Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,938
BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82 (https://dejure.org/1985,938)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1985 - 5 C 56.82 (https://dejure.org/1985,938)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 5 C 56.82 (https://dejure.org/1985,938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 135 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 731
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93

    Anforderungen an einen Fachrichtungswechsel - Rechtmäßigkeit des Wechsels vom

    Dieser Einschätzung steht nicht entgegen, daß die Klägerin mit dem zweiten Wechsel in die zunächst gewählte Fächerkombination zurückgekehrt ist (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - ).

    Im Zusammenhang mit Vorabentscheidungsverfahren nach § 46 Abs. 5 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht bisher stets offengelassen, ob die Bindungswirkung der Anerkennung eines wichtigen Grundes dadurch begrenzt wird, daß es sich um eine "nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete" Ausbildung handeln muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 - ).

    Vielmehr können auch andere Umstände aus dem Lebensbereich des Auszubildenden berücksichtigt werden, sofern sie nur mit der Ausbildung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 19.98

    Fachrichtungswechsel, wichtiger Grund für -; familiäre Gründe für

    Vielmehr können auch andere Umstände aus dem Lebensbereich des Auszubildenden berücksichtigt werden, sofern sie nur mit der Ausbildung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (Urteile vom 23. Februar 1994, a.a.O. S. 10 und vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 53 S. 147).
  • VG München, 21.11.2019 - M 15 K 18.1957

    Keine Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG bei mehrfachem

    Daraus könne gefolgert werden, dass sie das Ausbildungsziel zwischenzeitlich endgültig aufgegeben habe (BVerwG, U.v. 12.12.1985 - 5 C 56.82).

    Insbesondere ist das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 BAföG auch dann erforderlich, wenn der Auszubildende in eine Fachrichtung zurückkehrt, in der er bereits zu einem früheren Zeitpunkt seine Ausbildung betrieben hatte, sofern es sich nicht um eine bloße Unterbrechung der Ausbildung handelt (Buter in Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 39; BVerwG, U.v. 12.12.1985 - 5 C 56.82 - juris Rn. 12).

    Eine solche liegt nur vor, wenn der Auszubildende seine Ausbildung zeitweilig nicht mehr betreibt, das ursprüngliche Ausbildungsziel jedoch nach der Vorstellung, die er bei Ausführung seines Entschlusses gehabt und nach außen erkennbar gemacht hat, nicht aufgibt, sondern nach dem Zeitraum der Unterbrechung weiterverfolgen will (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1985 - 5 C 56.82 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - 12 A 2318/14

    Ausbildungsförderungsleistungen für einen Studiengang nach dem

    vgl. dazu, dass auch die Rückkehr des Auszubildenden in die Fachrichtung, in der er bereits früher seine Ausbildung betrieben hat, einen (erneuten) Fachrichtungswechsel darstellt: BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 5 C 56.82 -, juris Rn. 12.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985- 5 C 56.82 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 4. August 1988 - 5 B 119.87 -, juris Rn. 2; OVG NRW, Urteil vom 6. März 1991 - 16 A 227/91 -, juris Rn. 10.

  • VG Freiburg, 26.04.2001 - 7 K 1032/00

    Wiederaufnahme des gleichen Studiums nach Studienabbruch; Förderungshöchstdauer

    Ob ein Abbrechen oder Unterbrechen der Ausbildung anzunehmen ist, kann nur nach der Vorstellung beurteilt werden, die der Auszubildende bei der Ausführung seines Entschlusses gehabt und nach außen erkennbar gemacht hat (BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1985 - 5 C 56.82 -, FamRZ 1996, 731).

    Das schließt aber nicht aus, dass eine Ausbildung auch dann eine "andere" Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG sein kann, wenn sie in dem gleichen Studiengang betrieben wird wie die erste förderungsfähige Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG (OVG Münster, Urt. v. 07. Juli 1980, FamRZ 1982, 208; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1985 - 5 C 56.82 -, FamRZ 1986, 731).

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 67.86

    Ausbildungsförderung: Förderungsrechtliche Rechtfertigung eines Wechsels vom

    Ob dieses Begehren begründet ist, beurteilt sich folglich nach den allgemeinen, in Konkretisierung des § 7 Abs. 3 BAföG gewonnenen Grundsätzen: Zu den Umständen, die unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit, in der bisher gewählten Fachrichtung zu verbleiben, zu berücksichtigen sind, gehören diejenigen, die in dem Lebensbereich des Auszubildenden begründet sind und mit der Ausbildung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, beispielsweise an die Neigung, Eignung und Leistung anknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - FamRZ 1986, 731/732> m.w.Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.1993 - 2 S 580/92
    Die Bewilligung von Ausbildungsförderung ist auch dann nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Auszubildende nach einem Doppelwechsel zu seiner ursprünglichen Fachrichtung zurückkehrt, wenn diese Voraussetzung des wichtigen Grundes für jeden der beiden Fachrichtungswechsel gegeben ist (BVerwG, Urt. v. 12.12.1985, 5 C 56.82, Buchholz 436.36, Nr. 53 zu 5 7 BAFöG).

