Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 14.10.1986 - 2 WF 191/86 |
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Rechtsprechung
OLG Koblenz, 24.06.1986 - 15 W 462/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 1233
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bremen, 27.10.1980 - 2 W 75/80
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1986 - 15 W 462/86
Demgemäß ist in dem Ehelichkeitsanfechtungsverfahren der Kindesmutter als Nebenintervenientin unter den Voraussetzungen des § 114 Abs. 1 ZPO Prozeßkostenhilfe zu gewähren, und erforderlichenfalls ein Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Bremen AnwBl 1981, 71). - OLG Düsseldorf, 24.09.1980 - 3 W 295/80
Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1986 - 15 W 462/86
Diese Voraussetzungen können dann gegeben sein, wenn in dem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß bereits das Kind durch einen von der Mutter als gesetzlicher Vertreterin bestellten und von ihr informierten Rechtsanwalt vertreten wird (OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 1147).
- BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09
Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf …
Ihr sei deswegen auf Antrag regelmäßig Prozesskostenhilfe zu bewilligen (OLG Düsseldorf - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2001, 1467, 1468; OLG Koblenz FamRZ 1986, 1233; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1041, 1042; OLG Stuttgart DAVorm 1984, 610 und OLG Bremen AnwBl. 1981, 71). - OLG Köln, 09.11.1998 - 14 WF 173/98
PKH ab Entscheidungsreife
Auch Nebenintervenienten sind Parteien im Sinne des § 114 ZPO (…Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 1988, Rdn. 52; OLG Koblenz FamRZ 1986, 1233).