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   OLG Düsseldorf, 29.12.1986 - 10 WF 293/86   

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https://dejure.org/1986,5504
OLG Düsseldorf, 29.12.1986 - 10 WF 293/86 (https://dejure.org/1986,5504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.12.1986 - 10 WF 293/86 (https://dejure.org/1986,5504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Dezember 1986 - 10 WF 293/86 (https://dejure.org/1986,5504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1565; VAHRG § 11; ZPO § 216; FGG § 33
    Versorgungsausgleich; Auskunft; Zwangsvollstreckung; Verweigerung der Auskunft gemäß § 11 VAHRG bei unschlüssigem Scheidungsantrag; unverzügliche Terminierung der Scheidungssache.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 618
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 27.03.1983 - 18 WF 1605/83

    Antrag auf Scheidung; Grundsätze für die Terminbestimmung im Verbundverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.1986 - 10 WF 293/86
    Eine andere, hier nicht zu entscheidende Frage ist es, ob dem Kammergericht (FamRZ 1983, 821 f) darin gefolgt werden kann, daß eine Terminsbestimmung noch als unverzüglich iSd § 216 Abs. 2 ZPO angesehen werden kann, wenn erst die Entscheidungsreife der im Verbund zu verhandelnden sog. Folgesachen herbeigeführt ist.
  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 438/18

    Auskunftsverpflichtung der Ehegatten in der Folgesache Versorgungsausgleich;

    bb) Ob im Hinblick auf die Auskunftspflicht der Ehegatten nach § 220 FamFG ausnahmsweise etwas Anderes gelten kann, wenn der Scheidungsantrag offensichtlich unzulässig (Wick Der Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 147; Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht 3. Aufl. § 220 FamFG Rn. 10) oder offensichtlich unschlüssig ist, weil schon nach dem eigenen Vorbringen des Antragstellers in der Antragsschrift das Trennungsjahr (noch) nicht abgelaufen ist und seinem Vortrag auch keine tragfähigen Gründe für eine Anwendung der Härteklausel (§ 1565 Abs. 2 BGB) zu entnehmen sind (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2009, 1836; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 618, 619, jeweils zu § 11 Abs. 2 VAHRG), braucht nicht entschieden zu werden, denn so liegt der Fall hier nicht.
  • OLG Koblenz, 25.02.2009 - 11 WF 166/09

    Ehescheidung: Auskunftspflicht bezüglich der Folgesache Versorgungsausgleich vor

    Es besteht keine Auskunftsverpflichtung in der Folgesache Versorgungsausgleich gemäß § 11 VAHRG, die gemäß § 33 FGG durchgesetzt werden kann, solange der Scheidungsantrag mangels Ablauf des Trennungsjahres gemäß § 1565 II BGB unschlüssig ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf FamRZ 87, 618, Palandt, 68. Aufl., Randn. 5 zu § 11 VAHRG).
  • OLG Oldenburg, 21.06.2011 - 14 WF 114/11

    Auskunftsverpflichtung eines Ehegatten über Grund und Höhe der in der Ehezeit

    Der gegenteiligen Auffassung (OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 618 -619; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1836 ; mit Einschränkungen OLG München, OLGR 1994, 150) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 25.03.1997 - 10 WF 21/97

    Zwangsgeld zur Einhaltung von Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit;

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  • OLG München, 31.05.1994 - 16 WF 723/94

    Erzwingung der Mitwirkung einer Partei des Ehescheidungsverfahrens an der Klärung

    Von diesem Grundsatz wird allerdings dann eine Ausnahme zu machen sein, wenn der Scheidungsantrag offensichtlich unbegründet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 87, 618) oder unzulässig ist.
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2001 - 6 WF 34/01

    Auskunftsersuchen zum Versorgungsausgleich durch das Gericht

    Der abweichenden Auffassung (OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 618 f) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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