abhängigkeit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten einhergeht, gegenüber der sich dieser Ehegatte durch die unterhaltsrechtliche Solidarität des Ehepartners abgesichert zu fühlen pflegt (vgl. Senatsurteile vom 26. November 1980 - IVb ZR 542/80 = FamRZ 1981, 140, 142; vom 15. Juni 1983 - IVb ZR 381/81; auch BVerfGE 80, 286, 293 mit Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 886, 887 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Gleichwohl hat der Senat im Interesse der praktischen Handhabung des § 1579 Nr. 1 BGB die zeitlichen Bereiche, innerhalb derer eine Ehe in der Regel von kurzer oder nicht mehr von kurzer Dauer ist, dahin konkretisiert, daß eine nicht mehr als zwei Jahre betragende Ehedauer in der Regel als kurz, eine solche von mehr als drei Jahren hingegen nicht mehr als kurz zu bezeichnen sei (vgl. Senatsurteile vom 26. November 1980 aaO; vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 639/80 = FamRZ 1982, 254).

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen

    Das ergibt sich ferner daraus, daß § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht nur auf die - vorwerfbare Verhaltensweisen voraussetzenden - Tatbestände der Nr. 2 und Nr. 3, sondern auch auf Nr. 1 der Vorschrift verweist und damit auf einen Tatbestand Bezug nimmt, für den es nicht auf ein vorwerfbares Verhalten, sondern auf die Lebenssituation der Ehepartner, auf die Verflechtung und Abhängigkeit der beiderseitigen Lebensdispositionen ankommt (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1980 - IVb ZR 542/80 - FamRZ 1981, 140).
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