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   BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 3 Z 156/86   

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https://dejure.org/1986,4241
BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 3 Z 156/86 (https://dejure.org/1986,4241)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.1986 - BReg. 3 Z 156/86 (https://dejure.org/1986,4241)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - BReg. 3 Z 156/86 (https://dejure.org/1986,4241)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Persönliche Anhörung; Beschwerdegericht; Richter; Persönlicher Eindruck; Wiederholung; Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50a

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 583
  • FamRZ 1987, 412
  • Rpfleger 1987, 109
  • Rpfleger 1987, 58
  • BayObLGZ 1986, 524
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 20 W 281/97

    Eigener Anspruch der Großeltern auf Umgang mit ihrem Enkel allein auf Grund der

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  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Die Anhörung musste nicht zwingend durch die vollbesetzte Kammer erfolgen (BGH, FamRZ 1985, 169 [172]; BayObLG, FamRZ 1987, 412), da der mit der Anhörung beauftragte Richter - hier die Kammervorsitzende - bei der Entscheidung mitgewirkt hat (BayObLG, DAV 1982, 359 [363]; ZBlJugR 1981, 272 [275]).

    Soweit das BayObLG (FamRZ 1987, 412 [413]) in einer wegweisenden Bemerkung ausgeführt hat, dass die Nichtanhörung vor der Kammer begründet werden müsse, kann hier dem angefochtenen Beschluss entnommen werden, dass die Kammer nach dem Ergebnis der Anhörung nicht der Auffassung war, dass es doch noch zusätzlich und entscheidend auf den persönlichen Eindruck ankommen würde.

  • BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Kommt es hingegen auf den unmittelbaren persönlichen Eindruck an, d.h. darauf, daß das Gericht ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Betroffenen gewinnt (vgl. BayObLGZ 1986, 524/528), muß die persönliche Anhörung vor der gesamten Kammer wiederholt werden (BGH aaO).
  • OLG Hamm, 01.12.1998 - 15 W 339/98
    Kuntze, a.a.O., § 50 a FGG, Rdnr. 15), so wird sie in den Entscheidungsgründen angeben müssen, warum eine Anhörung vor der vollbesetzten Kammer nicht für erforderlich erachtet wurde (vgl. BayObLGZ 1986, 524, 528).
  • BayObLG, 13.05.1987 - BReg. 1 Z 57/86
    Die Anhörung durfte hier auch durch den beauftragten Richter erfolgen, weil es auf den persönlichen Eindruck, den die Mutter vor Gericht hinterlassen hat, der Beschwerdekammer nicht ankam (BGH NJW 1985, 1702/1704; BayObLGZ 1986, 524/528 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 50a RdNr. 15).
  • BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95

    Anhörung der Eltern im Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge

    und 29.12.1994 eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung durch das Landgericht darstellen konnten (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 215/220 und Senatsbeschluß vom 7.12.1993 1Z BR 99/93, 114/93), und ob sich das Landgericht nicht wenigstens in den Gründen seines Beschlusses damit hätte auseinandersetzen müssen, warum es eine erneute Anhörung nicht für erforderlich gehalten hat (§ 25 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 524/528).
  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches

    Schriftliche medizinische Gutachten dürfen für die Anordnung einer Pflegschaft aber nur verwertet werden, wenn sie vor der Entscheidung dem Betroff. zugänglich gemacht worden sind und dieser Gelegenheit hatte, innerhalb angemessener Frist Stellung zu nehmen (BayObLGZ 1986, 524/527 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 3Z BR 119/92
    Denn die Billigung einer Rechtspflegerentscheidung steht einer eigenen Entscheidung des Richters grundsätzlich nicht gleich (vgl. BayObLGZ 1959, 89/93; 1986, 524/526; für den Fall, dass der Richter irrtümlich nicht gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 RPflG selbst entscheidet, sondern die Sache der Beschwerdeinstanz vorlegt: Riedel RPflG 5.Aufl. § 11 Rn. 15 eb und eba; OLG Koblenz NJW 1976, 299; OLG Bamberg JurBüro 1979, 912).
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