Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,583
BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86 (https://dejure.org/1987,583)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1987 - IVb ZR 32/86 (https://dejure.org/1987,583)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 (https://dejure.org/1987,583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Urteils über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsrente nach Scheidung bei nachträglicher Veränderung der Einkommensverhältnisse der Ehefrau - Absinken der Arbeitskraft von einer halbtägigen Erwerbstätigkeit auf eine nur noch stundenweise einfache ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2229
  • MDR 1987, 826
  • FamRZ 1987, 1130
  • FamRZ 1987, 684
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    In seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 (IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1189) hat der Senat beiläufig ausgesprochen, der Unterhaltsgläubiger sei bei zweckwidriger Verwendung der als Vorsorgeunterhalt geleisteten Beträge später so zu behandeln, als hätten diese zu einer entsprechenden Versicherung geführt.

    Diese war der Klägerin jedoch nicht vorgeschrieben, sondern auch der Abschluß einer privaten Rentenversicherung wäre in Betracht gekommen und hätte nicht außerhalb der unterhaltsrechtlichen Zweckbindung gelegen (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 727/80 - FamRZ 1983, 152, 153 f. und vom 6. Oktober 1982 aaO).

    Ob der Beklagte berechtigt ist, den der Klägerin zustehenden Vorsorgeunterhalt unmittelbar an den Versicherungsträger zu zahlen, hängt davon ab, ob das Verlangen der Klägerin auf Zahlung an sich selbst aufgrund besonderer Umstände treuwidrig ist, insbesondere weil begründete Zweifel daran bestehen, daß sie an sie selbst gezahlte Beträge zweckentsprechend verwenden wird (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 a.a.O. S. 1189).

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Vorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 3 BGB ein zweckgebundener, im Urteil besonders auszuweisender Bestandteil des nachehelichen Unterhalts, den der Berechtigte für eine entsprechende Versicherung zu verwenden hat (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442, 445 und vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 890).

    Bei derartigen Einkünften, die unterhalb des sogenannten notwendigen Selbstbehalts liegen, besteht keine Obliegenheit zu Vorsorgemaßnahmen nach § 1578 Abs. 3 BGB, wie sich aus dem Grundsatz ergibt, daß dem laufenden Unterhalt im Verhältnis zum Vorsorgeunterhalt der Vorrang zukommt (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. Februar 1981 a.a.O. S. 445 und vom 26. Mai 1982 a.a.O. S. 890; s.a. Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 3. Aufl. Rdn. 182).

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Vorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 3 BGB ein zweckgebundener, im Urteil besonders auszuweisender Bestandteil des nachehelichen Unterhalts, den der Berechtigte für eine entsprechende Versicherung zu verwenden hat (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442, 445 und vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 890).

    Bei derartigen Einkünften, die unterhalb des sogenannten notwendigen Selbstbehalts liegen, besteht keine Obliegenheit zu Vorsorgemaßnahmen nach § 1578 Abs. 3 BGB, wie sich aus dem Grundsatz ergibt, daß dem laufenden Unterhalt im Verhältnis zum Vorsorgeunterhalt der Vorrang zukommt (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. Februar 1981 a.a.O. S. 445 und vom 26. Mai 1982 a.a.O. S. 890; s.a. Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 3. Aufl. Rdn. 182).

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 727/80

    Anrechnung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    Diese war der Klägerin jedoch nicht vorgeschrieben, sondern auch der Abschluß einer privaten Rentenversicherung wäre in Betracht gekommen und hätte nicht außerhalb der unterhaltsrechtlichen Zweckbindung gelegen (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 727/80 - FamRZ 1983, 152, 153 f. und vom 6. Oktober 1982 aaO).

    Macht der Berechtigte erstmals Vorsorgeunterhalt geltend, braucht er allerdings grundsätzlich keine konkreten Angaben über die Art und Weise der von ihm beabsichtigten Vorsorge zu machen (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 1982 a.a.O. S. 154).

  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1981 (BGHZ 82, 246, 250) [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 638/80] dargelegt hat, stellt ein stattgebendes Urteil über die Entrichtung einer Unterhaltsrente nicht nur den Rechtszustand zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung des Gerichts fest; vielmehr ergreift die Rechtskraft auch die erst künftig zu entrichtenden Unterhaltsleistungen, deren Festsetzung auf einer Prognose der künftigen Entwicklung beruht.
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    Soweit sich die Revision demgegenüber auf das in BGHZ 83, 278 [BGH 17.02.1982 - IVb ZR 657/80] veröffentlichte Senatsurteil beruft, so betrifft dieses den Ausnahmefall der nachträglichen Erfüllung und anderer Einwendungen, die geeignet sind, eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) gegen das Unterhaltsurteil zu begründen (a.a.O. S. 281).
  • BGH, 18.05.1983 - IVb ZR 375/81

