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OLG Düsseldorf, 31.03.1987 - 1 UF 63/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 953
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 702/81
Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Rechtsmittel - Rechtsmittelgericht - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1987 - 1 UF 63/86
Der Umstand, daß bei Vereinbarungen gemäß § 1408 BGB sowohl Formerfordernisse als auch Zeitschranken zu beachten sind, ist nach dem Willen des Gesetzgebers ein ausreichender Schutz der schwächeren Partei vor übereilten Entscheidungen (BGH FamRZ 1983, 459 = BGHF 3, 852; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 1005 mwN;… Kanzleiter in MünchKomm, BGB § 1408 Rdn. 20). - OLG Köln, 05.02.1981 - 14 UF 77/80
Notarielle Vereinbarung; Zugewinnausgleich; Versorgungsausgleich; Nachehelicher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1987 - 1 UF 63/86
Ein Totalausschluß von Versorgungsausgleich, Zugewinn und Unterhalt wäre möglicherweise als sittenwidrig anzusehen (so OLG Köln FamRZ 1981, 1087;… Diederichsen in Palandt, aaO § 1408 Anm. 3 b bb a.E. mwN).
- OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01
Ehevertrag bei Scheidung - inhaltliche Überprüfung - Teilnichtigkeit - …
a) Der Vortrag der Antragsgegnerin, der Antragsteller habe ihr erklärt, sie "keinesfalls" zu benachteiligen, deutet auf eine arglistige Täuschung durch den Antragsteller hin, die ein Anfechtungsrecht begründet (§ 123 Abs. 1 BGB), zumal die Antragsgegnerin - ausweislich der notariellen Urkunde - vom Notar nicht über die rechtliche Tragweite der Vereinbarung über den Zugewinnausgleich (zu Ziffer 3.) belehrt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 953 f.).