    Es können auch andere Umstände aus dem Lebensbereich des Auszubildenden berücksichtigt werden, die mit der Ausbildung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (BVerwG, Urt. V. 12.12.1985, 5 C 56.82, Buchholz 436.36, Nr. 53 zu § 7 BAFöG).

  • OVG Sachsen, 09.02.1993 - 2 S 580/92

    Ausbildungsförderung; Mehrfachwechsel; Wichtiger Grund; Rückkehr zum

    Die Bewilligung von Ausbildungsförderung ist auch dann nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Auszubildende nach einem Doppelwechsel zu seiner ursprünglichen Fachrichtung zurückkehrt, wenn diese Voraussetzung des wichtigen Grundes für jeden der beiden Fachrichtungswechsel gegeben ist (BVerwG, Urt. v. 12.12.1985, 5 C 56.82, Buchholz 436.36, Nr. 53 zu § 7 BAföG ).

    Es können auch andere Umstände aus dem Lebensbereich des Auszubildenden berücksichtigt werden, die mit der Ausbildung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (BVerwG, Urt. v. 12.12.1985, 5 C 56.82, Buchholz 436.36, Nr. 53 zu § 7 BAföG ).

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 75.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Rückforderung - Ausbildungsunterbrechung -

    Notwendig ist allerdings, daß dieser seine subjektive Entscheidung nach außen erkennbar macht (Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - ).
  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2002 - 10 E 1716/01

    Einschreibung Fachrichtungswechsel Studium Wehrdienst wichtiger Grund

    Berücksichtigungsfähig sind hierbei Umstände, die an die Neigung, Eignung und Leistung des Auszubildenden anknüpfen, wie etwa ein zu Tage getretener Eignungsmangel oder ein ernsthafter Neigungswandel aber auch Umstände aus dem Lebensbereich des Auszubildenden, soweit sie mit der Ausbildung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (BVerwG, FamRZ 1980, 292; FamRZ 1986, 731; FamRZ 1991, 625).

    Bei seinem Studium in Würzburg habe es sich um ein Parkstudium gehandelt, er beruft sich auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80 - FamRZ 1984, 516 und 12.12.1985 - 5 C 56/82 - FamRZ 1986, 731).

  • BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 17.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel

  • BVerwG, 08.03.1990 - 5 C 30.87

    Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Parkstudium

  • BVerwG, 29.09.1987 - 5 B 3.86

    Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Teilnahme an allen zur Verfügung

  • BVerwG, 09.10.1987 - 5 B 141.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • VG Mainz, 17.05.2018 - 1 K 1367/17

    Ausbildungsförderungrecht; Änderung eines Bewilligungsbescheides nach

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15

    Ausbildungsförderung bei vorausgegangener Unterbrechung oder Abbruch eines

  • VG Stuttgart, 26.02.2010 - 11 K 2883/09

    Zum wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs 2 AFBG - Zumutbarkeit der Fortsetzung

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00

    Ausbildungsförderung für einen anderen Ausbildungsgang; Zuständigkeit des

  • BVerwG, 04.06.1987 - 5 B 134.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 K 1267/12

    Förderungsleistungen nach dem AFBG - Fortbildung zum Industriemeister

  • BVerwG, 02.03.1988 - 5 B 4.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 121.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbetreiben einer

  • VG Augsburg, 22.09.2015 - Au 3 K 15.1008

    Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)

  • BVerwG, 04.03.1987 - 5 B 30.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Erhalt von

  • BVerwG, 07.08.1997 - 5 B 28.97

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2017 - 12 A 719/16

    Beantragung von Ausbildungsförderung für ein gegenwärtig durchgeführtes Studium;

  • BVerwG, 02.06.1987 - 5 B 20.86

    Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Teilnahme an allen zur Verfügung

  • VG Magdeburg, 09.07.2015 - 6 A 17/15

    Wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG

  • VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 906/19
  • VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 3678/18
  • VG Gera, 14.12.2021 - 6 K 220/21

    BAföG nach abgebrochenem Studium an einen kanadischem College

  • VG Sigmaringen, 16.02.2005 - 1 K 1567/04

    Keine Berücksichtigung des fachpraktischen Einführungsjahres als Fachsemester

  • VG Freiburg, 21.11.2003 - 7 K 1652/03

    Begründeter Fachrichtungswechsel nach Neigungswandel, hier betroffen Soziologie,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht