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   BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81   

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https://dejure.org/1981,261
BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81 (https://dejure.org/1981,261)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1981 - IVb ZB 756/81 (https://dejure.org/1981,261)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 (https://dejure.org/1981,261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines Gerichtsbeschlusses - Bindung einer übereinstimmenden Erledigterklärung von Parteien in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit - Dispositionsbefugnis über einen Verfahrensgegenstand in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2505
  • MDR 1982, 473
  • FamRZ 1982, 156
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Wollte er mangels Interesse an der Klärung der Hauptsache das Beschwerdeverfahren beenden, ohne daß eine solche Grundlage vorhanden war, war ihm nur eine Zurücknahme der Beschwerde möglich, die allerdings Raum ließ für eine Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach billigem Ermessen gem. § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG (vgl. BGHZ 28, 117).
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Auch im Zivilprozeß steht der Annahme einer Rechtsmittelrücknahme entgegen, daß mit der Erledigterklärung beantragt wird, gerade nicht die mit einer Zurücknahme verbundene Kostenpflicht auszusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1961 - V ZR 80/59 - NJW 1961, 775, 776).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Während im Zivilprozeß eine übereinstimmende Erledigterklärung der Parteien für das Gericht auch dann bindend ist, wenn die Hauptsache tatsächlich nicht erledigt ist, gilt dies im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit allenfalls für echte Streitverfahren (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 20 a Rdn. 7; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rdn. 36; Habscheid, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 6. Aufl. § 22 II 5; Bärmann Freiwillige Gerichtsbarkeit § 18 IV 2; BayObLGZ 1958, 222, 223; offen gelassen in BGHZ 50, 197, 199) [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67].
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Das ist hier schon deshalb nicht der Fall, weil der Vater eine Entscheidung über die Kosten beider Rechtszüge begehrt hat - wie sie bei einer Erledigung der Hauptsache auch vorzunehmen ist (vgl. dazu ausführlich BayObLGZ 1968, 195, 198 f.; s.a. BGHZ 66, 297, 300) [BGH 17.05.1976 - AnwZ B 39/75] - während das Oberlandesgericht auf der Grundlage seiner Wertung nur eine Kostenentscheidung für den zweiten Rechtszug treffen konnte.
  • BayObLG, 22.07.1968 - BReg. 1a Z 14/68
    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Das ist hier schon deshalb nicht der Fall, weil der Vater eine Entscheidung über die Kosten beider Rechtszüge begehrt hat - wie sie bei einer Erledigung der Hauptsache auch vorzunehmen ist (vgl. dazu ausführlich BayObLGZ 1968, 195, 198 f.; s.a. BGHZ 66, 297, 300) [BGH 17.05.1976 - AnwZ B 39/75] - während das Oberlandesgericht auf der Grundlage seiner Wertung nur eine Kostenentscheidung für den zweiten Rechtszug treffen konnte.
  • BayObLG, 26.01.1972 - BReg. 2 Z 135/71
    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Da beide Beteiligten erkennbar übersehen hatten, daß das Gericht im Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht an übereinstimmende Erledigterklärungen gebunden ist, war auch zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung ein besonderer Hinweis geboten (vgl. § 278 Abs. 3 ZPO, der eine Ausgestaltung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs ist; Keidel/Kuntze/Winkler a.a.O. § 12 Rdn. 77 m.w.N.; s.a. BayObLGZ 1972, 29, 36 f.).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    In den Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 1; zum FGG: BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IV b ZB 756/81, NJW 1982, 2505, 2506; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1022, 1023; OLG München, FGPrax 2006, 228).
  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81, NJW 1982, 2505, 2506; Beschluss vom 10. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).
  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 7/14

    Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung über die Zusammensetzung des

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, ZIP 2012, 1313 Rn. 6; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 11; Beschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81, MDR 1982, 473, 474).
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