Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.07.1987 - 3 WF 48/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6002
OLG Frankfurt, 06.07.1987 - 3 WF 48/87 (https://dejure.org/1987,6002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.1987 - 3 WF 48/87 (https://dejure.org/1987,6002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 1987 - 3 WF 48/87 (https://dejure.org/1987,6002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1613
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Konfirmationskosten als Sonderbedarf.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 608/80

    Eintrittspflicht des Unterhaltsschuldners für außergewöhnlich hohe Einzelausgaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.1987 - 3 WF 48/87
    Die Rechtsprechung hat den Begriff des unregelmäßigen Bedarfs dahin ausgelegt, daß dieser nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war, und der deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte (so BGH FamRZ 1982, 145 = BGHF 2, 948 mwN).

    Da der Kindesunterhalt aber generell als Tabellenunterhalt nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen bemessen wird, wird der Faktor Konfirmationskosten bei der Errechnung der laufenden Unterhaltsrente regelmäßig auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn diese schon feststehen (vgl. BGH FamRZ 1982, 145 = BGHF 2, 948).

    Der damit entstandene Sonderbedarf kann nicht rückwirkend fiktiv von heute ausgehend auf den Zeitpunkt seines Entstehens verteilt, und auf diese Weise zu der tragbaren monatlichen Durchschnittsbelastung heruntergerechnet werden (BGH FamRZ 1982, 145 = BGHF 2, 948).

  • OLG Stuttgart, 11.06.1982 - 15 UF 53/82

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Konfirmationskosten als Sonderbedarf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.1987 - 3 WF 48/87
    Darauf gestützt hat das Oberlandesgericht Stuttgart (FamRZ 1982, 1114) entschieden, Konfirmationskosten seien kein Sonderbedarf, weil diese voraussehbar seien.
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04

    Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation

    Selbst wenn besondere Kosten längerfristig vorhersehbar seien, scheide ein Sonderbedarf nur dann aus, wenn der Unterhaltsberechtigte auf der Grundlage des ihm gezahlten Barunterhalts in der Lage sei, den später benötigten Betrag selbst anzusparen, und wenn ihm dieses im Hinblick auf die gesamten Verhältnisse auch zumutbar sei (OLG Schleswig FamRZ 2005, 1277; OLG Bremen OLGR 2003, 61; KG [19. Senat für Familiensachen] FamRZ 2003, 1584; OLG Köln FF 2002, 170; OLG Karlsruhe [5. Senat für Familiensachen] FamRZ 2000, 1046; OLG Dresden OLGR 2000, 96; OLG Karlsruhe [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 1991, 1349; OLG Celle NJW-RR 1991, 201; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 1144; OLG Frankfurt FamRZ 1988, 100; Wendl/Scholz aaO § 6 Rdn. 3 f., 16; Weinreich/Klein Familienrecht 2. Aufl. § 1613 BGB Rdn. 51; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 280, 283; FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. 6. Kap. Rdn. 190 f.; Luthin/Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3051 f.; Eschenbruch/Wohlgemuth Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 3044, 3046; Johannsen/Henrich/Graba Eherecht 4. Aufl. § 1613 BGB Rdn. 11 f. und Scholz/Stein Praxishandbuch Familienrecht Stand: September 2005 Teil K Rdn. 202, 210).
  • KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02

    Kosten für eine Konfirmationsfeier und Reisen als Sonderbedarf

    In einem solchen Fall kann sachgerecht ein "unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf" dann angenommen werden, wenn eine nicht regelmäßig wiederkehrende Ausgabenposition auch bei vorausschauender Bedarfsplanung durch Bildung von Rücklagen nicht angespart werden kann (ähnlich OLG Köln N JW-RR 1988, 1476; OLG Frankfurt FamRZ 1988, 100; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 1144; OLG Dresden OLGR 2000, 96; Borth in: Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Auflage, Teil IV Rn 131; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Auflage, § 6 Rn 4).
  • OLG Braunschweig, 01.08.1995 - 1 WF 76/94

    Bestimmung des Maßes des Barunterhaltsanspruches des Kindes nach der von der

    Insoweit kann in die Beurteilung zu § 1613 Abs. 2 BGB einfließen, daß trotz der längeren Vorlaufzeit und der Ankündigung des Bedarfs, der konkrete Bedarf - wie z.B. bei Familienfeiern oder auch Klassenfahrten - und vor allem die Höhe des wirklichen Aufwandes nicht einkalkulierbar ist (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1991, 109 [OLG Hamburg 14.08.1990 - 12 UF 137/87] und OLG Frankfurt FamRZ 1988, 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht