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   OLG Düsseldorf, 31.03.1987 - 1 UF 63/86   

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https://dejure.org/1987,8164
OLG Düsseldorf, 31.03.1987 - 1 UF 63/86 (https://dejure.org/1987,8164)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.1987 - 1 UF 63/86 (https://dejure.org/1987,8164)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 1987 - 1 UF 63/86 (https://dejure.org/1987,8164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 138, 1408, 1587o
    Versorgungsausgleich; Ausschluß; Wirksamkeit eines Ehevertrages trotz Ehescheidungsabsicht eines Ehegatten nach Ablauf der Jahresfrist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 953
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 702/81

    Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Rechtsmittel - Rechtsmittelgericht -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1987 - 1 UF 63/86
    Der Umstand, daß bei Vereinbarungen gemäß § 1408 BGB sowohl Formerfordernisse als auch Zeitschranken zu beachten sind, ist nach dem Willen des Gesetzgebers ein ausreichender Schutz der schwächeren Partei vor übereilten Entscheidungen (BGH FamRZ 1983, 459 = BGHF 3, 852; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 1005 mwN; Kanzleiter in MünchKomm, BGB § 1408 Rdn. 20).
  • OLG Köln, 05.02.1981 - 14 UF 77/80

    Notarielle Vereinbarung; Zugewinnausgleich; Versorgungsausgleich; Nachehelicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1987 - 1 UF 63/86
    Ein Totalausschluß von Versorgungsausgleich, Zugewinn und Unterhalt wäre möglicherweise als sittenwidrig anzusehen (so OLG Köln FamRZ 1981, 1087; Diederichsen in Palandt, aaO § 1408 Anm. 3 b bb a.E. mwN).
  • OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01

    Ehevertrag bei Scheidung - inhaltliche Überprüfung - Teilnichtigkeit -

    a) Der Vortrag der Antragsgegnerin, der Antragsteller habe ihr erklärt, sie "keinesfalls" zu benachteiligen, deutet auf eine arglistige Täuschung durch den Antragsteller hin, die ein Anfechtungsrecht begründet (§ 123 Abs. 1 BGB), zumal die Antragsgegnerin - ausweislich der notariellen Urkunde - vom Notar nicht über die rechtliche Tragweite der Vereinbarung über den Zugewinnausgleich (zu Ziffer 3.) belehrt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 953 f.).
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