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   OLG Karlsruhe, 31.03.1983 - 4 U 179/81   

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https://dejure.org/1983,16255
OLG Karlsruhe, 31.03.1983 - 4 U 179/81 (https://dejure.org/1983,16255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.1983 - 4 U 179/81 (https://dejure.org/1983,16255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 1983 - 4 U 179/81 (https://dejure.org/1983,16255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 107, 110, 812, 823, 1004; KUG § 22
    Bürgerliches Recht; Persönlichkeitsrecht; wirksame Einwilligung einer beschränkt Geschäftsfähigen in Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 742
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.1983 - 4 U 179/81
    Die Wirksamkeit dieser Einwilligung hängt nicht von der Geschäftsfähigkeit des Einwilligenden ab; deshalb ist auch die Einwilligung eines beschränkt Geschäftsfähigen ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters wirksam, sofern er nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffe und seiner Gestattung zu ermessen vermag (BGHZ 29, 33, 36; BGH NJW 1972, 335, 337; vgl. auch BGH NJW 1974, 1947).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.1983 - 4 U 179/81
    Gleichwohl steht der Klägerin ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht zu: Es ist nämlich in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß dem Verletzten ein Zahlungsanspruch in Höhe des gewöhnlich zu zahlenden Honorars weder unter dem Gesichtspunkt des - materiellen - Schadensersatzes, noch unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn gleichzeitig geltend gemacht wird, daß eine Zustimmung zu der Veröffentlichung (wie hier) unter keinen Umständen erteilt worden wäre (BGHZ 30, 7, 17; zuletzt OLG Stuttgart JZ 1983, 71 mwN).
  • OLG Stuttgart, 03.11.1982 - 4 U 85/82

    Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen unbefugter Verbreitung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.1983 - 4 U 179/81
    Gleichwohl steht der Klägerin ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht zu: Es ist nämlich in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß dem Verletzten ein Zahlungsanspruch in Höhe des gewöhnlich zu zahlenden Honorars weder unter dem Gesichtspunkt des - materiellen - Schadensersatzes, noch unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn gleichzeitig geltend gemacht wird, daß eine Zustimmung zu der Veröffentlichung (wie hier) unter keinen Umständen erteilt worden wäre (BGHZ 30, 7, 17; zuletzt OLG Stuttgart JZ 1983, 71 mwN).
  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.1983 - 4 U 179/81
    Die Wirksamkeit dieser Einwilligung hängt nicht von der Geschäftsfähigkeit des Einwilligenden ab; deshalb ist auch die Einwilligung eines beschränkt Geschäftsfähigen ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters wirksam, sofern er nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffe und seiner Gestattung zu ermessen vermag (BGHZ 29, 33, 36; BGH NJW 1972, 335, 337; vgl. auch BGH NJW 1974, 1947).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2008 - 6 U 149/06

    Nachbarrecht: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ableitung von Regenwasser über

    Denn oftmals beruht eine tatsächliche Nutzung auf bloßer Gefälligkeit oder bei Wegerechten auch auf einem Notwegrecht; es besteht deshalb kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass dem Eigentümer eines Grundstücks, dessen Abwasser über Einrichtungen auf dem Nachbargrundstück abgeleitet wird, diese Nutzung des anderen Grundstücks als Dienstbarkeit zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn diese Nutzung seit unvordenklicher Zeit in Anspruch genommen wird (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Karlsruhe Die Justiz 1983, 457).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05

    Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund

    Einen selbständigen, im BGB nicht enthaltenen Erlöschensgrund konnte der Landesgesetzgeber nicht schaffen und hat das nach dem eindeutigen Wortlaut des § 31 AGBGB auch nicht getan, wonach das schon bisher eintragungsfähige Recht nunmehr eintragungsbedürftig geworden wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1983, 11 W 37/83, in Die Justiz 1983, 457, 458; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juli 1997, 2 U 248/95 in NJW-RR 1998, 308 unter Hinweis auf Richter/Hammel, Bad-Württ. LFGG u. a., 3. Aufl., § 31 AGBGB Rz. 1 m. Rspr-Nachweisen; Staudinger, BGB, Kommentar, 2005, Rn 9 zu Art. 189 EGBGB unter Hinweis auf RG JW 1905, 71).

    In den ehemals kurfürstlich-pfälzischen Gebieten, die durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 an Baden fielen, galt im Grundsatz das gemeine Recht, das den Erwerb einer Servitut durch Ersitzung (gutgläubige 10 bzw. 20 Jahre dauernde Ausübung in der Überzeugung, ein privates Recht auszuüben) oder durch unvordenkliche Verjährung kannte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1983, 11 W 37/83, in Die Justiz 1983, 457, 458).

  • OLG Stuttgart, 04.07.1997 - 2 U 248/95

    Beeinträchtigung nachbarschaftlicher Zugangsrechte; Bestehen einer

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  • OLG Karlsruhe, 22.06.1994 - 6 U 240/93

    Notweg - Wegfall der Verpflichtung zur Duldung

    Damit sind jedoch die Voraussetzungen einer Ersitzung des behaupteten Realservituts nicht schon anzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1983, 457, 458).

    Allein aus der vom Kläger hervorgehobenen Lage der Gebäulichkeiten ergibt sich die Einräumung einer Dienstbarkeit unter Geltung des Badischen Landrechts noch nicht, weil ein allgemeiner Erfahrungssatz, daß ein Grundstück mit einer solchen Dienstbarkeit belastet ist, wenn der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstücks Zugang oder Zufahrt über es nehmen muß und seit unvordenklicher Zeit auch genommen hat, nicht anzunehmen ist (OLG Karlsruhe, Justiz 1983, 457, 459; 1987, 15, 16).

  • OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige

    3 Z 5/85">1985, 53, 56; OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 742, 743; Palandt-Thomas, 47. Aufl., § 823 BGB Anm. 6 B h).
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