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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7572
OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84 (https://dejure.org/1985,7572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.1985 - 17 UF 27/84 (https://dejure.org/1985,7572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 1985 - 17 UF 27/84 (https://dejure.org/1985,7572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnen eines lebenslangen Nießbrauchs an einem Hausgrundstück zum Endvermögen beim Zugewinnausgleich unter Lebenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Leonberg - 2 F 89/82
  • OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 466
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.1977 - IV ZR 166/75

    Ermittlung des Endvermögens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84
    Nach dem Leitsatz der in BGHZ 68, 163 abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, auf die schon in dem die Prozeßkostenhilfe für die Berufung ablehnenden Beschluß vom 20.11.1984 hingewiesen wurde, gehören beim Zugewinnausgleich unter Lebenden zum Endvermögen nur Werte, die objektivierbar und bewertbar sind und die auch bei einem für den Bewertungsstichtag unterstellten Erbfall nicht erlöschen, sondern auf die Erben übergehen würden.

    Die Literatur vertritt zwar zu §§ 1374 bis 1376 BGB wohl einhellig die Auffassung, der nach § 1061 BGB stets unvererbliche Nießbrauch stelle einen für den Zugewinnausgleich zu bewertenden Vermögensgegenstand dar, jedoch regelmäßig ohne nähere Begründung - auch im Hinblick auf die wohl ebenfalls einhellige Auffassung, daß Stammrechte auf wiederkehrende Leistungen nicht zu bewerten sind, sondern nur die am Stichtag bereits fälligen Nutzungen - und ohne auf die Entscheidung BGHZ 68, 163 und die Auffassung des Bundesgerichtshofs einzugehen, daß nur vererbliche Rechte zum Endvermögen gehören.

  • BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81

    Anspruch auf Zugewinnausgleich bei Ehescheidung - Berechnung des Endvermögens der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84
    Zu keinem anderen Ergebnis führt - zumindest im vorliegenden Falle - der Hinweis in der Entscheidung BGH, NJW 1983, 2141 auf eine weitere Entscheidung (IX ZR 85/81 vom 28.10.1982), wonach ausgleichspflichtig auch die einer Anwartschaft vergleichbare Rechtsstellung ist, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewährt, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und auch für den Fall der Nichtvererblichkeit nach wirtschaftlichen Maß Stäben bewertbar ist, denn es fehlt an diesen beiden letzten Voraussetzungen (auch Johannsen a.a.O. spricht von einem "vielleicht durch Hingabe wertvoller Vermögensgegenstände" erworbenen, also nicht von einer Gegenleistung abhängigen Nießbrauch).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84
    Er hatte daher - wie eine nicht nach objektiven Kriterien bewertbare Anwartschaft (BGH, NJW 1981, 2141 [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 81/77] ) - bei der Bestimmung des Endvermögens außer Betracht zu bleiben.
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 94/80

    Einbeziehung einer als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlten Abfindung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84
    Wie die Entscheidung BGHZ 82, 145 zeigt, berührt sich der Grundsatz mit dem weiteren, daß Rechts- und Dauer schuldverhältnisse, die Ansprüche auf künftig fällig werdende wiederkehrende Einzelleistungen vermitteln, nicht zu berücksichtigen sind, weil sie keinen gegenwärtigen Vermögenswert darstellen, sondern künftiges Einkommen sichern sollen (BGHZ 82, 149 [BGH 29.10.1981 - IX ZR 86/80] - Witwenrentenabfindung -); die Entscheidung des Ehegatten, die, zu dem Erwerb eines ausgleichspflichtigen Kapitals oder aber eines nicht ausgleichspflichtigen Anspruchs auf künftige Einzeileistungen geführt hat, ist im Zugewinnausgleich nicht zu korrigieren (BGHZ 82, 145).
  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 56/82

    Berücksichtigung einer Übergangsbeihilfe nach Beendigung des Dienstverhältnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84
    Zu keinem anderen Ergebnis führt - zumindest im vorliegenden Falle - der Hinweis in der Entscheidung BGH, NJW 1983, 2141 auf eine weitere Entscheidung (IX ZR 85/81 vom 28.10.1982), wonach ausgleichspflichtig auch die einer Anwartschaft vergleichbare Rechtsstellung ist, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewährt, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und auch für den Fall der Nichtvererblichkeit nach wirtschaftlichen Maß Stäben bewertbar ist, denn es fehlt an diesen beiden letzten Voraussetzungen (auch Johannsen a.a.O. spricht von einem "vielleicht durch Hingabe wertvoller Vermögensgegenstände" erworbenen, also nicht von einer Gegenleistung abhängigen Nießbrauch).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 577/80

