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   BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86   

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https://dejure.org/1987,580
BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86 (https://dejure.org/1987,580)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1987 - IVb ZR 41/86 (https://dejure.org/1987,580)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1987 - IVb ZR 41/86 (https://dejure.org/1987,580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes bezüglich der Entscheidung über die Gewährung von Unterhalt bei Scheidung einer Ehe zwischen einem deutschen und einer polnischen Staatsangehörigen - Beurteilung des Unterhaltsanspruchs nach materiellem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1474
  • MDR 1987, 827
  • FamRZ 1987, 682
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 620/80

    Scheidungsfolgen in gemischt-nationaler Ehe

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Das Oberlandesgericht hat in Anlehnung an die Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 8. Juni 1983 (BGHZ 87, 359 [BGH 08.06.1983 - IVb ZB 620/80]) den Unterhaltsanspruch der Beklagten nach materiellem deutschen Recht beurteilt.

    Wie der Senat in BGHZ 87, 359 ff. [BGH 08.06.1983 - IVb ZB 620/80] dargelegt hat, waren in einer Ehe zwischen einem deutschen und einem ausländischen Ehegatten die Scheidungsfolgen zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von Mann und Frau auch dann einheitlich nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn - wie hier - nur der ausländische Ehegatte die Scheidung beantragt hatte.

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Daraus ergibt sich nämlich, daß das angefochtene Urteil auf der gerügten Unterlassung nicht beruht, weil das von der Revision bezeichnete Beweisangebot nicht erheblich gewesen wäre (vgl. dazu BVerfGE 28, 17).
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Ob eine solche Verpflichtung des Gerichts bestanden hat, kann im Hinblick darauf zweifelhaft sein, daß es sich dabei um ein allgemein zugängliches Erkenntnismittel über Umstände handelt, von denen die Parteien wußten, daß sie für die Entscheidung erheblich waren (vgl. auch BGHZ 31, 43, 45).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 90/85

    Rechtskraft der Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26. November 1986 - IVb ZR 90/85 - zur Veröffentlichung u.a. in BGHR EGBGB 18 I Devisenrecht 1 vorgesehen), ist in Fällen der vorliegenden Art der Unterhalt so zu erbringen, wie es den durch das Devisenrecht vorgezeichneten tatsächlichen Erfüllungsmöglichkeiten entspricht.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.03.1966 - 11 T 16/66
    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Lebt der Unterhaltsberechtigte im Ausland, so sind für die Höhe des Unterhaltsanspruchs die Geldbeträge maßgebend, die er an seinem Aufenthaltsort aufwenden muß, um den ihm gebührenden Lebensstandard aufrechtzuerhalten (herrschende Auffassung; vgl. etwa Köhler Handbuch des Unterhaltsrechts 6. Aufl. Rdnr. 832; Göppinger a.a.O. Rdnr. 372; LG Nürnberg/Fürth NJW 1966, 1622; OLG Frankfurt FamRZ 1978, 934; OLG Schleswig IPRax 1984, 210, 211).
  • BGH, 19.06.1975 - KVR 2/74

    Die den Markt betonieren - Nach Verkaufssyndikaten wurden nun auch freiwillige

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Da er das nicht getan hat und die Revision auch nicht auf ein inhaltlich abweichendes Sitzungsprotokoll Bezug nehmen kann (§ 314 S. 2 ZPO), ist die Rüge gemäß § 561 Abs. 2 ZPO unbeachtlich (vgl. dazu BGHZ 65, 30, 35 f.).
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Für an dem Stichtag laufende Verfahren über nachehelichen Unterhalt gilt jedenfalls insoweit nach Abs. 2 der Vorschrift das neue Kollisionsrecht, als es sich um danach fällig werdenden Unterhalt handelt; da Unterhaltsansprüche für die Zeiträume, in dem ihre Voraussetzungen vorliegen, jeweils neu entstehen (Senatsurteil BGHZ 82, 246, 250) [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 638/80], liegt insoweit kein abgeschlossener Vorgang im Sinne des Abs. 1 der Vorschrift vor, auch wenn der Scheidungsausspruch vor dem 1. September 1986 rechtskräftig geworden ist (ebenso im Ergebnis Basedow NJW 1986, 2971, 2973; Jayme IPRax 1986, 265, 270).
  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81

    Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Dem Kläger steht die negative Feststellungsklage zur Verfügung, um - auch für die zurückliegende Zeit seit Rechtskraft des Scheidungsausspruchs - gegenüber der am 26. April 1982 ergangenen einstweiligen Anordnung nach § 620 Satz 1 Nr. 6 ZPO im ordentlichen Verfahren den Anspruch der Beklagten auf nachehelichen Unterhalt klären zu lassen (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 9. Februar 1983 - IVb ZR 343/81 - FamRZ 1983, 355).
  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Nach dem somit maßgebenden deutschen Recht hat das Oberlandesgericht zu Recht einen Unterhaltsanspruch der Beklagten gemäß § 1570 BGB angenommen, weil von ihr wegen der Pflege und Erziehung der in den Jahren 1978 und 1980 geborenen gemeinschaftlichen Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 363/81 - FamRZ 1983, 456, 458 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 26/82

    Entstehung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
    Diesen für den Versorgungsausgleich entwickelten Grundsatz hat der Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1983 (IVb ZR 26/82 - FamRZ 1984, 256, 257) ausdrücklich auf den Fall des nachehelichen Unterhalts übertragen.
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85

    Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 52/85

    Wirksamkeit des Haager Ehewirkungsabkommens

  • OLG Schleswig, 18.06.1982 - 10 UF 187/80
  • BayObLG, 15.01.1985 - Allg. Reg. 2/85

    Gerichtsstand für den Unterhaltsverpflichteten

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12

    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen

    (1) Nachdem das Statistische Bundesamt die Veröffentlichung der Verbrauchergeldparitäten zum Ende des Berichtsjahrs 2009 eingestellt hatte (vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 9 Rn. 91), deren Heranziehung zur Ermittlung der Kaufkraftunterschiede der Senat seinerzeit gebilligt hatte (Senatsurteil vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 - FamRZ 1987, 682, 684; vgl. auch Unger FPR 2013, 19, 21), werden nunmehr zum einen die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums sowie eine Korrektur mittels Teuerungsziffern und schließlich die Heranziehung der Statistiken zu Kaufpreisparitäten von Eurostat erwogen (vgl. die Übersicht bei OLG Stuttgart FamRZ 2014, 850, 851 f.; Unger FPR 2013, 19, 21 ff.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur prüfen, ob der Tatrichter insoweit den Verfahrensstoff erschöpfend gewürdigt und einen rechtlich bedenkenfreien Weg eingeschlagen hat (Senatsurteil vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 - FamRZ 1987, 682, 684).

  • OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12

    Kaufkraftbereinigung in der Schweiz erzielten Erwerbseinkommens bei Ermittlung

    Hält sich der Unterhaltsberechtigte im Ausland auf, so sind für die Höhe seines Unterhaltsanspruchs daher die Geldbeträge maßgebend, die er an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, um den ihm gebührenden Lebensstandard aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, FamRZ 1987, S. 682 ff. zum Ehegattenunterhalt; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, S. 600 ff. zum Kindesunterhalt); er ist also so zu stellen, dass er mit den Unterhaltsleistungen an seinem Wohnort den gleichen Unterhaltsbedarf abzudecken vermag wie bei einem ständigen Aufenthalt im Inland.
  • OLG Hamm, 06.07.1987 - 8 UF 557/86

    Unterhaltsrechtsstreit wegen der Erhöhung des Unterhaltsbedarfs eines in Polen

    Die insoweit ermittelten Werte sind zwar nur Näherungswerte, bieten aber eine hinreichend sichere Bewertungsbasis (BGH FamRZ 1987, 682, 684 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 20 = BGHF 5, 948).

    Generell schuldet der Unterhaltspflichtige denjenigen Geldbetrag, der erforderlich ist, um - bei Auslandsaufenthalt des Gläubigers - dem Unterhaltsberechtigten die Deckung seiner "gerechtfertigten Bedürfnisse« (Art. 135 § 1 FVK) zu ermöglichen (BGH FamRZ 1987, 682, 683 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 20 = BGHF 5, 948).

    Zu der Ermittlung dieses Betrages kommt es auf die tatsächlichen Kosten an, die der Kläger in Polen, und zwar unter Zugrundelegung der polnischen Währung als des dort gültigen gesetzlichen Zahlungsmittels, aufwenden muß (BGH FamRZ 1987, 682, 683 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 20 = BGHF 5, 948).

    Diese Art der Erfüllung ist hier zugrunde zu legen, weil sie in dem Verhältnis zu Polen die durch das dort geltende Devisenrecht vorgegebene tatsächliche Erfüllungsmöglichkeit darstellt (BGH FamRZ 1987, 370 = EzFamR ZPO § 328 Nr. 2 = BGHF 5, 652; 1987, 682, 684 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 20 = BGHF 5, 948).

