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   BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82   

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BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82 (https://dejure.org/1983,389)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1983 - IVb ZB 15/82 (https://dejure.org/1983,389)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 (https://dejure.org/1983,389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Herabsetzung des Ausgleichsbetrages - Härteklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 301 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich nach Trennung des Verbundes mit der Scheidungssache

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 120
  • MDR 1984, 36
  • FamRZ 1983, 890
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82
    Die dafür nach der Rechtsprechung des Senats erforderlichen Voraussetzungen (Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39) waren gegeben: Der Verbund mit der - inzwischen rechtskräftig erledigten - Scheidungssache ist gelöst und die Entscheidung über den Ausgleich der Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung kann durch die spätere Regelung des zurückgestellten Ausgleichs der Betriebsrente nicht berührt werden.

    In einem Teil der Rechtsprechung wird allerdings die Auffassung vertreten, einer Teilentscheidung stehe es entgegen, wenn entweder auf einen nach Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 Satz 3 des 1. EheRG gestellten Antrag oder gemäß § 1587 c BGB von Amts wegen geprüft werden müsse, ob eine Kürzung des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen zu erfolgen habe; es könne nicht ausgeschlossen werden, daß die noch ausstehende Entscheidung über die restlichen Anwartschaften Auswirkungen auf den bereits vollzogenen Teilausgleich habe (vgl. OLG München FamRZ 1979, 1025, 1026; KG FamRZ 1981, 289; offengelassen im Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982, a.a.O.).

  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 702/81

    Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Rechtsmittel - Rechtsmittelgericht -

    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82
    Wie im zivilprozessualen Verfahren darf das Rechtsmittelgericht auch im Verfahren über den Versorgungsausgleich aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit ausnahmsweise über den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Streitteil mitentscheiden, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges eine unzulässige Teilentscheidung erlassen hat (Senatsbeschluß vom 2. Februar 1983 - IVb ZB 702/81 - FamRZ 1983, 459, 460).

    Gegen eine eigene Sachentscheidung des Beschwerdegerichts besteht, worauf der Senat im Beschluß vom 2. Februar 1983 (a.a.O.) schon hingewiesen hat, noch ein weiteres, auch im vorliegenden Verfahren durchgreifendes Bedenken.

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82
    Besteht aufgrund der eingelegten (Haupt-)Beschwerde keine sachlich-rechtliche Entscheidungskompetenz des Rechtsmittelgerichts, verliert eine Anschließung ihren Sinn, der darin besteht, die Grenzen mitzubestimmen, innerhalb deren eine neue Entscheidung in der Sache selbst ergehen kann (Großer Senat für Zivilsachen, Beschluß vom 17. Dezember 1951 - BGHZ 4, 229, 233).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81

    Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen

    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82
    Im Verfahren über den Versorgungsausgleich ist eine (unselbständige) Anschlußbeschwerde zwar grundsätzlich statthaft (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1982 - IVb ZB 753/81 - BGHZ 86, 51 = FamRZ 1983, 154 m.w.N. ).
  • OLG Celle, 27.05.1975 - 2 W 16/75
    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82
    Die gegen eine derartige (Zwischen-) Verfügung gerichtete Beschwerde nach § 19 Abs. 1 FGG hat ebensowenig wie eine im Zivilprozeß gegen die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 252 ZPO erhobene Beschwerde zur Folge, daß das Beschwerdegericht in der Sache selbst entscheiden könnte (vgl. OLG Celle NJW 1975, 2208 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82
    Da danach schon aus verfahrensrechtlichen Gründen die Aufhebung des Teils der angefochtenen Entscheidung geboten ist, der den Ausgleich der Betriebsrente betrifft, kommt es im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht mehr darauf an, daß das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 27. Januar 1983 (FamRZ 1983, 342) die Regelung des Versorgungsausgleichs durch Beitragszahlung nach § 1587 b Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BGB für verfassungswidrig erklärt hat.
  • KG, 29.07.1980 - 17 UF 1852/79
    Auszug aus BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82
    In einem Teil der Rechtsprechung wird allerdings die Auffassung vertreten, einer Teilentscheidung stehe es entgegen, wenn entweder auf einen nach Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 Satz 3 des 1. EheRG gestellten Antrag oder gemäß § 1587 c BGB von Amts wegen geprüft werden müsse, ob eine Kürzung des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen zu erfolgen habe; es könne nicht ausgeschlossen werden, daß die noch ausstehende Entscheidung über die restlichen Anwartschaften Auswirkungen auf den bereits vollzogenen Teilausgleich habe (vgl. OLG München FamRZ 1979, 1025, 1026; KG FamRZ 1981, 289; offengelassen im Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982, a.a.O.).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer

    Es liegt deshalb kein aussonderbarer Teil des Verfahrensgegenstandes vor, über den selbständig entschieden werden kann (Borth FamRZ 2008, 326, 328; zur Teilentscheidung im Versorgungsausgleich vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891 und vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39).
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 410/12

    Versorgungsausgleich bei Ehescheidung: Voraussetzungen einer bewussten

    Soweit eine Teilentscheidung über einzelne Anrechte bereits rechtskräftig erfolgt ist, ohne dass die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 27 VersAusglG bekannt geworden sind, kann bei nachträglichem Bekanntwerden eines Härtegrundes nur hinsichtlich der noch nicht ausgeglichenen Anrechte eine grobe Unbilligkeit nach § 27 VersAusglG geltend gemacht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891; Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 1315).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05

    Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten

    Allerdings ist eine Teilentscheidung zum Versorgungsausgleich entsprechend § 301 Abs. 1 ZPO möglich, sofern im Übrigen ein aussonderbarer Teil des Verfahrensgegenstandes vorliegt, über den selbständig entschieden werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891 und vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39; ebenso Borth FamRZ 2008, 326, 327).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Ausnahmefällen das Rechtsmittelgericht auch den von einem angefochtenen Teilurteil nicht umfassten Teil des Streits aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit an sich ziehen und mit entscheiden kann, wenn eine selbständige Entscheidung über den Streitrest wegen des rechtlichen Zusammenhangs mit der Teilentscheidung nicht mehr möglich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. März 1986 - IX ZR 104/85 - BGHZ 97, 280, 281; Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - IV b ZB 702/81 - NJW 1983, 1311, 1312 f. m.w.N. und vom 18. Mai 1983 - IV b ZB 15/82 - NJW 1984, 120).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 1 UF 133/15

    Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nach vorheriger Scheidung in Österreich

    Nur in bestimmten Konstellationen, etwa wenn Anwartschaften aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dem gesonderten analogen quasi-Splitting unterlagen (BGH FamRZ 2009, 950) oder nur ein Ehegatte überhaupt Anrechte erworben hatte, so dass keine Saldierung stattfand (BGH FamRZ 1983, 459; BGH FamRZ 1983, 890) konnte davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung über das Schicksal eines Versorgungsanrecht von dem eines oder mehrerer anderer Anrechte unberührt blieb.

    In der zum alten Recht publizierten Rechtsprechung des BGH ist demgegenüber einerseits betont worden, dass die Gefahr von Widersprüchen zwischen Teil- und Schlussentscheidung auch in Versorgungsausgleichssachen dem Erlass eines Teilbeschlusses entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 38), andererseits aber der Erlass von Teilbeschlüssen auch bei Anwendung der Härteklauseln des alten Rechts in §§ 1587c, 1587h BGB a.F. 3a Abs. 6 VAHRG gebilligt worden sind (BGH FamRZ 1983, 890).

    Begründet wurde diese Auffassung damit, dass die gesetzliche Regelung es zulasse, den Ausgleich für verschiedene Anrechte in unterschiedlichem Maße herabzusetzen oder ein Anrecht voll, ein anderes jedoch nur teilweise oder gar nicht auszugleichen (BGH FamRZ 1983, 890).

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 87/06

    Grundlagen zur Durchführung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Sie setzt einen einer selbständigen Entscheidung zugänglichen aussonderbaren Teil des Verfahrensgegenstandes voraus und darf nur ergehen, wenn die Entscheidung über diesen Teil unabhängig von der Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891 und vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Es erscheint angemessen, daß das Berufungsgericht zur Beseitigung des im ersten Rechtszuge begangenen Verfahrensfehlers aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit den dort noch anhängig gebliebenen Teil an sich zieht und gemäß § 540 ZPO darüber mitentscheidet (BGH, Urteil vom 19. November 1959 - VII ZR 93/59 - LM, ZPO § 540 Nr. 5 = NJW 1960, 339, 340; BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - IVb ZB 702/81 - FamRZ 1983, 459, 460 und vom 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 aaO.).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 54/06

    Behandlung von Anrechten gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Über ihn kann unabhängig von der Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand entschieden werden, denn er wird durch das durchzuführende Splitting nicht beeinflusst (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891 und vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39; vgl. zum Verfahren Borth FamRZ 2008, 326, 327).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 188/05

    Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und

    Über ihn kann unabhängig von der Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand entschieden werden, denn er wird durch das Rentensplitting nicht beeinflusst (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891 und vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 -FamRZ 1983, 38, 39; vgl. zum Verfahren Borth FamRZ 2008, 326, 327).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Im Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich kommt eine wirksame Teilanfechtung in Bezug auf Regelungen in Betracht, die der Richter erster Instanz in Form einer Teilentscheidung hätte treffen können (vgl. dazu Senatsbeschlüssevom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 601/81 - FamRZ 1983, 38, 39 undvom 18. Mai 1983 - IVb ZB 15/82 - FamRZ 1983, 890, 891).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 7 U 156/94

    Pflichtteilsergänzungsanspruch und seine Durchsetzung - Verjährung des Anspruchs

  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 13.03.2001 - 10 UF 257/99

    Beschränkung des Versorgungsausgleichsanspruchs bei Trennung von Ehegatten aus

  • AG Halberstadt, 13.12.2010 - 8 F 97/08

    Versorgungsausgleich: Aussetzung des Verfahrens bei VBL-Anrechten;

  • BGH, 11.03.1987 - IVb ZB 13/85

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung von

  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 28/83

    Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den isolierten Versorgungsausgleich

  • OVG Bremen, 12.02.2008 - 1 A 234/03

    Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz

  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 116/89

    Berechnung der Trennungszeit; Herabsetzung des Versorgungsausgleichs

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 32.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 22.00

    Ulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung des

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 24.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 7.00

    Zulassung zum Aufstiegslehrgang mit abschließender Fachprüfung für lebensältere

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 8.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 12.00

    Zulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 17.00

    Zulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 9.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 27.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 23.00

    Klage gegen die Entscheidung über den "Rangordnungswert" in einem

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 28.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 29.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00

    Zulassung zur Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst -

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 13.00

    Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsantrages im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 26.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • OLG Naumburg, 28.12.2009 - 4 UF 30/09

    Auf den Scheidungsverbund anwendbares Recht in Übergangsfällen

  • OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86

    Schadensersatz aus Bauvertrag; Bezifferung des Schadens; Wasserschaden durch

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 14.00

    Zulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung

  • OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09

    Versorgungsausgleich: Anwendbares Recht hinsichtlich erworbener Anrechte unter

  • OLG München, 15.01.1992 - 7 U 6923/90

    Zulässigkeit eines Teilurteils über "Bruchstücke" eines

  • OLG Hamburg, 05.11.1987 - 2 UF 108/85
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