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   BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82   

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https://dejure.org/1984,994
BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82 (https://dejure.org/1984,994)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1984 - IVb ZR 72/82 (https://dejure.org/1984,994)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1984 - IVb ZR 72/82 (https://dejure.org/1984,994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhungsbegehren bei Unterhaltstitel durch Abänderungsklage - Geltendmachung von Unterhalt nach Eintritt der Volljährigkeit - Modifizierungen der Unterhaltspflicht nach Eintritt der Volljährigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601, ZPO § 323
    Abänderungsklage des volljährig gewordenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1613
  • MDR 1984, 1012
  • FamRZ 1984, 682
  • Rpfleger 1984, 315
  • JR 1984, 421
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80

    Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82
    Die unveränderte Fortdauer des die Unterhaltspflicht begründenden Rechtsverhältnisses über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus unterscheidet den Verwandtenunterhalt auch grundsätzlich von dem Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten, den für die Zeit vor und nach der Scheidung der Ehe als einen einheitlichen Anspruch aufzufassen der Senat vor allem wegen der durch die Auflösung des Ehebandes veränderten Anspruchsgrundlagen abgelehnt hat (vgl. zum früheren Recht BGHZ 78, 130 = FamRZ 1980, 1099 und zu dem seit dem 1. Juli 1977 geltenden Recht FamRZ 1981, 242).
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80

    Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82
    Die unveränderte Fortdauer des die Unterhaltspflicht begründenden Rechtsverhältnisses über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus unterscheidet den Verwandtenunterhalt auch grundsätzlich von dem Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten, den für die Zeit vor und nach der Scheidung der Ehe als einen einheitlichen Anspruch aufzufassen der Senat vor allem wegen der durch die Auflösung des Ehebandes veränderten Anspruchsgrundlagen abgelehnt hat (vgl. zum früheren Recht BGHZ 78, 130 = FamRZ 1980, 1099 und zu dem seit dem 1. Juli 1977 geltenden Recht FamRZ 1981, 242).
  • OLG Hamm, 28.09.1982 - 3 UF 54/82

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und Unterhalt für ein volljähriges Kind ;

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82
    Das Berufungsgericht hat in seinem in FamRZ 1983, 206 veröffentlichten Urteil die Auffassung vertreten, daß der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes nicht mit dem identisch ist, den es nach Eintritt der Volljährigkeit gegen seine Eltern erlangt.
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 422/15

    Unterhaltsabänderungsklage gegen ein volljährig gewordenes Kind:

    Gerade wegen der Identität der Unterhaltsansprüche ist es überhaupt erforderlich, mit einem Abänderungsantrag gegen den bestehenden Titel vorzugehen (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1984 - IVb ZR 72/82 - FamRZ 1984, 682, 683).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Der Kläger ist durch eine einstweilige Anordnung im Scheidungsverbund nach § 620 Nr. 2 ZPO zu Unterhaltsleistungen an die Beklagte verurteilt worden, die wegen der Identität des Unterhaltsanspruchs volljähriger Kinder mit dem Minderjährigenunterhalt (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1984 - IVb ZR 72/82 - FamRZ 1984, 682) fortgilt.
  • OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16

    Zulässigkeit der Befristung eines Unterhaltstitels zu Gunsten einer

    Auch wenn mit der Volljährigkeit eines Kindes zahlreiche Besonderheiten für den Unterhaltsanspruch einhergehen, besteht zwischen dem Unterhalt des minderjährigen und des volljährigen Kindes Anspruchsidentität (vgl. BGH FamRZ 2006, 99, 100; 1983, 582; Eschenbruch/Schürmann/Menne/Schwonberg, a.a.O., Kap. 2 Rn. 682).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 2 UF 238/09

    Unterhalt eines volljährigen Kindes: Unterhaltsausschluss wegen

    Jahre alt ist, denn die Unterhaltspflicht beginnt mit der Geburt des Kindes und dauert lebenslang fort, solange das Kind bedürftig ist die Eltern leistungsfähig sind (BGH FamRZ 84, 682).
  • OLG Koblenz, 09.11.2006 - 7 WF 1042/06

    Kindesunterhalt: Fortgeltung eines zur Zeit der Minderjährigkeit des Kindes

    Jedoch rechtfertigen diese Besonderheiten es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht, den Unterhaltsanspruch des volljährig gewordenen Kindes gegen seine Eltern als eigenständigen Anspruch aufzufassen, der mit dem zuvor während der Minderjährigkeit bestehenden Anspruch keine Einheit mehr bildet (vgl. BGH, FamRZ 1984, 682 und FamRZ 1994, 696; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rn. 339).

    Die Notwendigkeit von Modifizierungen der Unterhaltspflicht nach Eintritt der Volljährigkeit in bestimmten Einzelfällen rechtfertigt es nicht, den nach wie vor auf dem Verwandtschaftsverhältnis beruhenden Unterhaltsanspruch des volljährig gewordenen Kindes ohne Rücksicht darauf, ob die erörterten Änderungen im konkreten Einzelfall tatsächlich eintreten, nicht mehr als Fortsetzung des bisherigen Anspruchs anzusehen (BGH, FamRZ 1984, 682).

  • OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus Unterhaltstiteln nach Eintritt der

    Sie besteht - unter den allgemeinen Voraussetzungen der Bedürftigkeit des Kindes einerseits und der Leistungsfähigkeit des Elternteils andererseits - lebenslang fort (BGH FamRZ 1984, 682 f.; vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 1999, 676, 677; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 907).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 49/87

    Neubemessung des Unterhaltsbedarfs nach Eintritt der Volljährigkeit -

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß der Kläger Änderungen in der Höhe des Unterhaltsanspruchs auch für die Zeit nach Eintritt seiner Volljährigkeit - um die es im Revisionsverfahren nur noch geht - mit der Abänderungsklage geltend zu machen hat (vgl.Senatsurteil vom 21. März 1984 - IVb ZR 72/82 - FamRZ 1984, 682, 683).
  • OLG Köln, 10.11.2009 - 4 UF 60/09

    Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage bei Bestehen eines

    Demzufolge kann ein Kind, wenn es während seiner Minderjährigkeit einen Unterhaltstitel gegen seine Eltern erlangt hat, auch nach Eintritt der Volljährigkeit ein Erhöhungsbegehren im Wege der Abänderungsklage geltend machen (OLG Brandenburg a.a.O. mit Zitat von BGH FamRZ 1984, 682; OLG Zweibrücken NJWE-FER 2000, 53; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 323 Rnr. 21).
  • OLG Saarbrücken, 11.02.2015 - 9 UF 71/14

    Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverstoß des Unterhaltsberechtigten durch

    Dies gilt auch für die Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten, da der Unterhaltsanspruch des minderjährigen mit demjenigen des volljährigen Kindes identisch ist (BGH, Urt. v. 21. März 1984, IVb ZR 72/82, NJW 1984, 1613), so dass Titel über den Kindesunterhalt nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes bis zu einer eventuellen Abänderung fortbestehen (§ 244 FamFG; OLG Hamm, FamFR 2012, 33; FamRZ 2008, 291; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. September 2014 - 4 UF 43/14, juris), sofern sie nicht nur eine zeitlich befristete Teiltitulierung beinhalten (Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2012, 9 UF 160/11), was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07

    Kindesunterhalt: Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel nach Eintritt der

    Diese steht im Widerspruch zu der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa: BGH, FamRZ 2006, 99, FamRZ 1994, 696, FamRZ 1988, 1039, FamRZ 1984, 682, FamRZ 1983, 582), der der Senat folgt.
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02

    Unterhalt; Verbindlichkeiten; Insolvenzverfahren

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - L 8 SO 52/20

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber potenziell Unterhaltspflichtigen -

  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 15/88

    Höhe des angemessenen Unterhalts

  • OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 9 UF 132/07

    Abänderung eines vor Volljährigkeit des Kindes abgeschlossenen

  • OLG Hamm, 11.07.2006 - 2 WF 204/06
  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 10 WF 145/08

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund der Vollstreckbarkeit eines vorliegenden

  • KG, 27.03.2001 - 18 WF 193/01

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • OLG Frankfurt, 17.05.1985 - 3 UF 23/85

    Eltern eines unverheirateten Volljährigen; Klage auf Ausbildungsunterhalt;

  • OLG Bamberg, 21.10.2008 - 2 WF 110/08
  • AG Halberstadt, 03.04.2006 - 9 F 82/06

    Vollstreckung in das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen für Zeiträume nach

  • VG Saarlouis, 02.06.2010 - 11 K 164/09

    Unterhaltspflicht und Kostenbeitrag

  • OLG Hamm, 28.09.1982 - 3 UF 54/82
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