    Weder kann einer oder beiden Parteien angesonnen werden, sich auf eine für den Kläger illegale Möglichkeit der Erfüllung (Umtausch von deutscher Währung in Polen zu dem dortigen Schwarzmarktkurs, vgl. auch hierzu BGH FamRZ 1987, 370 = EzFamR ZPO § 328 Nr. 2 = BGHF 5, 652; 1987, 682, 684 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 20 = BGHF 5, 948) einzulassen, noch kann der Kläger auf die wirtschaftlich günstigere Alternative verwiesen werden, sich den Gegenwert in Polen in Warengutscheinen auszahlen zu lassen, und diese dann privat zu verkaufen (vgl. hierzu eingehend Bytomski, aaO).

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 40/91

    Abänderung eines im polnischen Ehescheidungsurteil der Eltern enthaltenen Titels

    Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - vorbehaltlich anderer Regelungen, insbesondere in zwischenstaatlichen Abkommen - immer dann gegeben, wenn nach den Bestimmungen über den Gerichtsstand ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665 und vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 - FamRZ 1987, 682).

    Denn für die Höhe des am Aufenthaltsort des Berechtigten erforderlichen finanziellen Aufwands sind die dortigen tatsächlichen Versorgungsmöglichkeiten und deren Kosten entscheidend (Senatsurteil vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 - FamRZ 1987, 682, 684).

  • OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 10 WF 57/01

    Umfang der einem Anwalt erteilten Prozessvollmacht hinsichtlich Scheidungsfolgen

    Dabei ist die internationale Zuständigkeit - vorbehaltlich anderer Regelungen, insbesondere in zwischenstaatlichen Abkommen, die hier nicht einschlägig sind, - immer dann gegeben, wenn nach den Bestimmungen über den Gerichtsstand ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist (BGH, FamRZ 1987, 682; FamRZ 1992, 1060; Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 7, Rz. 228).

    Allerdings sind, wenn der Unterhaltsberechtigte im Ausland lebt, für die Höhe des Unterhaltsanspruchs die Geldbeträge maßgebend, die er an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, um den ihm gebührenden Lebensstandard aufrechtzuerhalten (BGH, FamRZ 1987, 682, 683; Wendl/Dose, a.a.O., § 7, Rz. 22).

    Dazu können die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes für das Kaufkraftverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA herangezogen werden (vgl. auch BGH, FamRZ 1987, 682, 684).

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Für die Ermittlung des »angemessenen Selbstbehalts«, den er benötigt, um seinen Unterhalt sicherzustellen, sind deshalb die Geldbeträge maßgebend, die er an seinem Aufenthaltsort aufwenden muß, um nach den dortigen Verhältnissen den vergleichbaren »angemessenen« Lebensstandard aufrechtzuerhalten (vgl. Senatsurteil vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 = BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Lebensbedarf 1 = FamRZ 1987, 682).
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89

    Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich -

    Zwar hat der Senat für die früherem Kollisionsrecht unterfallenden Scheidungen von Ehen zwischen einem deutschen und einem ausländischen Ehegatten entschieden, daß die Scheidungsfolgen einheitlich nach deutschem Recht zu beurteilen sind, und diesen ursprünglich für den Versorgungsausgleich entwickelten Grundsatz auch auf den nachehelichen Unterhalt bezogen (vgl. Senatsurteile vom 14. Dezember 1983 aaO. und vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 - FamRZ 1987, 682).

    Insoweit bleibt es für den Versorgungsausgleich bei dem Statut, das durch die früheren, bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages geltenden und nach Art. 220 Abs. 1 EGBGB weiterhin maßgebenden Kollisionsregeln bestimmt wird, während für den nach dem 1. September 1986 fällig werdenden nachehelichen Unterhalt, über den nach dem Stichtag erstmals oder im Wege der Abänderung einer vor dem 1. September 1986 erlassenen Unterhaltsentscheidung zu erkennen ist, nach Art. 220 Abs. 2 EGBGB die Neuregelung des Art. 18 Abs. 4 EGBGB gilt (vgl. Senatsurteile vom 1. April 1987 aaO. S. 682 sowie vom 27. März 1991 - XII ZR 113/90 - BGHR EGBGB Art. 18 Abs. 5 Inlandsaufenthalt 1 = FamRZ 1991, 925, 926; Palandt/Heldrich, BGB 51. Aufl. Art. 18 EGBGB Rdn. 6).

  • BGH, 27.03.1991 - XII ZR 113/90

    Maßgebliches Recht für den Unterhaltsanspruch einer in der Bundesrepublik

    Sie besteht - vorbehaltlich hier nicht eingreifender Sonderregeln - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer dann, wenn nach den Bestimmungen über den Gerichtsstand ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665 und vom 1. April 1987 - IVb ZR 41/86 - FamRZ 1987, 682).

    Unterhaltsansprüche entstehen für die Zeiträume, in denen ihre Voraussetzungen vorliegen, jeweils neu (Senatsurteile BGHZ 82, 246, 250 [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 638/80] und vom 1. April 1987 aaO.).

  • OLG Stuttgart, 17.01.2014 - 17 WF 229/13

    Verfahren über den Unterhalt eines im Ausland lebenden Kindes: Internationale

    Überwiegend hatten Rechtsprechung (vom BGH gebilligt in BGH, FamRZ 1987, 682) und Literatur (Wendl/Dose, Unterhaltsrecht 8. Aufl. § 9 Rn. 38) bislang eine Korrektur des Bedarfs an Hand der so genannten Verbrauchergeldparitäten vorgenommen, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurden.
  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07

    Höhe des Unterhaltsanspruchs eines in Ecuador lebenden Unterhaltsberechtigten

    Vielmehr sind für die Höhe des Unterhaltsanspruchs die Geldbeträge maßgebend, die der Unterhaltsberechtigte an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, um den ihm gebührenden Lebensstandard aufrechtzuerhalten (BGH, FamRZ 1987, 682 ; Staudinger/Mankowski, BGB , Neubearbeitung 2003, Anh. I zu Art. 18 EGBGB , Rdn. 331 m.w.N.; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl, § 7, Rdn. 22).
  • OLG Celle, 07.05.1990 - 10 WF 100/90

    Unterhaltsansprüche nach Scheidung einer polnischen Ehe; Ermittlung der

  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 44/89

    Bestimmung des anwendbaren Rechts bei nachträglichem Versorgungsausgleich

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 133/88

    Erbringung von Barunterhalt gegen einem im Ausland lebenden Kind

  • KG, 07.09.2001 - 3 UF 9399/00

    Anwendbares Recht für Unterhaltsansprüche eines im Ausland lebenden Kindes

  • BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89

    Negative Feststellungsklage gegen einstweilige Anordnung über Ehegattenunterhalt

  • OLG Stuttgart, 25.07.2016 - 17 UF 284/14

    Kindesunterhaltsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers bei rückwirkend

  • KG, 23.07.1987 - 16 UF 1597/87

    Zahlung von Unterhalt ; Scheidung einer Ehe ; Internationale Zuständigkeit

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 76/88

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für das Scheidungsverfahren

  • OLG Hamm, 22.03.2016 - 11 UF 142/15

    Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltsschuldners

  • OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 2 WF 158/88
  • OLG Stuttgart, 20.01.2014 - 17 WF 229/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

  • OLG Hamm, 07.07.1987 - 1 UF 645/86

    Anspruch auf Kindesunterhalt betreffend in Polen lebende Kinder; Zulässigkeit

  • KG, 12.07.1989 - 3 WF 3808/89

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Unterhalts; Anspruch auf Auskunftserteilung

  • OLG Düsseldorf, 17.03.1988 - 6 (9) WF 115/87
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 245/90

    Unwirksame Natural-Unterhaltsbestimmung für minderjährige Kinder getrennt

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 29/88

    Gerichtsstand bei Klage; Befreiung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen eines

  • OLG Hamm, 11.03.1993 - 4 UF 215/92
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2006 - 20 WF 45/06

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Anwendbarkeit bei

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2002 - L 13 KN 980/98

    Unterhaltsermittlung beim Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei

  • OLG Stuttgart, 26.11.2002 - 17 UF 507/01

    Nachehelicher Unterhalt: Sachnormverweisung im Haager Unterhaltsübereinkommen;

  • OLG Stuttgart, 10.11.1989 - 17 UF 344/89

    Nutzungsrecht an der Wohnung; Verwaltungsakt; Wohnungszuweisung zwischen

  • OLG Hamm, 03.01.1989 - 9 WF 456/88
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1994 - 5 UF 65/94

    Ausschluß eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach belgischem Recht

  • OLG Hamm, 20.07.1993 - 3 UF 381/91

    Nachehelicher Unterhalt nach türkischem Recht ; Geltendmachung nach

  • OLG Hamm, 10.05.1989 - 10 WF 140/89

    Umfang von Unterhaltsansprüchen; Kinder aus Polen; Vater aus Deutschland;

  • OLG Hamm, 08.01.1990 - 8 WF 642/89
  • OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89

    Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte; Verbindlichkeit

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1991 - 8 UF 143/91
  • BGH, 22.03.1989 - IVb ZR 43/88
  • KG, 11.09.1987 - 3 WF 5304/87

    Bestimmung des Sinn und Zwecks der Morgengabe nach iranischem Recht

  • OLG München, 15.07.2009 - 12 UF 826/09

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes: Unterhaltsbedarf bei Verlegung des

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