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   BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83   

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https://dejure.org/1983,4717
BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83 (https://dejure.org/1983,4717)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83 (https://dejure.org/1983,4717)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1983 - IVb ARZ 1/83 (https://dejure.org/1983,4717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Landgerichts - Einstweilige Verfügung auf Herausgabe eines näher bezeichneten Personenkraftwagens - Formelle Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung - Zuständigkeit des Hausratsrichters - Personenkraftwagen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1369
    Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Streitigkeit um einen Pkw

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 794
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83
    Da es entscheidend auf die Begründung eines geltend gemachten Anspruchs ankommt (Senatsbeschluß vom 9. Juli 1980 - IVb ARZ 527/80 - NJW 1980, 2476), bestand für das angegangene Amtsgericht zunächst kein Anlaß, eine im Hausratsverfahren zu erledigende Angelegenheit anzunehmen (§§ 1361 a BGB, 18 a HausratsVO).

    Zwar können u.U. Forderungen gegen Dritte, die sich aufgrund der Veräußerung eines Hausratsgegenstandes ohne Einwilligung des anderen Ehegatten ergeben (z.B. aus §§ 1369, 1368 BGB), Gegenstand eines Hausratsverfahrens sein (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 9. Juli 1980 a.a.O. m.w.N.), doch hat die Ehefrau im vorliegenden Fall ein derartiges Rechtsschutzbegehren nicht gestellt.

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75

    Keine Klage auf Herausgabe der Ehewohnung während des Eheprozesses

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83
    Zwar kann sich auch erst im Laufe eines Rechtsstreits ergeben, daß die Zuständigkeit des Familiengerichts und eine Abgabepflicht nach §§ 18, 18 a HausratsVO oder § 621 Abs. 3 ZPO in Betracht kommt (BGHZ 67, 217, 219).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83
    Eine bindende Verweisung analog § 281 ZPO (vgl. dazu BGHZ 72, 182, 193 ff.) ist in dem Verhältnis zueinander nicht erfolgt.
  • OLG Köln, 20.09.1979 - 14 UF 36/79

    Einordnung eines PKW als Hausrat; Zuständigkeit des Amtsgerichts als

    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83
    Ein Personenkraftwagen kann nur unter besonderen Umständen als Hausratsgegenstand angesehen werden (vgl. dazu etwa OLG Köln FamRZ 1980, 249 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.1982 - 2 WF 98/82
    Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83
    Zur Qualifizierung eines Rechtsstreits als Familiensache oder Nicht-Familiensache, wenn zwischen getrenntlebenden Ehegatten im Wege der einstweiligen Verfügung um die Herausgabe eines Personenkraftwagens gestritten wird (Bestätigung von OLG Zweibrücken, FamRZ 1983, 615).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06

    Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird.
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Das Kraftfahrzeug muss vielmehr kraft Widmung für den gemeinsamen Haushalt zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, insbesondere zum Einkauf, zur Betreuung der gemeinsamen Kinder oder zu Schul- und Wochenendfahrten gemeinschaftlich genutzt worden sein (vgl. - teils noch zur früheren Hausratsverordnung - BGH, Beschluss vom 2. März 1983 - IVb ARZ 1/83 - FamRZ 1983, 794; BayObLG, Beschluss vom 24. September 1981 - Allg Reg 78/81 - FamRZ 1982, 399; OLG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 2 UF 79/89 G - FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Januar 1991 - 2 UF 87/90 - FamRZ 1991, 848; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22. Juli 1996 - 12 WF 106/96 - NdsRpfl 1996, 286; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2000 - 2 WF 111/99 - FamRZ 2001, 760).
  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99

    Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne

    Unangefochtener Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist es allerdings, dass ein Personenkraftwagen grundsätzlich nicht zum Hausrat gehört und diesem "nur unter besonderen Umständen" zugeordnet werden kann (BGH, FamRZ 1983, 794).
  • OLG Naumburg, 29.10.1999 - 3 UF 95/99

    Tiere als Hausratsgegenstände

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  • OLG Zweibrücken, 28.12.1982 - 2 WF 98/82
    Mit Beschluß vom 2. März 1983 (FamRZ 1983, 794 = BGHF 3, 919) hat der Bundesgerichtshof sodann entschieden: I. Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute.
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