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   BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3087
BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83 (https://dejure.org/1983,3087)
BayObLG, Entscheidung vom 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83 (https://dejure.org/1983,3087)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juli 1983 - BReg. 1 Z 20/83 (https://dejure.org/1983,3087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren über den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind und Ausschluss des Rechtsmittels der weiteren Beschwerde; Auskunftsanspruch des nichtehelichen Elternteils über Schulleistung und Werdegang als Ausgleich für den ausgeschlossenen persönlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 1169
  • Rpfleger 1984, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83
    Die Tatsachenwürdigung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin zu überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1979, 256/261; 1982, 309/312; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG ).
  • BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83
    Bei der Beurteilung der Beschwerdeberechtigung kommt es insoweit nur darauf an, daß ein Recht des Beschwerdeführers beeinträchtigt wäre, wenn die angefochtene Entscheidung sich in seinem Sinn als ungerechtfertigt herausstellen würde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189; 1983 Nr. 29; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 2, Jansen RdNr. 7, je zu § 20 FGG ).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83
    Die Tatsachenwürdigung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin zu überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1979, 256/261; 1982, 309/312; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG ).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83
    Bei der Beurteilung der Beschwerdeberechtigung kommt es insoweit nur darauf an, daß ein Recht des Beschwerdeführers beeinträchtigt wäre, wenn die angefochtene Entscheidung sich in seinem Sinn als ungerechtfertigt herausstellen würde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189; 1983 Nr. 29; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 2, Jansen RdNr. 7, je zu § 20 FGG ).
  • BayObLG, 18.03.1983 - BReg. 1 Z 83/82

    Namengebung; Name; Kind; Geburt; Geburtenbuch; Nichtehelich; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1983, 67/70), zutreffend bejaht ( §§ 19, 21 FGG ).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83
    Die Tatsachenwürdigung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin zu überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1979, 256/261; 1982, 309/312; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG ).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 1Z BR 182/95

    Auskunftsrecht eines nichtehelichen Vaters über die persönlichen Verhältnisse des

    1. Die weitere Beschwerde ist statthaft und zulässig (vgl. BayObLGZ 1992, 361, 362; BayObLG FamRZ 1983, 1169, 1170).

    Diese Tatsachenwürdigung des Landgerichts ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler nachzuprüfen (vgl. BayObLGZ FamRZ 1983, 1169, 1171 und ständige Rechtsprechung).

  • OLG Zweibrücken, 23.01.1990 - 3 W 11/90

    Vorliegen eines Auskunftsrechts bei einer bestehenden angemessenen

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  • OLG Frankfurt, 15.11.2001 - 3 UF 194/01

    Auskunftsrecht, Belange des Kindes; Beginn, Frist, Begründung, Rechtsmittel.

    Er ist aber von einem solchen Ausschluß nicht abhängig sondern tritt auch ein, wenn das Kind wie hier sowohl einen persönlichen als auch einen brieflichen Kontakt zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ablehnt ( BayObLG a.a.O. unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1983, 1169, 1170 ).
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