Rechtsprechung
BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Barunterhaltspflicht einer wiederverheirateten Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Barunterhaltspflicht - Kind aus früherer Ehe - Leistungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1568
Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung
Papierfundstellen
- NJW 1982, 175
- MDR 1982, 213
- FamRZ 1982, 25
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78
Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils …
Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80
a) Ob und inwieweit die Beklagte, die tatsächlich keine Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit hat, gleichwohl im Hinblick auf ihre Arbeitskraft als leistungsfähig anzusehen ist, richtet sich danach, ob sie in zumutbarer Weise eine Erwerbstätigkeit hätte aufnehmen können (und noch könnte) und welche Einnahmen daraus erzielbar gewesen wären« Unterhaltsrechtlich ist sie so zu behandeln, als ob sie solche Einnahmen tatsächlich erzielt hätte und noch erzielte (BGHZ 75, 272, 274/275 m.w.N.; allgemeine Auffassung)« b) Wie der Bundesgerichtshof in der eben genannten Entscheidung aufgezeigt hat, ist in Rechtsprechung und Literatur weiterhin einhellig anerkannt, daß ein wiederverheirateter Elternteil durch die Übernahme der Haushaltsführung in der neuen Ehe von seiner Unterhaltspflicht gegenüber minder jährigen unverheirateten Kindern aus einer früheren Ehe jedenfalls dann nicht (völlig) entlastet wird, wenn in der neuen Ehe keine betreuungsbedürftigen Kinder vorhanden sind (…aaO S. 275/276)«.Wegen der Gleichrangigkeit der Unterhaltsansprüche der Kinder aus beiden Ehen (vgl. BGHZ 75, 272, 276) ist es in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, auch der Mutter eines noch kleinen Kindes zuzumuten, sich durch eine Erwerbstätigkeit geringen Umfanges Mittel zu beschaffen, um jedenfalls einen Beitrag zum Barunterhalt ihres anderen Kindes zu leisten.
Ihr Ehe« mann ist dann nach den in der Entscheidung BGHZ 75, 272, 277 aufgestellten Grundsätzen gehalten, ihr durch eine Teil übernahme der Pflegeaufgaben die für die Erwerbstätigkeit erforderliche Zeit zu verschaffen.
- BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit
Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80
Zwar braucht eine Ehefrau, die Unterhalt von ihrem Mann verlangt, sich im Regelfall nicht auf eine eigene Erwerbstätigkeit verweisen zu lassen, wenn sie ein noch nicht schulpflichtiges Kind betreut (…MünchKomm/ Richter, BGB § 1570 Rdn. 10; Derleder/Derleder FamRZ 1977, 587, 589/590; vgl, auch BGH Urteil vom 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 - FamRZ 1979, 571, 572; Senatsurteil vom 5. November 1980 - IV b ZR 549/80' - FamRZ 1981, 17, 18). - BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 549/80
Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80
Zwar braucht eine Ehefrau, die Unterhalt von ihrem Mann verlangt, sich im Regelfall nicht auf eine eigene Erwerbstätigkeit verweisen zu lassen, wenn sie ein noch nicht schulpflichtiges Kind betreut (…MünchKomm/ Richter, BGB § 1570 Rdn. 10; Derleder/Derleder FamRZ 1977, 587, 589/590; vgl, auch BGH Urteil vom 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 - FamRZ 1979, 571, 572; Senatsurteil vom 5. November 1980 - IV b ZR 549/80' - FamRZ 1981, 17, 18).
- BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04
Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des …
Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Mutter barunterhaltspflichtig ist und in ihrer neuen Ehe die Kindererziehung übernommen hat (Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25, 26 f.). - BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96
Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus …
Nach der Rechtsprechung des Senats braucht sich eine Ehefrau, die Unterhalt von ihrem Ehemann verlangt, im Regelfall jedenfalls nicht auf eine eigene Erwerbstätigkeit verweisen zu lassen, wenn sie ein noch nicht schulpflichtiges Kind betreut (Senatsurteile vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25, 27 und vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 363/81 - FamRZ 1983, 456, 458). - BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80
Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen …
Zur rechtlichen Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils, der in seiner neuen Ehe die Haushaltsführung und Kindesbetreuung übernommen hat (Anschluß an BGHZ 75, 272 = NJW 1980, 340 und Senatsurteil,NJW 1982, 175).Der Senat hat daran in dem Urteil vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - NJW 1982, 175 - FamRZ 1982, 25 auch für den ebenso zu behandelnden Fall einer barunterhaltspflichtigen wiederverheirateten Mutter festgehalten.