    Neubemessung des Scheidungsunterhalts im Abänderungsverfahren - Ausscheiden

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    In seinem Urteil vom 18. Mai 1983 (IVb ZR 375/81 - FamRZ 1983, 803, 804) hat der Senat bereits die rechtsähnliche Vorschrift des § 65 EheG in einem Fall herangezogen, in dem das Oberlandesgericht einem nach altem Recht geschiedenen Ehegatten, der es unterlassen hatte, durch zumutbare Arbeit Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründen, ein fiktives Renteneinkommen zugerechnet hatte.
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83

    Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    Was die Bemessung des Elementarunterhalts betrifft, so gehört es zu den für das Abänderungsverfahren bindenden Grundlagen des im Vorprozeß ergangenen Urteils, daß die Klägerin zur Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards monatlich 1.142 DM benötigt (vgl. etwa Senatsurteil vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985, 582, 583).
  • BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85

    Unterhaltsmindernde Berücksichtigung der Verwendung geerbten Kapitalvermögens zur

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    Weiterhin kann hier die Vorschrift des § 1579 Nr. 3 BGB nicht außer Betracht bleiben, die - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat - in ihrem Regelungsbereich den Rückgriff auf allgemeine Grundsätze ausschließt (vgl. Senatsurteil vom 5. März 1986 - IVb ZR 12/85 - FamRZ 1986, 560, 562 und die dortigen Nachweise).
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86
    Ein solches würde mindestens eine unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit voraussetzen, die vorliegt, wenn sich der Unterhaltsberechtigte unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltsverpflichteten über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Bedürftigkeit hinweggesetzt hat (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364, 367 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2012 - XII ZR 72/10

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit

    Eine durch den Wegfall dieser Nebenbeschäftigung eingetretene (teilweise) Erwerbslosigkeit der Beklagten wäre so lange nach der Scheidung im Jahre 1996 eingetreten, dass der für den Einsatzzeitpunkt des § 1573 Abs. 1 BGB erforderliche, relativ enge zeitliche Zusammenhang (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 687) zwischen beiden Ereignissen ersichtlich fehlt.
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19

    Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus bei Berechnung des nachehelichen

    Erteilt der Unterhaltsberechtigte dem Unterhaltspflichtigen auf dessen Aufforderung hin keine Auskunft über die Verwendung des in der Vergangenheit bezogenen Altersvorsorgeunterhalts und bestehen deshalb begründete Zweifel daran, dass er die hierfür an ihn geleisteten Beträge zweckentsprechend verwenden wird, steht der Forderung auf Zahlung künftigen Altersvorsorgeunterhalts der Einwand der Treuwidrigkeit nach § 242 BGB entgegen (Fortführung von Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684).

    Auch dann wäre die Forderung des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt nicht schlüssig begründet (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1987 IVb ZR 32/86 FamRZ 1987, 684, 688).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 11 UF 229/17

    Altersvorsorgeunterhalt: Dispositionsbefugnis des Unterhaltsgläubigers

    Es kommt daneben oder an deren Stelle auch der Abschluss einer privaten Rentenversicherung in Betracht; dies jedenfalls liegt nicht außerhalb der unterhaltsrechtlichen Zweckbindung (BGH FamRZ 2007, 117 unter wörtlicher Zitierung der entsprechenden Ausführungen in BGH FamRZ 1987, 1130 und BGH FamRZ 1983, 152).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 301/12

    Nachehelicher Unterhalt: Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen

    Damit korrespondiert allerdings auch die Pflicht des Unterhaltsberechtigten, den Vorsorgeunterhalt zweckentsprechend zu verwenden (Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 686).
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Sie hat auf der anderen Seite Schutzwirkung insoweit, als das frühere Verhalten des Unterhaltsberechtigten nur dann Auswirkungen auf seinen Unterhaltsanspruch haben kann, wenn ihm Mutwilligkeit vorgeworfen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 685).

    Die ausführliche Würdigung des Sachverhalts durch das Oberlandesgericht läßt jedoch keinen Zweifel, daß das Gericht diesen von der Rechtsprechung bereits eingehend ausgeformten Rechtsbegriff (vgl. dazu etwa Senatsurteile vom 25. März 1987 aaO und vom 12. April 2000 - XII ZR 79/98 - FamRZ 2000, 815, 817) richtig erfaßt und in tatrichterlicher Verantwortung zutreffend angewandt hat.

  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Damit scheidet auch die Möglichkeit aus, den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit deshalb noch dem Zeitpunkt der Scheidung zuzurechnen, weil sich ein zu dieser Zeit bereits vorhandenes, die Erwerbsfähigkeit minderndes Leiden verschlimmert und schließlich zur vollständigen Erwerbsunfähigkeit geführt hätte (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 685).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Vielmehr kommt daneben oder an deren Stelle auch der Abschluss einer privaten Rentenversicherung in Betracht; dies würde nicht außerhalb der unterhaltsrechtlichen Zweckbindung liegen (Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 686).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 32/12

    Sozialhilfe

    Vielmehr spricht einiges dafür - bedarf aber letztlich mit Blick auf den dargestellten Grundsatz der Negativ-Evidenz erst im Rahmen eines etwaigen zivilrechtlichen Unterhaltsprozesses weiterer Aufklärung -, dass der Leistungsempfänger seither infolge dieser Erkrankung erwerbsunfähig bzw. seine Erwerbsfähigkeit gemindert war (vgl. zu dieser Voraussetzung u.a. BGH vom 25.03.1987 - IVb ZR 32/86, NJW 1987, 2229-2233; BGH vom 26.01.1983 - IVb ZR 347/81, FamRZ 1984, 353-356).

    Ein solches Beziehen schon auf den Zeitpunkt der Scheidung könnte jedenfalls dann anzunehmen sein, wenn der Unterhaltsberechtigte - was hier aufgrund der dargelegten Umstände durchaus denkbar ist - bereits im Scheidungszeitpunkt aufgrund einer schon ausgebrochenen, manifesten Erkrankung teilerwerbsunfähig war und eine Verschlimmerung im Wesentlichen derselben Leiden nach der Scheidung dazu führt, dass eine vollständige Erwerbsunfähigkeit eintritt (BGH vom 25.03.1987 - IVb ZR 32/86, NJW 1987, 2229-2233; KG Berlin vom 01.02.2002 - 3 UF 184701, FamRZ 2002, 460-462).

  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 544/20

    Altersvorsorgeunterhalt: Berechtigung zum Abschluss einer privaten

    Das gilt auch, wenn im Einzelfall mit weniger Kosten verbundene oder ertragreichere Anlageformen zur Verfügung stehen (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 686 mwN).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Dazu gehört auch die Frage, ob der Ehefrau für ihren laufenden Lebensbedarf ausreichende Mittel zur Verfügung stehen oder ob eine Kürzung des an sich nachrangigen Altersvorsorgeunterhalts erforderlich ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 686; Wendl/Gutdeutsch Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 4. Aufl. § 4 Rdn. 478).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

  • OLG Bamberg, 11.09.2002 - 2 WF 150/02

    Unterhalt: Erstattung der Steuerentlastung auf Grund des begrenzten

  • BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 40/87

    Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der

  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89

    Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und

  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 42/87

    Änderung der Steuerklasse; Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen; Versetzung in

  • OLG Hamm, 16.09.2022 - 5 UF 44/22

    Höhe des Trennungsunterhalts; Unterhaltsrechtliche Zuordnung eines Wechsels der

  • KG, 12.04.2019 - 13 UF 124/17

    Abänderung nachehelichen Unterhalts: Bindung des Gerichts an die Feststellungen

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2020 - 6 UF 92/20
  • OLG Frankfurt, 21.07.2010 - 2 UF 63/10

    Nachehelichenunterhalt: Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung von

  • KG, 02.10.2012 - 13 UF 174/11

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Zumutbarkeit der Wahl einer günstigeren

  • BGH, 18.02.1993 - IX ZR 48/92

    Zulässigkeit der Erweiterung einer Klage um einen Feststellungsantrag im

  • OLG Köln, 07.03.2001 - 27 UF 176/00

    Ziel einer Abänderungsklage

  • OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00

    Begriff der Mutwilligkeit

  • OLG Köln, 04.04.2001 - 27 UF 193/98

    Anrechnung fiktiver Versorgung im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich - grobes

  • OLG Karlsruhe, 17.12.1992 - 2 UF 195/91

    Unterhalt; Erwerbsunfähigkeit; Psychose; Krankheitsunterhalt

  • OLG Köln, 15.09.1997 - 14 WF 119/97

    Gegenstandswert in Ehesachen

  • KG, 30.08.2011 - 13 UF 111/11

    Nachehelichenunterhalt: Befristung bzw. Herabsetzung eines

  • SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10

    Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II besteht auch bei einem denkbaren

  • OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 269/97

    Geschiedenenunterhalt: Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung im Falle

  • KG, 01.02.2002 - 3 UF 184/01

    Berücksichtigung von auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Renten bei der

  • OLG Hamm, 03.12.1997 - 11 UF 8/97

    Erlöschen des Unterhaltsanspruchs bei Aufnahme nachhaltig sichernder

  • OLG Celle, 20.08.1996 - 18 UF 86/96

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt ; Zahlung von nachehelichen Unterhalt ;

  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 4 UF 183/89

    Unterhaltsberechtigter; Verschweigen eigener Renten-Einkünfte; Herabsetzung des

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 3 WF 204/97

    Einsatzzeitpunkt für Unterhaltsanspruch wegen Krankheit bei nachehelichem

  • OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 UF 379/92

    Zeitliche Begrenzung des nach § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB zu zahlenden Unterhalts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht