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   OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85   

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OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85 (https://dejure.org/1985,4502)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.1985 - 4 WF 19/85 (https://dejure.org/1985,4502)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 1985 - 4 WF 19/85 (https://dejure.org/1985,4502)
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Volltextveröffentlichung

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1629; ZPO §§ 727, 732, 766, 767
    Verfahrensrecht; Vollstreckungsgegenklage; Geltendmachung der Beendigung der Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungsklausel; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungserinnerung; Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 732

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 626
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 224/83

    Kostentragung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreites;

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85
    Das muß auch dann gelten, wenn sich die gesetzliche Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 ZPO nach dem Erlaß des Titels ändert (OLG Schleswig SchlHA 1982, 111; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1268; Diederichsen in Palandt, BGB 44. Aufl. § 1628 Anm. 7; Rolland, 1. Eherechtsreformgesetz 2. Aufl. § 1629 BGB Anm. 24; a.M. KG FamRZ 1984, 505; OLG Hamburg …

    Gegen die Verweisung des Schuldners auf die Vollstreckungsgegenklage nach den Verlust der früher bestehenden gesetzlichen Prozeßstandschaft ist allerdings eingewandt worden, daß die Prozeßführungsbefugnis (auch bei § 1629 Abs. 3 BGB) den Verfahrensvoraussetzungen zuzurechnen sei, und es somit für die (Fortsetzung der) Vollstreckung an einer vollstreckungsrechtlichen Verfahrensvoraussetzungen fehle, die mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend zu machen sei (so OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1268).

  • KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83
    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85
    Selbst bei offenkundiger Veränderung der materiellen Rechtslage muß die Klausel dem Titelgläubiger erteilt werden (KG FamRZ 1984, 505; OLG Hamburg FamRZ 1984, 927, 928; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 727 Rdn. 30 und 44).

    Das muß auch dann gelten, wenn sich die gesetzliche Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 ZPO nach dem Erlaß des Titels ändert (OLG Schleswig SchlHA 1982, 111; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1268; Diederichsen in Palandt, BGB 44. Aufl. § 1628 Anm. 7; Rolland, 1. Eherechtsreformgesetz 2. Aufl. § 1629 BGB Anm. 24; a.M. KG FamRZ 1984, 505; OLG Hamburg …

  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 293/81

    Urteil - Gewillkürte Prozeßstandschaft - Anfechtung - Berechtigter - Konkurs -

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85
    Die gesetzliche Zuständigkeitsregelung für die einfache Klausel (Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) zeigt, daß in diesem Verfahren nicht geprüft werden soll und kann, ob der in dem Titel bezeichneten Partei der Anspruch auch materiell-rechtlich zusteht, oder ob inzwischen Rechtsnachfolge eingetreten ist (vgl. BGH NJW 1983, 1678; 1984, 806).

    Diese Betrachtungsweise ist nicht nur für den als Partei Kraft Amtes Prozeßführungsbefugten richtig, sondern auch für andere Fälle der Prozeßstandschaftsänderung (BGH NJW 1983, 1678 - keine einfache Klausel, wenn nicht Prozeßstandschafter, sondern Ermächtigender vollstrecken will; BGH NJW 1984, 86 - keine einfache Klausel für neuen Gläubiger in Fällen des § 265 ZPO).

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 161/83

    Umschreibung eines Vollstreckungstitels für und gegen den Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85
    Die gesetzliche Zuständigkeitsregelung für die einfache Klausel (Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) zeigt, daß in diesem Verfahren nicht geprüft werden soll und kann, ob der in dem Titel bezeichneten Partei der Anspruch auch materiell-rechtlich zusteht, oder ob inzwischen Rechtsnachfolge eingetreten ist (vgl. BGH NJW 1983, 1678; 1984, 806).
  • BGH, 04.06.1958 - IV ZR 3/58
    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85
    Ebenso wie der materiell-rechtliche Rechtsnachfolger seinerseits nicht eine Klausel in dem einfachen Klauselverfahren nach §§ 724, 725 ZPO erreichen kann, sondern diese Klausel nur in dem Verfahren nach §§ 727 ff ZPO erreichen kann, ist fast allgemein anerkannt, daß § 727 ZPO entsprechend bei Änderung der Prozeßführungsbefugnis anzuwenden ist, und zum Beispiel der Konkursverwalter insoweit verfahrensrechtlich als Rechtsnachfolger des Gemeinschuldners anzusehen ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 1958, 1353; Thomas/Putzo, aaO § 727 Anm. 1 c; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, 9. Aufl. § 6 KO Anm. 25 unter Hinweis auf RGZ 53, 10), und ein für oder gegen den Gemeinschuldner ergangenes Urteil nur dann für und gegen die Konkursmasse vollstreckt werden kann, wenn der Titel auf den Konkursverwalter umgeschrieben ist.
  • OLG Karlsruhe, 26.09.1977 - 1 W 44/77

    Vollstreckbare Ausfertigung; Interesse; Verschiedene Orte

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85
    Diese Entscheidung des Amtsgerichts in dem Klauselerteilungsverfahren unterfällt nicht § 793 ZPO, da das Klauselerteilungsverfahren nicht Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist, sondern erst die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung als dieser vorgelagertes Verfahren schafft (OLG Karlsruhe Rpfleger 1977, 453; Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 732 Anm. 16; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 732 Anm. 7).
  • OLG Hamburg, 09.05.1984 - 15 WF 76/84

    Zulässigkeit der Vollstreckung; Prozeßstandschaft; Titel wegen Kindesunterhalt;

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85
    Selbst bei offenkundiger Veränderung der materiellen Rechtslage muß die Klausel dem Titelgläubiger erteilt werden (KG FamRZ 1984, 505; OLG Hamburg FamRZ 1984, 927, 928; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 727 Rdn. 30 und 44).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.09.1983 - 1 Ta 181/83
    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85
    Diese Betrachtungsweise ist nicht nur für den als Partei Kraft Amtes Prozeßführungsbefugten richtig, sondern auch für andere Fälle der Prozeßstandschaftsänderung (BGH NJW 1983, 1678 - keine einfache Klausel, wenn nicht Prozeßstandschafter, sondern Ermächtigender vollstrecken will; BGH NJW 1984, 86 - keine einfache Klausel für neuen Gläubiger in Fällen des § 265 ZPO).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90

    Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt

    Das gilt auch für die Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB (LG Düsseldorf Rpfl 1985, 497; vgl. ferner OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1059, 1060; OLG Köln FamRZ 1985, 626 f; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 727 Rdn. 30, 44).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2007 - 5 W 74/07

    Überwiegendes Gläubigerinteresse an der Erteilung einer zweiten vollstreckbaren

    Vielmehr ist die Grundentscheidung des Vollstreckungsrechts zu beachten, dass es Sache des Schuldners ist, sich gegen den titulierten Anspruch mit der Vollstreckungsklage zur Wehr zu setzen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1985, 626; MünchKomm(ZPO)-Wolfsteiner, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 16).
  • LG Fulda, 29.12.2021 - 5 T 202/21

    Gläubiger bekommt weitere Ausfertigung des Titels ohne Vollbeweis!

    Vielmehr ist die Grundentscheidung des Vollstreckungsrechts zu beachten, dass es Sache des Schuldners ist, sich gegen den titulierten Anspruch mit der Vollstreckungsklage zur Wehr zu setzen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1985, 626; MünchKomm(ZPO)-Wolfsteiner, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 16).
  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11

    Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum

    Dieser ist - unabhängig davon, ob der Fortbestand der Prozessführungsbefugnis des in dem Vollstreckungstitel ausgewiesenen Gläubigers zu den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zählt (ablehnend OLG Köln, FamRZ 1985, 626, 627; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 767 Rn. 22, 24 i.V.m. Fn. 240) - mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO zu verfolgen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1268; Walker, aaO; aA OLG München, FamRZ 1990, 653).
  • OLG Hamburg, 25.06.2021 - 2 UF 14/21

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich

    Endet jedoch die Verfahrensstandschaft, etwa weil die Ehe der Eltern rechtskräftig geschieden wird, sich das Obhutsverhältnis oder die Regelung der elterlichen Sorge ändert oder mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, kann der Schuldner den Fortfall der Verfahrensstandschaft im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend machen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1985, 626; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 509; FamRZ 2020, 125; OLG Hamm, FamRZ 2000, 365; FamRZ 2015, 1100; MüKoZPO/Karsten Schmidt/Brinkmann, 6. Aufl. 2020 Rn. 67, ZPO § 767 Rn. 67; MüKoBGB/Huber, 8. Aufl. 2020, BGB § 1629 m.w.N.; BeckOGK/Amend-Traut 1.1.2021, BGB § 1629, Rn. 112 m.w.N.; Staudinger/Lettmaier (2020) BGB § 1629, Rn. 326 m.w.N.; Erman/Döll, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1629 BGB, Rn. 20f.; aA OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1268; OLG Koblenz, BeckRS 2008, 3315; OLG Köln, FamRZ 1985, 626: Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO als richtiger Rechtsbehelf).

    Das gilt unabhängig davon, aus welchem Grund die Voraussetzungen der Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB entfallen sind (vgl. MüKoBGB/Huber, 8. Aufl. 2020, BGB § 1629 Rn. 98; OLG Köln FamRZ 1985, 626).

  • AG Lahnstein, 18.10.1985 - 5 F 125/85

    Vollstreckbarkeit eines Urteils eines Gemeindegerichts in Karlovac/Jugoslawien;

    Sowohl das OLG Köln (FamRZ 1985, Seite 626) als auch das OLG Frankfurt (FamRZ 1983, Seite 1268) sind der vom Gericht geteilten Auffassung, daß nach Beendigung der gesetzlichen Prozeßstandschaft des § 1629 Abs. 111 BGB nicht mehr der Gläubiger, der den Titel in der gesetzlichen Prozeßstandschaft des § 1629 Abs. 111 BGB erstritten hat, die Zwangsvollstreckung betreiben kann, sondern nur noch das Kind.

    passivlegitimiert ist (BGH, FamRZ 1983, Seite 806, AG Charlottenburg a.a.O.) - und zwar auch ohne Umschreibung des Titels nach § 727 ZPO - und andererseits auch richtigerweise das Kind und nicht der vertretungsberechtigte Elternteil im eigenen Namen die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben muß (OLG Köln, FamRZ 1985, Seite 626, 0LG Frankfurt, FamRZ 1983, Seite 1268) dann ist auch hier das Kind bei der Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels aktivlegitimiert.

  • OLG Düsseldorf, 24.07.1996 - 3 WF 27/96

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Erinnerung gegen die Erteilung einer

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  • OLG Hamm, 17.01.1992 - 5 UF 264/91

    Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage eines Elternteils gegen den anderen

    Daß mit dem Ende der gesetzlichen Vertretung auch das Recht eines Elternteils aufhört, gegen den andern aus einem in Prozeßstandschaft erwirkten Titel zu vollstrecken, ist vom OLG Schleswig (FamRZ 1990, S. 189) und OLG Köln (FamRZ 85, S. 626) für den Fall bejaht worden, daß der Verlust der Vertretungsbefugnis auf einer Änderung der Sorgerechtsentscheidung beruht.
  • OLG München, 08.04.1993 - 12 WF 660/93

    Einstweilige Verfügung; Unterhalt; Änderung tatsächlicher Umstände; Verdrängung

    Durch den Obhutswechsel entfiel nach § 1629 Abs. 2 BGB die gesetzliche Vertretung der Beklagten für Rechtsstreitigkeiten ihrer Kinder im Unterhaltsverfahren und nach § 1629 Abs. 3 Satz 1 ihre darauf beruhende gesetzliche Prozeßstandschaft, so daß die Beklagte keine Berechtigung mehr hat, aus dem Titel noch Kindesunterhalt zu vollstrecken (vgl. OLG Köln FamRZ 1985, 626 ; OLG Schleswig FamRZ 1990, 189 ; OLG Hamm FamRZ 1992, 843 ).
  • AG Bonn, 30.07.2010 - 27 C 60/10

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus in Prozessstandschaft erwirkten Titeln nach

    Hinsichtlich der Sachtitel , kann es offen bleiben, ob die Einwendung, die Voraussetzungen der Prozessstandschaft seien entfallen, eine materielle Einwendung gegen den titulierten Anspruch darstellt (in diesem Sinne Schuschke/Walker, § 767, Rn. 22; Müko/Schmidt, § 767 ZPO, Rn. 66; OLG Köln, FamRZ 1985, 626 f; wobei sich diese Fundstellen wohl lediglich auf Entscheidungen von Familiensenaten bezüglich der gesetzlichen Prozessstandschaft gem. § 1629 III BGB beziehen.).
  • OLG Oldenburg, 11.02.1992 - 12 UF 123/91

    Prozessstandschaft, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

  • AG Viersen, 15.04.1988 - 20 F 41/88

    Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

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