Indes beruht die Annahme einer Nebenerwerbsobliegenheit des wiederverheirateten Hausmannes in der Entscheidung BGHZ 75, 272 und gleichermaßen der Hausfrau in dem Urteil vom 7. Oktober 1981 (aaO) nicht auf dieser gesetzlich verstärkten Unterhaltspflicht.
Der neue Ehegatte ist gehalten, dem Unterhaltspflichtigen durch eine Teilübernahme der Pflegeaufgaben die erforderliche Zeit (vgl. BGH FamRZ 1982, 25, 27) und damit die Möglichkeit zu verschaffen, seine Arbeitskraft nicht vollständig für die Mitglieder der neuen Familie, sondern auch für die minderjährigen unverheirateten Kinder aus der früheren Ehe zur Erfüllung der diesen gegenüber bestehenden Unterhaltsverpflichtung zu verwenden.
Die Annahme der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des ein Kind betreuenden Hausmannes oder der Hausfrau in gleicher Lage wegen einer Obliegenheit zum Nebenerwerb beruht auf dem Grundsatz der Gleichrangigkeit der Unterhaltsansprüche der minderjährigen unverheirateten Kinder aus beiden Ehen (BGHZ 75, 272; Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 aaO).
- BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82
Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil
Eine entsprechende Entscheidung hat der BGH im Fall einer geschiedenen und wiederverheirateten Frau mit einem Kind aus erster Ehe getroffen, das bei seinem Vater lebt, während die Mutter ein Kind aus zweiter Ehe betreut (vgl. NJW 82, 175).Gestalte sich der Familienunterhalt bei voller Erwerbstätigkeit des neuen Ehegatten wesentlich günstiger, so müsse es allerdings hingenommen werden, daß der Unterhaltspflichtige die Haushaltsführung und Kinderbetreuung übernehme (FamRZ 82, 25 [26]).
- BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98
Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Das gilt insbesondere dann, wenn der Unterhaltsanspruch des früheren Ehegatten - wie hier - aus § 1570 BGB folgt, der im Interesse des Kindeswohls sicherstellen soll, daß das Kind nach der Trennung von dem einen Elternteil nicht auch noch weitgehend auf die persönliche Betreuung durch den anderen Elternteil verzichten muß, weil dieser sich seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit verdienen muß (Senatsurteile BGHZ 75, 272, 275 ff.; vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25 f.; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 81/85 - FamRZ 1987, 472 f. m.w.N. und vom 13. März 1996 - XII ZR 2/95 - FamRZ 1996, 796 f.). - BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Der Senat hat eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils bisher regelmäßig - im Sinne eines allgemeinen Erfahrungssatzes - verneint, solange das betreute Kind noch nicht acht Jahre alt ist (Senatsurteile vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 363/81 = FamRZ 1983, 456, 458; vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 51/82 = FamRZ 1984, 356; s. auch Urteil vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 = FamRZ 1982, 25, 27). - BGH, 13.03.1996 - XII ZR 2/95
"Hausmann" muß Unterhalt zahlen
Auch sein neuer Ehegatte muß nach § 1356 Abs. 2 BGB auf die bestehenden Unterhaltspflichten seines Ehegatten Rücksicht nehmen und dessen dadurch bedingte verminderte Mithilfe im Haushalt und seine arbeitsbedingte Abwesenheit hinnehmen (st. Rspr., vgl. u. a. Senatsurteile BGHZ 75, 272, 275, 276 f; vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25 f; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 81/85 - FamRZ 1987, 472 f m.w.N.). - OLG Koblenz, 08.03.2021 - 7 UF 613/20
Coronabonus nicht auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen
Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Mutter barunterhaltspflichtig ist und in ihrer neuen Familie die Kindererziehung übernommen hat (BGH FamRZ 1982, 25). - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, die bei dem anderen Elternteil geblieben sind, nicht dadurch entfällt, daß der Unterhaltspflichtige eine neue Ehe eingeht und im Einvernehmen mit seinem neuen Ehegatten Aufgaben der Haushaltsführung und der Betreuung von Kindern aus der neuen Ehe übernehmen will (vgl. BGHZ a.a.O. sowie die Senatsurteile vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25, vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590 und vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 728/80 -, nicht veröffentlicht). - OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