    Einbeziehung von Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84
    Im Zusammenhang mit dem weiteren Grundsatz, daß die vom Gesetz gewählte schematische, starre Regelung des Zugewinnausgleichs im Interesse der Rechtssicherheit regelmäßig auch da durchgreift, wo sie dem Einzelfalle nicht hinreichend Rechnung trägt (vgl. BGHZ 68, 43 [BGH 22.12.1976 - IV ZR 11/76] ), hat der BGH den Grundsatz des fiktiven Erbfalls in der Folge wiederholt Entscheidungen über den Zugewinnausgleich nach Ehescheidung zugrundegelegt, ohne dabei auf die Vorbehalte von Johannsen einzugehen (BGHZ 80, 384 - Schmerzensgeld - 82, 145 - Abfindung für Verdienstausfall - 87, 367 - Nacherbenrecht -).
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 86/80

    Einbeziehung einer Abfindung für eine Witwenrente nach Wiederverheiratung in den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84
    Wie die Entscheidung BGHZ 82, 145 zeigt, berührt sich der Grundsatz mit dem weiteren, daß Rechts- und Dauer schuldverhältnisse, die Ansprüche auf künftig fällig werdende wiederkehrende Einzelleistungen vermitteln, nicht zu berücksichtigen sind, weil sie keinen gegenwärtigen Vermögenswert darstellen, sondern künftiges Einkommen sichern sollen (BGHZ 82, 149 [BGH 29.10.1981 - IX ZR 86/80] - Witwenrentenabfindung -); die Entscheidung des Ehegatten, die, zu dem Erwerb eines ausgleichspflichtigen Kapitals oder aber eines nicht ausgleichspflichtigen Anspruchs auf künftige Einzeileistungen geführt hat, ist im Zugewinnausgleich nicht zu korrigieren (BGHZ 82, 145).
  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 11/76

    Einbeziehung eines Lottogewinns in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1985 - 17 UF 27/84
    Im Zusammenhang mit dem weiteren Grundsatz, daß die vom Gesetz gewählte schematische, starre Regelung des Zugewinnausgleichs im Interesse der Rechtssicherheit regelmäßig auch da durchgreift, wo sie dem Einzelfalle nicht hinreichend Rechnung trägt (vgl. BGHZ 68, 43 [BGH 22.12.1976 - IV ZR 11/76] ), hat der BGH den Grundsatz des fiktiven Erbfalls in der Folge wiederholt Entscheidungen über den Zugewinnausgleich nach Ehescheidung zugrundegelegt, ohne dabei auf die Vorbehalte von Johannsen einzugehen (BGHZ 80, 384 - Schmerzensgeld - 82, 145 - Abfindung für Verdienstausfall - 87, 367 - Nacherbenrecht -).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6098
OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85 (https://dejure.org/1986,6098)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.01.1986 - 13 WF 1515/85 (https://dejure.org/1986,6098)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Januar 1986 - 13 WF 1515/85 (https://dejure.org/1986,6098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1360a; ZPO § 114
    Familienunterhalt; Prozeßkostenvorschußpflicht des neuen Ehegatten für Regelung des Zugewinns aus geschiedener Ehe; Verteidigung gegen die Zugewinnausgleichsklage des geschiedenen Ehemannes.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 466
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85
    Sie können auch vermögensrechtlicher Art sein; der Rechtsstreit muß nur eine genügend enge Verbindung zu der Person oder zu den persönlichen Bedürfnissen des betroffenen Ehegatten haben (so Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl. § 1360a Anm. 3 b dd; ferner BGHZ 31, 384, 386 = FamRZ 1960, 130, 131, und BGHZ 41, 104, 111 f = FamRZ 1964, 197, 199).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85
    Aus dem von der Beklagten zitierten Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 1983 (FamRZ 1984, 388) ergibt sich für den Streit um den Zugewinnausgleich aus geschiedener Ehe nichts anderes, denn dort ging es um die "Mithaft« der wiederverheirateten Ehefrau aus dem während ihrer ersten Ehe geschlossenen Tankstellenpachtvertrag ihres geschiedenen Ehemannes, also um vermögensrechtliche Ansprüche aus einem Rechtsverhältnis mit Dritten.
  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59

    Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85
    Sie können auch vermögensrechtlicher Art sein; der Rechtsstreit muß nur eine genügend enge Verbindung zu der Person oder zu den persönlichen Bedürfnissen des betroffenen Ehegatten haben (so Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl. § 1360a Anm. 3 b dd; ferner BGHZ 31, 384, 386 = FamRZ 1960, 130, 131, und BGHZ 41, 104, 111 f = FamRZ 1964, 197, 199).
  • OLG Hamm, 16.01.1981 - 2 WF 14/81

    Verpflichtung eines geschiedenen Ehegattens auf Zahlung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85
    Solch eine ausreichende persönliche Beziehung besteht bei Klagen auf Zugewinnausgleich sowohl für den klagenden als auch für den beklagten (eventuell früheren) Ehegatten (so für die geschiedene und wiederverheiratete Ehefrau als Klägerin OLG Düsseldorf FamRZ 1975, 102; vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 1981, 164, 165, und OLG Hamm FamRZ 1981, 275).
  • OLG Frankfurt, 12.12.1980 - 1 WF 24/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85
    Solch eine ausreichende persönliche Beziehung besteht bei Klagen auf Zugewinnausgleich sowohl für den klagenden als auch für den beklagten (eventuell früheren) Ehegatten (so für die geschiedene und wiederverheiratete Ehefrau als Klägerin OLG Düsseldorf FamRZ 1975, 102; vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 1981, 164, 165, und OLG Hamm FamRZ 1981, 275).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZB 46/09

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten für einen Rechtsstreit

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird die Vorschusspflicht des neuen Ehegatten teils bejaht (OLG Frankfurt FamRZ 1983, 588; OLG Koblenz FamRZ 1986, 466), teils verneint (OLG Nürnberg FamRZ 1986, 697; OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 388; OLG Hamm FamRZ 1989, 277).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 1 WF 44/09

    Prozesskostenvorschussanspruch nach § 1360a IV 1 BGB

    Auf einen persönlichen Bezug zu dem neuen Ehegatten kommt es nach dem Wortlaut des § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB nicht an (vgl. OLG Hamm FamRZ 1989, 277; OLG Koblenz FamRZ 1986, 466).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen die zweite Ehefrau für eine

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat man deshalb auch nicht gezögert, Rechtsstreitigkeiten, die ihre Wurzeln in der verwandtschaftlichen Beziehung oder der Ehe haben, auch dann als die Person betreffend anzusehen, wenn sie nicht um der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse willen geführt werden: etwa die Klage der Ehefrau gegenüber ihrem früheren Ehemann auf Erstattung der durch die Zustimmung zum sogenannten Realsplitting entstandenen Steuern (OLG Hamm, B.v. 16. Juni 1988, 9 WF 209/88 - FamRZ 1989, 277); oder die Rechtsverteidigung des aus geschiedener Ehe wegen Zugewinnausgleichs in Anspruch genommenen Ehegatten (OLG Koblenz, B.v. 06. Januar 1986 - 13 WF 1515/85 - FamRZ 1986, 466).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1845
BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85 (https://dejure.org/1985,1845)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85 (https://dejure.org/1985,1845)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - RReg. 4 St 60/85 (https://dejure.org/1985,1845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrages im strafrechtlichen Berufungsverfahren; Zurückweisung eines Sachverständigengutachtens aufgrund vorhandener richterlicher Sachkunde bei der Beurteilung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 154 Abs. 1, § 258; StPO § 60 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 202
  • MDR 1985, 1049
  • FamRZ 1986, 466 (Ls.)
  • BayObLGSt 1985, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81

    Auslösen des Vereidigungsverbotes gemäß § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85
    Von dieser Rechtsprechung ist [er] in BGHSt 30, 332 , BGHSt 31, 10 und NJW 1982, 1601 abgewichen.
  • OLG Hamburg, 23.09.1980 - 1 Ss 118/80
    Auszug aus BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85
    Er befindet sich damit in Einklang mit der jetzt herrschenden Meinung (OLG Hamburg, NJW 1981, 771; [folgen Lit.- Hinw.]), wonach eine versuchte Strafvereitelung erst dann vorliegt, wenn der Zeuge unmittelbar zu der dem Angekl. zugesicherten Falschaussage ansetzt.«.
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85
    Von dieser Rechtsprechung ist [er] in BGHSt 30, 332 , BGHSt 31, 10 und NJW 1982, 1601 abgewichen.
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85
    Von dieser Rechtsprechung ist [er] in BGHSt 30, 332 , BGHSt 31, 10 und NJW 1982, 1601 abgewichen.
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