Feststellung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines Vollstreckungstitels
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85
Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen …
- BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 18/85
Einsatz des Taschengeldanspruchs eines wiederverheirateten Ehegatten
- OLG Koblenz, 21.09.2016 - 13 UF 257/16
Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt: Leistungsunfähigkeit der …
- BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 63/85
Erwerbsobliegenheit eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners
- OLG Köln, 26.05.1998 - 4 UF 12/98
Kindesunterhalt eines minderjährigen Kindes gegen seine in neuer Ehe lebenden …
- OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 UF 334/95
Unterhaltspflicht des nach Wiederverheiratung den Haushalt führenden Vaters eines …
- BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81
Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des …
- OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 1 UF 197/00
- OLG Düsseldorf, 08.08.1991 - VI UF 237/90
- OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Leistung zum Barunterhalt ; Mutter; Kinder; Erste Ehe; Zurechnung erzielbarer …
- OLG Bremen, 15.07.1983 - 5 UF 53/83
- BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81
Zeitliche Begrenzung von Schadensersatzrenten eines minderjährigen Kindes
- AG Weilburg, 22.07.1998 - 24 F 393/98
Barunterhaltspflicht eines wiederverheirateten Ehegatten für die Kinder aus …
- OLG Celle, 05.10.1983 - 18 UF 226/82
- BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 728/80
Unterhaltsanspruch des ehelichen Sohnes gegen seine Mutter - Wegfall der …
- BayObLG, 28.10.1999 - 1Z BR 37/99
Umfang der Interessenabwägung nach § 1745 BGB
- OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
Hausmann-Fall
- OLG Koblenz, 24.08.2016 - 13 UF 257/16
Unterhaltspflicht der Kindesmutter nach Geburt eines Kindes in einer neuen …
- OLG Hamm, 28.11.2003 - 11 UF 72/03
Zur Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach Unterhaltsfestsetzung im …
- OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83
Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen …
- AG Ludwigslust, 18.11.2004 - 5 F 215/03
- OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
Unterhaltspflicht - Haushaltsführung - Entlastung gegenüber eigener Familie - …
- OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- BSG, 11.11.1986 - 4a RJ 61/85
- KG, 22.10.1997 - 3 UF 1976/97
Hinderung an der Einlegung eines Rechtsmittels wegen Mittellosigkeit; …
- OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 10 UF 1647/93
Auskunftsanspruch ist bereits vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist des § 1605 Abs. 2 …
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 32/83
Klage des Kindes auf Zahlung vomn Unterhalt gegen die geschiedene Mutter - …
- OLG Bremen, 09.07.1990 - 4 UF 40/90
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten einer …
- OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 10 WF 3717/92
Bestimmung des Bedarfs eines minderjährigen Kindes
- BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 9/82
Anrechnung fiktiver Einkünfte aus einer zumutbaren Beschäftigung
- VG Gelsenkirchen, 26.09.2002 - 2 K 2637/99
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt; Anrechnung von Kindesunterhaltszahlungen …
- KG, 06.10.1986 - 12 U 6341/84
Voraussetzungen der Ersatzansprüche Dritter bei Tötung; Maßstäbe zur Bestimmung …
- OLG MÜnchen, 11.09.1986 - 16 UF 1134/86
- OLG Stuttgart, 07.09.1982 - 18 UF 149/82
Unterhaltspflicht; Früherer Ehegatte; Ranggleichheit; Minderjährige Kinder; Erste …
- OLG Frankfurt, 21.04.1982 - 1 UF 56/81
- OLG Düsseldorf, 07.04.1986 - 3 UF 147/85
- OLG Düsseldorf, 23.04.1985 - 1 UF 131/84
- OLG Hamburg, 16.12.1982 - 2 WF 252/82
Nicht sorgeberechtigter Elternteil; Unterhaltsanspruch des Kindes; Verzug
- OLG Düsseldorf, 24.05.1982 - 2 UF 232/81
- OLG Hamm, 30.05.1983 - 5 WF 142/83